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BODEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Freitag, 11. März 1983, 20.00 Uhr im Sitzungsraum in der Ahrbachhalle statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

I, Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Benut­zungsordnung für die Benutzung der Ahrbachhalle

[ 2. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Benutzungsvertrages mit der Volleyballgruppe des SV Welsch­neudorf für die Benutzung der Ahrbachhalle [ 3. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung eines Rasenmähers für die gemeindlichen Anlagen [ 4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Haupt­satzung der Ortsgemeinde Boden 15. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe zum Ausbau der Straßen, Fußwege und Bürgersteige im Bau­gebietBeul II"

^6. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Kreis­wettbewerbUnser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1983

fl. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Veräußerung von Grundstücken

|2. Beitragsangelegenheiten |3, Verschiedenes i, 1. März 1983 lEulberg, Ortsbürgermeister

[HEILIGENROTH:

[öffentliche Bekanntmachung

[Oie nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth

[findet am Dienstag, 8. März 1983 um 20.00 Uhr fm Sitzungs­raum der Gemeinde statt.

[TAGESORDNUNG:

|lÖFFENTLICHE SITZUNG:

Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der SPD- Fraktionäuf Errichtung einer neuen Wartehalle an der Schul- bushalteswile

p Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haushalts­satzung für das (Haushaltsjahr 1983 sowie das Investitionspro- gramm für die Jahre 1982 - 1986 Bekanntgabe einer Eilentscheidurig

Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Fried­hofssatzung (Änderung der Bestattungsgebühren)

Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Ge­stattungsvertrages zwischen dem Bundesvermögensamt Koblenz und der Ortsgemeinde Heiligenroth

[' Beratung und Beschlußfassung über den Einzug einer Teil­fläche des Feldweges in Flur 47

Beratung und Beschlußfassung über Änderungswünsche für die 2. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbands- 9wieinde Montabaur

Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Wett­bewerbUnser Dorf soll schöner werden" watung und Beschlußfassung über die Anschaffung eines Staubsaugers für die Vogelsanghalle ^'Verschiedenes.

'Nichtöffentliche Sitzung

['^undstücksangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Beitragsangelegenheit

4. Grundstücksangelegenheit

5. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des Auftra­ges zum Bau eines Bürgersteiges in der Verlängerung der Lahnstraße

6. Verschiedenes Heiligenroth, 28. Februar 1983 Manns, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am MONTAG, 7. März 1983, um 18.00 Uhr nichtöffent­liche Sitzung, 19.00 Uhr öffentliche Sitzung im Bürgermeister­amt statt.

TAGESORDNUNG:

I. NICHTÖFFf NTLICHE SITZUNG

1. Grundstücksangelegenheiten

2. Beratung und Beschlußfassung über Grundstückserwerb

3. Verschiedenes

II. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Planung zur Anlegung eines Parkplatzes am Friedhof Ruppach

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungs­bereich des BebauungsplanesFlurzaun"

3. Beratung und Beschlußfassung über den Anschluß der ge­meindlichen Gebäude an die Gasversorgung

4. Wahl eines neuen Mitgliedes für den Rechnungsprüfungsaus­schuß

5. Ergänzungswahlen zur Neubesetzung des Umlegungsaus­schusses

6. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Kreis- wettbewerhUnser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1983

7. Verschiedenes

Ruppach-Goldhausen, 1. März 1983 Ferdinand, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Satzung

der Ortsgemeinde Ruppach - Goldhausen über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 1. März 1983

Aufgrund des § 17 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 1. Aug. 1977 (GVBI. S.

273), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 18. Dez. 1981 (GVBI. S. 331) sowie des § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 22.12.1982 (GVBI.

S. 463 u. 476) wird folgende Satzung erlassen, die nach Er­teilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbeschei­nigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 17.2.83 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

REINIGUNGSPFLICHTIGE

(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gern. § 17 Abs. 3 LStrG der Ortsgemeinde obliegt, wird den Eigentümern oder Be­sitzern derjenigen bebauten oder unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen wer­den oder die an sie angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt-persönliche Dienstbarkeit zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.

(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Besitz anzusehen, der eine selbständige wirtschaftliche Ein­heit bildet, insbesondere wenn ihm eine besondere Haus­nummer zugeteilt wird.