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BODEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Freitag, 11. März 1983, 20.00 Uhr im Sitzungsraum in der Ahrbachhalle statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
I, Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Benutzungsordnung für die Benutzung der Ahrbachhalle
[ 2. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Benutzungsvertrages mit der Volleyballgruppe des SV Welschneudorf für die Benutzung der Ahrbachhalle [ 3. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung eines Rasenmähers für die gemeindlichen Anlagen [ 4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Boden 15. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe zum Ausbau der Straßen, Fußwege und Bürgersteige im Baugebiet „Beul II"
^6. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Kreiswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1983
fl. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Veräußerung von Grundstücken
|2. Beitragsangelegenheiten |3, Verschiedenes i, 1. März 1983 lEulberg, Ortsbürgermeister
[HEILIGENROTH:
[öffentliche Bekanntmachung
[Oie nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth
[findet am Dienstag, 8. März 1983 um 20.00 Uhr fm Sitzungsraum der Gemeinde statt.
[TAGESORDNUNG:
|lÖFFENTLICHE SITZUNG:
• Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der SPD- Fraktionäuf Errichtung einer neuen Wartehalle an der Schul- bushalteswile ’
p Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haushaltssatzung für das (Haushaltsjahr 1983 sowie das Investitionspro- gramm für die Jahre 1982 - 1986 Bekanntgabe einer Eilentscheidurig
■ Genehmigung von überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1982
■ Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Friedhofssatzung (Änderung der Bestattungsgebühren)
■ Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß eines Gestattungsvertrages zwischen dem Bundesvermögensamt Koblenz und der Ortsgemeinde Heiligenroth
[' Beratung und Beschlußfassung über den Einzug einer Teilfläche des Feldweges in Flur 47
Beratung und Beschlußfassung über Änderungswünsche für die 2. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbands- 9wieinde Montabaur
Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden" watung und Beschlußfassung über die Anschaffung eines Staubsaugers für die Vogelsanghalle ^'Verschiedenes.
'■Nichtöffentliche Sitzung
['^undstücksangelegenheit
2. Grundstücksangelegenheit
3. Beitragsangelegenheit
4. Grundstücksangelegenheit
5. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe des Auftrages zum Bau eines Bürgersteiges in der Verlängerung der Lahnstraße
6. Verschiedenes Heiligenroth, 28. Februar 1983 Manns, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen findet am MONTAG, 7. März 1983, um 18.00 Uhr nichtöffentliche Sitzung, 19.00 Uhr öffentliche Sitzung im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG:
I. NICHTÖFFf NTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Beratung und Beschlußfassung über Grundstückserwerb
3. Verschiedenes
II. ÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Planung zur Anlegung eines Parkplatzes am Friedhof Ruppach
2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Flurzaun"
3. Beratung und Beschlußfassung über den Anschluß der gemeindlichen Gebäude an die Gasversorgung
4. Wahl eines neuen Mitgliedes für den Rechnungsprüfungsausschuß
5. Ergänzungswahlen zur Neubesetzung des Umlegungsausschusses
6. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Kreis- wettbewerh „Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1983
7. Verschiedenes
Ruppach-Goldhausen, 1. März 1983 Ferdinand, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Satzung
der Ortsgemeinde Ruppach - Goldhausen über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 1. März 1983
Aufgrund des § 17 des Landesstraßengesetzes für Rheinland- Pfalz (LStrG) in der Fassung vom 1. Aug. 1977 (GVBI. S.
273), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 18. Dez. 1981 (GVBI. S. 331) sowie des § 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 22.12.1982 (GVBI.
S. 463 u. 476) wird folgende Satzung erlassen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 17.2.83 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
REINIGUNGSPFLICHTIGE
(1) Die Straßenreinigungspflicht, die gern. § 17 Abs. 3 LStrG der Ortsgemeinde obliegt, wird den Eigentümern oder Besitzern derjenigen bebauten oder unbebauten Grundstücke auferlegt, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden oder die an sie angrenzen. Den Eigentümern werden gleichgestellt die zur Nutzung oder zum Gebrauch dinglich Berechtigten, denen nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt-persönliche Dienstbarkeit zusteht, und die Wohnungsberechtigten (§ 1093 BGB). Die Reinigungspflicht der Gemeinde als Grundstückseigentümerin oder dinglich Berechtigte ergibt sich unmittelbar aus § 17 Abs. 3 LStrG.
(2) Als Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Besitz anzusehen, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, insbesondere wenn ihm eine besondere Hausnummer zugeteilt wird.

