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Montabaur 16/8/83

Treffen der aktiven Feuerwehrkameraden

Für Freitag, den 25.2.1983, laden wir alle aktiven Kameraden, pünktlich um 19.3o Uhr, ins Feuerwehrgerätehaus ein.

SV Grün - Weiß Görgeshausen e.V.

Die 1. Mannschaft spielt am kommenden Sonntag, dem 27.2. 1983, gegen Niederelbert. Anstoß ist um 14.3o Uhr in Nieder­elbert.

Die B - Jugend hat am kommenden Sonntag ein Heimspiel ge­gen Elbert. Spielbeginn ist um 9.3o Uhr.

Der Ortsgemeinderat von Stahlhofen hat in seiner Sitzung am 25.9.1981 beschlossen, den Weg Nr. 1937, Flur 2 einzuziehen und den angrenzenden Grundstückseigentümern zu verkaufen. Die Einziehung erfolgt mit der Begründung, daß der Fußweg seit Jahren nicht mehr genutzt wird und damit die Erforderlich­keit nicht mehr gegeben ist.

Die Einziehung des Fußweges wird mit dieser Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Stahlhofen, den 21.2.1983 gez.: Pehl, Ortsbürgermeister.

Schlachtfest in Görgeshausen, Löwensteinhalle

Samstag, den 26.2.1983 -19.oo Uhr

Sonntag, den 27.2.1983 - 1o.oo Uhr, Frühschoppen

Verkauf von Wurst und kostenlose Abgabe von Wurstsuppe solange der Vorrat reicht.

Es lädt ein:

Freiwillige Feuerwehr und Sportverein Grün - Weiß, Gorges­hausen.

CDU - Kreisvorsitzender August Hanz, MdB spricht in Nenters­hausen

Der CDU - Bundestagsabgeordnete und CDU - Kreisvorsitzende August Hanz spricht am Donnerstag, dem 3. März um 19.oo Uhr bei einer Wahlveranstalturig des CDU - Ortsverbandes Mon­tabaur/Ost in Nentershausen im Gasthaus Ohly. Alle Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich eingeladen.

Der Vorsitzende des rheinland - pfälzischen Haushalts- und Finanzausschusses Karl Hoppe, MdL hat das Wort

Der CDU - Ortsverband Montabaur/Ost lädt alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich zu einer Wahlveranstaltung mit dem Vorsitzenden des rheinland - pfälzischen Haushalts- und Finanzausschusses Karl Hoppe, MdL ein für Montag, den 28.2.1983, 2o.oo Uhr nach Niedererbach in das Sportheim.

Spielmannszug Nentershausen

Die nächste Probe des Spielmannszuges findet am Sonntag, dem 27.2.1983 um 9.45 Uhr in der Turnhalle statt.

Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Sportverein 192o e.V.

Samstag, den 26.2.1983 Spiel der C - Jugend um 15.3o Uhr in Horressen.

14.30 Uhr spielt die D - Jugend in Dernbach.

Sonntag, 27.2.1983 Spiel der B - Jugend in Görgeshausen gegen Elbert.

Anstoß 9.3o Uhr.

Die A - Jugend spielt in Nomborn um 11 .oo Uhr.

Die 1. Mannschaft spielt in Karlhausen um 14.3o Uhr.

Die 2. Mannschaft spielt in Niedererbach gegen Ahrbach um

12.30 Uhr.

Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr

Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 25.2. 1983 um 2o.oo Uhr im Gasthaus "Zu den Linden" statt.

Wir laden alle aktiven und inaktiven Feuerwehrkameraden recht herzlich ein. Die aktiven Feuerwehrkameraden wollen bitte in Uniform erscheinen.

GELBACHHÖHEN

Öffentliche Bekanntmachung

Einziehung des Fußweges Flur 2, Flurstück 1937 in der Gemar­kung Stahlhofen.

UNTERSHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am DIENSTAG, dem 1.3.1983,17.oo Uhr im Rathausweiterungsbau, Konrad Adenauer - Platz, 543o Mon­tabaur statt.

TAGESORDNUNG:

Nichtöffentliche Sitzung:

1. Prüfung der Jahresrechnung 1981

2. Vergaben von Aufträgen

3. Verschiedenes

5431 Untershausen, den 21.2.1983 gez.: Müller, Ortsbürgermeister.

öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemein­deabgaben für das Kalenderjahr 1983 l

(Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteua gesetzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung EGAO 1977 vom 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 Hundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des Landwirtschaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes über die Landwirtschaftskammer Rheinland - Pfalz vom 28.7.19 in der derzeit geltenden Fassung)

Die Ortsgemeinde Untershausen erhebt im Kalenderjahr 1983 die Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen Hebesätzen wie im Kalenderjahr 1982.

Neue Abgabenbescheide werden grundstätzlich nicht erteilt. Die Abgaben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid neu festgesetzt, wenn

1. die Abgabenpflicht neu begründet wird,

2. der Abgabenschuldner wechselt,

3. der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

4. sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

Die zu erhebenden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung neuer Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höl zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letz schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Be- , kanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monäts nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543o M° n tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einiegung des Widers^ 1 * ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn derWiderj Spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eins 8 ! gangen ist.