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Montabaur 15/8/83

Oie Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­nertreten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Be­kanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543o Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

5431 Niedererbach,

gez. Zey, Ortsbürgermeister.

Die Festsetzung bewirkt, daß die Abgaben weiterhin in der Höhe zu entrichten sind, wie sie sich im einzelnen Fall aus dem letzten schriftlichen Abgabenbescheid ergeben. Für die Abgabenschuld­ner treten mit dem heutigen Tage durch diese öffentliche Be­kanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Festsetzung der Gemeindeabgaben kann innerhalb eines Monats nach Ver­öffentlichung der Bekanntmachung Widerspruch erhoben wer­den.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 543o Mon­tabaur, zu erheben. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Wider­spruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde einge­gangen ist.

Durch Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Gemeindeabgaben nicht aufgeschoben.

5431 Nomborn, den 21.2.1983 gez.: Bendel, Ortsbürgermeister

NOMBORN

iffentliche Bekanntmachung

[Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nomborn findet am DIENSTAG, Jen 1.3.1983, um 2o.oo Uhr Im Gemeindehaus statt.

[TAGESORDNUNG:

Öffentliche Sitzung

Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der Kath. Kirchengemeinde Nentershausen auf anteilmäßige Kostenüber­nahme für die Erweiterung des Kindergartens Nentershausen

. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Wett­bewerb "Unser Dorf soll schöner werden" im Jahre 1983

Verschiedenes

I. Nichtöffentliche Sitzung

Beratung und Beschlußfassung über einen Bauantrag

Genehmigung eines Nutzungsvertrages Beratung über die Fertigstellung des Spielplatzes

Verschiedenes

5431 Nomborn, 21.2.1983 gez.: Bendel - Ortsbürgermeister -

Ffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Gemein- pabgaben für das Kalenderjahr 1983

[Festsetzung der Grundsteuer gern. § 27 Abs. 3 des Grundsteuer- Ntzes vom 7.8.1973 - BGBl. I S. 965, geändert durch Art. 15 r 5 Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung EGAO 1977 - |om 14.12.1976 - BGBl. I S. 3341 -, der Hundesteuer gern. § 9 rundesteuergesetz in der derzeit geltenden Fassung sowie des pndwirtSchaftskammerbeitrages gern. § 18 des Landesgesetzes [wrdie Landwirtschaftskammer Rheinland - Pfalz vom 28.7.198< T der derzeit geltenden Fassung)

Pie Ortsgemeinde Nomborn erhebt im Kalenderjahr 1983 p Grundsteuer für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft I rundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens l r ^ n ^ s teuer B) sowie die sonstigen Abgaben nach den gleichen pbesatzen wie im Kalenderjahr 1982.

k? U ® ^^^ßHbescheide werden grundstätzlich nicht erteilt.

L 89 a ben werden nur dann durch schriftlichen Bescheid festgesetzt, wenn

die Abgabenpflicht neu begründet wird,

der Abgabenschuldner wechselt,

der Jahresbeitrag der Abgabenschuld sich ändert,

sich neue Fälligkeitstermine ergeben.

ZU ® r ^ e benden Abgaben werden hiermit ohne Zustellung i r Abgabenbescheide allgemein festgesetzt.

Hauptschule Nentershausen

Elternsprechtag

Am Samstag, dem 26.2.1983, findet der Elternsprechtag unserer Schule statt.

Die Lehrkräfte sind in der Zeit von 8.oo bis 12.oo Uhr in ihren Klassen - oder Fachräumen zu sprechen.

Um den Eltern unnötige Wartezeiten zu ersparen,,empfehlen wir, rechtzeitig mit den Lehrpersonen feste Termine für die Be­sprechung zu vereinbaren.

Einschulungsuntersuchung der Schulneulinge 1983

GRUNDSCHULE GIROD

Die schulärztliche Untersuchung der Schulneulinge 1983 findet am Donnerstag, dem 3.3.1983 in der Grundschule Girod statt. Jungen um 14.oo Uhr - Mädchen um 15.oo Uhr

Wir bitten alle Eltern um unbedingte Einhaltung dieses Ter­mines.

Kreisdeputierter Ludwig Pfeil kommt nach Kleinholbach

Der CDU - Ortsverband Montabaur/Ost lädt alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich zu einer Wahlveranstaltung ein. Der stellv. CDU - Kreisvorsitzende Ludwig Pfeil spricht bei einem Frühschoppengespräch in Kleinholbach am Sonntag, dem 27.2. 1983, 1o.oo Uhr im Gasthaus Krekel.

Freiwillige Feuerwehr Girod )

Freitag, 4.3.1983, 19.3o Uhr diesjährige Aktivensitzung im Gerätehaus.

Alle aktiven Feuerwehrkameraden sind recht herzlich einge­laden.

Freitag, 11.3.1983, 19.3o Uhr gemütlicher Abend der Fastnachts- feeude.

Hierzu sind alle Mitwirkenden vom Kamaradschaftsabend recht herzlich eingeladen.

Gründer der TTW Großholbach sind eingeladen

Auf Grund unseres Festes (2. bis 4. Sept. 1983) laden wir alle Gründer der FFw Großholbach am Freitag, dem 4.3.1983 um 2o.oo Uhr ins Feuerwehrgerätehaus ein.