Montabaur 12 /8/83
Rückblickend auf das Haushaltsjahr ,1982 ist festzustellen, daß ein Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine erhebliche Zuführung vom Vermögenshaushalt erreicht werden kann. Der Rücklaganstand der Ortsgemeinde wird sich auf 50.000,- DM reduzieren. Der Schuldenstand beträgt ca. 490.000,- DM.
Auch für 1983 zeichnet sich im Verwaltungshaushalt ab, daß ein Haushaltsausgleich nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt erreicht werden kann (54.000,- DM).
Ursachen hierfür sind:
a) Die Ortsgemeinde Oberelbert erhält für 1983 keine Schlüsselzuweisungen. Die Steuerkraftmeßzahl der Ortsgemeinde steigt von 1982 = 375.014,- auf 415.351,-- in 1983. D.h. in dem für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen maßgeblichen Zeitraum (1. 10.1981 - 30.9.1982) haben erhebliche Einnahmen bei der Grundsteuer, Gewerbesteuer und dem Einkommensteueranteil diesen enormen Anstieg der eigenen Steuerkraft bewirkt.
b) auf der Ausgabenseite des Unterabschnittes „Steuern und Umlagen" sind Mehrbelastungen bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage zu verkraften.
In der Sitzung am 17.2.1983 gelangte nunmehr der Rat zu der Auffassung, daß die Durchführung eines solchen Bebauungsplanverfahrens insbesondere im Hinblick auf die damit im Zusammenhang stehenden Kosten unverhältnismäßig sei. Eine endgültige Entscheidung zu diesem Fragenkomplex wurde daher zurückgestellt. Zunächst soll abgeklärt werden, ob die Ausweisung von Gartenlagen unbedingt die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfordert bzw. inwieweit Kostenredu- zierungen erreicht werden können.
Haushaltsüberschreitung im Haushaltsjahr 1982 genehmigt
Mehrheitlich - bei 2 Enthaltungen - stimmte der Rat der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1982 bei der Haushaltsstelle 881.510 (Unterhaltung der Gebäude und baulichen Anlagen) über DM 4.000,- zu.
Die Ausgaben stehen im Zusammenhang mit durchgeführten Malerarbeiten am ehemaligen Lehrerwohnhaus. Die urspriinglic irr] Plan bereitgestellten Mittel reichten nicht aus. Zur Kostendeckung wurden Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 881.162 (Kostenübernahme der Verbandsgemeinde Montabaur für die Renovierung der Schulräume) herangezogen.
c) Im Haushaltsjahr 1983 wird bei der Gewerbesteuer, aufgrund des tatsächlichen Ergebnisses von 1982 unter Berücksichtigung
der erfolgten Anpassung bei den Gewerbesteuervorauszahlungen mit Mindereinnahmen gerechnet.
Im Ergebnis stellt sich somit eine Verschlechterung um rd. 55.000,- DM gegenüber dem Vorjahr im Steuern- und Umlagensektor ein.
Nach den derzeitigen Berechnungen wird in den kommenden Jahren wiederum mit der Gewährung von Schlüsselzuweisungen zu rechnen sein.
Im VermögenshaushaLt werden aufgrund des vom Ortsgemeinde rates am 9.7.1982 einstimmig beschlossenen Investitionsprogrammes für folgende Maßnahmen Haushaltsmittel bereitge- stelit:
1. Ortsdurchgrünungsmaßnahmen im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens 190.000,- DM,
2. weiterer Ausbau des Baugebietes „ Festerling" - Teilbereich
Kreisstraße - 25.000,- DM
3. Straßenoberflächenentwässerungsanteil für das Baugebiet
„Festerling" 63.000,-- DM
4. Straßenbeleuchtung „Festerling" 100.000,-DM
Weiterhin stehen insgesamt 540.000,- DM zur Umschuldung unter Einbeziehung der Zuführung zum Verwaltungshaushalt sowie der ordentlichen Tilgungsleistungen bereit.
Die Finanzierung der im Vermögenshaushalt veranschlagten Ausgaben stellt sich wie folgt dar:
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Beantragte Landeszuweisung für die Ortsdurch- grünung 150.000,- DM
Erschließungsbeiträge „Festerling" 90.000,-- DM
Erstattungsbetrag des Kreises für entstandene^ Baukosten an der Kreisstraße im Bereich
des Baugebietes „Festerling" Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken
Zuführung vom Verwaltungshaushalt Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage Umschuldung
45.000,- DM
97.000,- DM 9.000,- DM
50.000,- DM 477.000,- DM
Noch keine Entscheidung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für „Gartenlagen"
Der Rat hatte bereits in einer der vorangegangenen Sitzungen den Grundsatzbeschluß gefaßt, Gartenlagen im Ortsbereich auszuweisen. Daraufhin wurde von der Verwaltung der Vorschlag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gartenlagen im Bereich „Niederfeld" und „Flürchen" unterbreitet.
Änderung der Firstrichtung und Dachneigung für den Bebauungsplan im Bereich „Festerling" beschlossen Nachdem der Rat bereits in der Sitzung am 1.10.1982
beschlossen hatte, den Bebauungsplan hinsichtlich der Firstrichtung und der Dachneigung zu ändern und die Offenlage der Änderungsunterlage durchgeführt wurde, erklärte nunmehi der Rat seine Zustimmung zum geänderten Plan und beschloß! anschließend die Satzung.
Der geänderte Bebauungsplan wird nunmehr der Kreisverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Inhalt der Planänderung ist
a) die Freistellung der Firstrichtung,
b) die Festsetzung der Dachneigung bei eingeschossiger Bauweise auf max. 45° und bei zweigeschossiger Bauweise auf max. 28°.
Neue Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen erlassen ln der bislang gültigen Straßenreinigungssatzung wird sowohl die Pflicht zur Schneeräumung auf den Fahrbahnen als auch die Pflicht zum Streuen auf den besonders gefährlichen Fahrbahnstellen auf die Anlieger delegiert. Anders als der Satzungstext war jedoch bereits die tatsächliche Handhabung, da die Gemeinde auf den Fahrbahnen selbst die Schneeräumung | durchgeführt hat. Um eine Anpassung der Satzung an die tatsächlichen Gegebenheiten zu erreichen, wurde daher dem Ratj ein überarbeiteter Satzungstext vorgelegt. Diese Satzung, ! die vom Rat mehrheitlich - bei 2 Gegenstimmen - verabschiede! wurde, hat zum Inhalt, daß die Streupflicht auf den Fahrbah-] nen den Bürgern nur noch im Bereich besonders gefährlicher 1 Fahrbahnstellen obliegt. Diese Stellen sind besonders benannt] Darüber .hinaus verbleibt nach wie vor die Streu- und Räum- ' pflicht,für die Gehwege im vollem Umfange in der Pflicht ä der Anlieger. j
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Um den gestiegenen Kosten für Grabbereitung Rechnung zu gen, wurde durch Satzungsänderung beschlossen, die Gebühren für Erstbestattungen auf dem Gemeindefriedhof für Personen i ab vollendetem 10. Lebensjahr auf 355,- DM anzuheben (bishd riger Satz 300,- DM)
Die Änderungssatzung und somit die geänderten'Gebühren treten nach Bekanntmachung der Satzung in Kraft. Zuvor ist noch die Einholung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises sowie die Abfertigung durch den Ortsbürgermeister I erforderlich. I
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