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Montabaur 10/8/03

Elternsprechtag in der Augst-Schule Neuhäusel

Am Samstag, dem 26.2.1983, findet in der Augst-Schule der Elternsprechtag für das Schuljahr 1982/83 statt, und zwar in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Ich bitte die Eltern, dieses Angebot eines Gespräches mit den Klassenleitern und Fachlehrern zu nutzen, um sich genauer über d^n Leistungsstand und die Arbeitshaltung ihrer Kinder zu in­formieren.

NEUHÄUSEL:

MG VConstantia" 1873 Neuhäusel

Die Gesangstunde am Freitag, dem 25.2.1983 fällt aus und ist neu angesetzt für Mittwoch, den 2.3.1983, 20.00 Uhr.

Die nächste reguläre Probe findet dann wieder wie üblich, Freitag, den 4.3.83, 20.30 Uhr im Vereinslokal statt.

Alle Sänger werden um pünktliches Erscheinen gebeten.

Am 19.2.1983 ist unser inaktives Mitglied Heinrich Günther verstorben. Aus diesem Anlaß treffen wir uns am Sonntag, dem 27.2.83, 11.00 Uhr, kurz zum Proben im Vereinslokal und erweisen dem Verstorbenen anschließend durch Gesang am Grabe die letzte Ehre.

Auch hier wird um vollzähliges und pünktliches Erscheinen gebeten.

KADENBACH:

Wichtige Generalversammlung am 26.3.1983

Die diesjährige Generalversammlung mit Neuwahlen findet am 26.3.1983, 20.00 Uhr, im GasthausZum Westerwald" statt. Weitere Punkte u.a. Beitragserhöhung, Vereinsjubiläum. Wegen der Wichtigkeit dieser Entscheidungen werden alle Mit­glieder aufgerufen, an dieser Versammlung teilzunehmen. Besondere Wünsche und Anträge sind gemäß den Satzungen bis zum 20.3.1983 an den 1. Vorsitzenden zu richten.

AH Kadenbach

Am Samstag, dem 26. Februar veranstalten die AH einen,Preis­skat im VereinslokalWesterwald", Inh. Hans Gelfort.

Beginn 15.00 Uhr Startgeld: 5,00 DM.

Ab Monat März findet das wöchentliche Training wieder auf dem Sportplatz statt. Wegen der beginnenden Saison ist eine rege Beteiliaunq vonnöten.

mittwochs, Beginn 18.30 Uhr.

BUCHFINKENLAND

GACKENBACH:

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach vom 17.2.1983

Preis anläßlich des Kanuabfahrtlaufes auf . dem Gelbach gestiftet

Auf einen entsprechenden Antrag des Veranstalters des dies­jährigen Kanuabfahrtslaufs auf dem Gelbach am 5./6. März 1983 (Initiator: Diezer Paddlergilde) beschloß der Rat einen Krug mit der AufschriftBuchfinkenland - Westerwald^ zu stiften.

Ausbau der Kirchstraße in Gackenbach beschlossen

Einstimmig gelangte der Rat zu der Aussage, die Kirchstraße K 172 - in Gackenbach ausbauen zu lassen. Die Kreisverwaltung Montabaur wurde in diesem Zusammenhang mit der Klärung der Frage beauftragt, inwieweit das Dorferneuerungsprogramm für diese Maßnahme in Anspruch genommen werden kann.

Kinderspielplatz in Gackenbach soll bepflanzt werden

Gleichfalls einstimmig wurde vom Rat die Bepflanzung des Kin­derspielplatzes in Gackenbach beschlossen. Die Maßnahme soll im Frühjahr 1983 durchgeführt werden. Zuvor erfolgt noch eine Besichtigung durch den Rat, um geeignete Bepvlanzungs- maßnahmen zu erörtern.

HORBACH:

Beilagenhinweis

Der heutigen Ausgabe liegt für die Bezieher der Ortsgemeinde Horbach

die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen bei.

Wir bitten um Beachtung !

Öffentliche Bekanntmachung

4. Satzung der Ortsgemeinde Horbach zur Änderung der Sat­zung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 22. Febr. 1983

Der Ortsgemeinderat Horbach hat am 20. Januar 1983 auf­grund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vcm

14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.1982 (GVBI. S. 463 und 476) sowie des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengeset­zes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 2. Sept. 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10) zuletzt geändert durch Landesge- , setz vom 5. März 1982 (GVBI. S. 83) die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Un­bedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung j des Westerwaldkreises vom 17. Febr. 1983 hiermit öffentlich bekänntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Horbach über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen vom 17. Mai 1975, ge­ändert durch die Satzung vom 2. Juni 1976, 15. Dezember 1977 und vom 22. Sept. 1981 wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

"(1) Die Gebühren für Erstbestattungen von Leichen auf dem Gemeindefriedhof betragen:

a) für Personen ab vollendetem 10. Lebensjahr 355,- DM

b) für Kinder ab vollendetem 5. bis zum

10. Lebensjahr 140,--DM

c) für Kinder ab vollendetem 1. bis zum

5. Lebensjahr 80,-- DM

d) für Kinder unter einem Lebensjahr und für

anmeldepflichtige Totgeburten 50,-- DM

2. § 3 Abs. 7 erhält folgende Fassung:

(7) Für die unter Abs. 1 genannten Gebühren werden bei einet Begräbnis folgende Leistungen erbracht:

a) die Grabbereitung

b) das Schließen des Grabes (ohne Abfuhr überschüssiger Erdmassen),

c) die Errichtung eines Erdlagers,

d) die Benutzung des Aufbahrungsraumes und der Einsegnungs­halle (Friedhofskapelle)"

3. § 5 Abs 6 wird um folgenden Satz ergänzt:

Wird es zur Anlegung oder Einebnung einer Grabstätte erforde lieh, eine benachbarte Grabstätte abzuräumen, trägt der Antraf steiler die tatsächlich entstehenden Kosten".

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

5431 Horbach, 22. Febr. 1983 Ortsgemeinde Horbach Meuer, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnüng von Rheinland-Pf^ 2 GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch, Gesetz vom 22.12.1982 (GVBI. S. 463 und 476, wird auf W