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Montabaur - 2 - 8, '33 i

und seine Zweitstimme in der Weise,

daß er auf dem recnten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetzes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Zur Landtagswahl hat jeder Wähler eine Stimme.

Der Stimmzettel enthält unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei sowie die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge.

Der Wähler kennzeichnet durch ein Kreuz in den hierfür vorgesehenen Kreis auf dem Stimmzettel den Kreis­wahlvorschlag derjenigen Partei, der er seine Stimme geben will. Die Stimmzettel müssen vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Wahlurne schlag gelegt werden. /

IV. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluß an die Wahlhandlung erfolgte Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Das Ergebnis der Landtagswahl wird ermittelt, wenn das Ergebnis der Bundes­tagswahl festgestellt ist.

V. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwähl teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Verbandsgemeindeverwältung einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag und eine Siegelmarke für jede Wahl zu der er wahlberechtigt ist sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem/den Stimmzettel(n) (in dem/den mit eine Siegelmarke verschlossenen Wahlumschlag/Wahlumschlägen) und dem/den unterschriebenen Wahlschein/Wahlscheinen i so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersenden, daß er dort spätestens am Wahltage bis 18.uu unr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben weraen.

VI. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht für jede Wahl zu der er wahlberechtigt ist, nur einmal und nur persönlich ausüben {§ 14 Abs. 4 Bundeswahlgesetzes, § 20 Abs. 2 des Landeswahlgesetzes).

Wer ungefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstraße bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs.1 und 3 des Strafgesetzbuches).

5430 Montabaur, 21. Februar 1983 Siegel

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

i. V. R e u s c h, I. Beigeordneter

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Niedererbach nachstehend aufgeführte Arbeiten öffentlich aus: Erweiterung der Dorfgemeinschaftshalle

1. Blitzschutzanlage

2. Estricharbeiten (Zementstrich)

3. Fliesenarbeiten

4. WC-Trennwandanlagen

5. Natursteinarbeiten

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 1.3.1983 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 2, anzufordern.

Es wird folgende Schutzgebühr erhoben:

Blitzschutzanlage

Estricharbeiten

Fliesenarbeiten

WC-Trennwandanlg.

Natursteinarbeiten

5,- DM 10,- DM 10,- DM 5,- DM 5,~ DM

Die Schutzgebühr ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur zugunsten der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur einzu­zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der An­forderung beizulegen.

Termin für die Abgabe der Angebote ist: Freitag, 11.3. 1983

1. Blitzschutzanlage 10.00 Uhr

2. Estricharbeiten 10.15 Uhr

3. Fliesenarbeiten 10.30 Uhr

4. WC-Trennwandanlagen 10.45 Uhr

5. Natursteinarbeiten 11.00 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen

sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verband*! gemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer ] Platz 2 einzureichen.

Montabaur, 16.2.1983 i.V. R e u s c h, I. Beigeord^

Inge Meysel gastiert im Haus Mons Tabor in Montabaur

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finge Meysel ga fam Mittwoch,'

>9. März 1983,um! 20.00 Uhr im Haus] ; Mons Tabor in Montabaur, in der Titelrolle w#J Maxim Gorkis Bühnenstück Wassa Schelesnow8,j

Kartenvorverkauf: Verbandsgemeindej

Verwaltung, Rathaus Zimmer <

I Tel.: 02602 / 196 !' I

Abendkasse ab 19.00 Uhr geöff

VERLAG Sil Die Bör e er * eifun 9 erscheint wöchenth'ch^Herausgeber, Druck u. Verloq: Verlag * Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Poslhd , 4 |, |

WITTICH

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