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Wochenblatt

ler Verbandsgemeinde Montabaur

Wochenzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen-

, Boden, Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- iroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, LNiedererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen, i/Velschneudorf

powie der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 - GVBI. S. 419 - in der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

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FREITAG, den 25. Februar 1983

Nummer: 8

Öffentl. Bekanntmachungen

Wahlbekanntmachung

ii.

AM SONNTAG , DEM 6. MÄRZ 1983 , FINDET DIE WAHL ZUM ZEHNTEN DEUTSCHEN BUNDESTAG UND DIE WAHL ZUM ZEHNTEN LANDTAG RHEINLAND-PFALZ STATT:

DIE WAHL DAUERT VON 8.00 UHR BIS 18.00 UHR:

a) Die Ortsgemeinden Boden, Daupach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligenroth, Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Nentershausen, Neuhäusel, Niederelbert, Niedererbach, Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen und Welschneudorf bilden jeweils einen Wahlbezirk.

b) Die Stadt Montabaur ist in 11 Wahlbezirke ei igete.lt.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 13. Februar 1983 übersandt

worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Jeder Wahlberechtigte kann nur in lern Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Oie Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Persona lausweis zur Wahl mi'tzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Wahl Umschlägen. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wablraumes für jede Wahl zu der er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel und einen Wahlumschlag ausgehändigt.

Zur Bundestagswahl hat jeder Wähler eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel für die Bundestagswahl entnält jeweils unter fortlaufender Nummer

1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvor- schläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahl Vorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.

2. für die Wahl nach Landeslist.en in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbe- ^

Zeichnung verwenden, auch diese, und .jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen

Landes listen und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

daß er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetzes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,