Montabaur 20/6/83
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Sonntag, den 13.2.1983
Preismaskenball um 20.11 Uhr mder Turnhalle.
1. Preis 150,-DM
2. Preis 100,- DM
3. Preis 50,- DM sowie weitere wertvolle Sachpreise.
Dienstag, den 15.2.83, Kindermaskenball um 14 Uhr in der Turnhalle.
NENTERSHAUSEN:
Karnevalsverein
Am Rosenmontag, 13.2.83, 20 Uhr findet ein gemütliches Beisammensein aller Aktiven und Helfer im Gasthaus Ohlig statt
NIEDERERBACH:
Sportverein 1920 e.V.
Am Sonntag, 13.2.1983 ist der Fastnachtszug. Rosenmontag, 14.2.1983 ab 10 Uhr ist das Sportlerheim geöffnet. Es wird zum Frühschoppen und Kreppeikaffee eingeladen. VORANZEIGE:
Sonntag, 20.2.83,Spiel der I. Mannschaft gegen Rheinbrohl in Niedererbach.
Die Nachholspiele für die 2. Mannschaft sind aus dem Aushang zu entnehmen.
NENTERSHAUSEN/NIEDERERBACH
Zeltlager der Pfarreien Nentershausen und Niedererbach
Die katholischen Pfarreien Nentershausen und Niedererbach bieten für 13- bis 16jährige ein Zeltlager in der Zeit vom 6. bis 13. Juli an. Es soil in der Nähe von Hillscheid stattfinden. Der Preis beträgt 95,- DM.
Anmeldungen und Informationen können bei Hans Joachim Klinke, Am Hohlgraben 11 in Nentershausen oder Frank Reusch, Oberdorf Straße 26 in Nentershausen gemacht werden.
NIEDERERBACH: \
Verschönerungsverein Niedererbach NÄRRISCHER FAHRPLAN Sonntag, 13.2.1983
ab 13.30 Uhr Aufstellen des Fastnachtzuges ; Oorfmitte)
14.11 Uhr Fastnachtszug
ab 15.11 Uhr Narrentreiben im Saalbau „Schützenhof 1 ' Dienstag, 15.2.1983
20.11 Uhr Kostümball im Saalbau „Schützenhof"
Zu diesen Veranstaltungen der närrischen Tage laden wir alle großen und kleinen Narren recht herzlich ein. Gute Laune ist selbst mitzubringen.
N0MB0RN:
Fastnachtsfete
Am Freitag, dem 11.2.1983,findet in Nomborn eine Fastnachtsfete statt. Beginn 20.11 Uhr in der Schule.
Veranstalter: Tusday-Club
Kutturamt Westerburg
00.G.2063 K.A.
Veröffentlichung für die Gemeinden Welschneudorf, Girod, Großholbach, Oberelbert ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Inden Flurbereinigungsverfahren Welschneudorf, Girod, Großholbach und Oberelbert liegen die abgeschlossenen und geprüften Kassenunterlagen des Rechnungsjahres 1982 in der Zeit vom 14. Februar bis einschl 28. Februar 1983 zur Einsichtnahhne für die Beteiligten wie folgt offen:
a) für die Verfahren Welschneudorf, Girod und Oberelbert beim jeweiligen Kassenverwalter,
b) für das Verfahren Großholbach beim Ortsbürgermeister von Großholbach.
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Einwendungen gegen die Richtigkeit der geprüften Jahresrech
nung 1982 müssen von den Beteiligten bis spätestens 14 Tage nach erfolgter Offenlegung beim Kulturamt Westerburg, Jahnstr. 5, 5438 Westerburg, vorgebracht werden.
Der Kulturamtsvorsteher Herz
Rheinland-Pfalz Bezirksregierung Koblenz
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG -Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in den Gemarkungen Görgeshausen und Eppenrod zu Gunsten der Verbandsgemeinde Montabaur.
Auf Grund des § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts -WHG - in der Fassung vom 16.10.1976 (BGBl. I S. 30I7| zuletzt geändert durch Artikel 7 des Achtzehnten Strafrechts- . ändernngsgesetzes vom 28.3.1980 (BGBl. I S. 373), undder§§| 22,100 Abs. 2 und 109 ff. des Landeswassergesetzes Rhein- | land-Pfalz -LWG vom 1.8.1960 (GVBI. S. 153, 267), zuletzt f geändert durch Artikel 3 des Dritten Landesgesetzes zur Ände y rung des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz vom 5.7.1977 (GVBI. S. 197), BS 237-1, wird durch die Bezirksregierung Koblenz als obere Wasserbehörde folgendes verordnet:
§ 1
Zum Schutz des Grundwassers für die Wassergewinnungsanlagen der Verbandsgemeinde Montabaur in den Gemarkungen Görgeshausen und Eppenrod, Westerwaldkreis, wird in den Fluren 6,15, 18, 19, 23 und 24 der Gemarkung Görgeshau- * sen und der Flur 29, Gemarkung Eppenrod durch 3 Zonen gebildet, die in dem dazugehörenden Lageplan vom 1.10.1981 der über die Lage und die Ausdehnung des Wasserschutzgebietes und der einzelnen Zonen genaue Auskunft gibt, dargestellt sind als
ZONE I
ZONE II ZONE III
= Fassungsbereich (blatie Umrandung),
= Engere Schutzzone (grüne Umrandung) = Weitere Schutzzone (rote Umrandung)
Je eine Ausfertigung der Lagepläne wird für den Begünstigten bei der Verbandsgemeindeverwaltung und der Bezirksregierung Koblenz als oberer Wasserbehörde zu jedermanns Einsichtnahme aufbewahrt.
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Die Grenze des Wasserschutzgebietes wird wie folgt beschrieben :
2.1 SCHUTZZONE I - BOHRBRUNNEN I J
Die Zone I liegt in Flur 6 und beansprucht teilweise die Par-1 zellen 717 und 718. Der Bohrbrunnen ist auf der Parzelle 717 niedergebracht.
Die Grenze der Zone I beginnt an der Südwestecke der ParzelK 717 und läuft 35 m entlang der Grabenparzelle 2382 in Rick’ tung der Parzelle 718. Dann 35 m in nördlicher Richtung bis zur Grabenparzelle 2369 und weiter der Grabenparzelle 2369 in südwestlicher Richtung entlang bis zum Ausgangspunkt Südwestecke der Parzelle 717.
2.2 SCHUTZZONE II - BOHRBRUNNEN I
Die Zone II beginnt am nördlichsten Punkt der Parzelle 19® folgt der Parzellengrenze in südöstlicher Richtung bis zum Ende der Parzelle und dann in südwestlicher Richtung entlar’9 den Parzellen 1949 -1936. Von hier in nordwestlicher Rieb" 1 ! entlang der Wegeparzelle 2611 bis zur Wegeparzelle 2607. Dann in nördlicher Richtung entlang der Grabenparzelle 23 bis zur Parzelle 589. Sie folgt dann der Parzellengrenze in östlicher Richtung, überschneidet die Grabenparzelle 2365 und dann entlang der Parzelle 607 in nördlicher Richtung- Sie knickt in östlicher Richtung ab und verläuft entlang der Parzelle 607 durch die Grabenparzelle 2366 und weiter entlang der nördlichen Grenze der Parzelle 622. Von hier^ 1 ter in nördlicher Richtung entlang der Grabenparzelle 2369 bis zum Ende der Parzelle 645. Folgt dann der Parzellengr eI ® in östlicher Richtung bis zur Grabenparzelle 2369. Von hier

