ntabaur 17/6/83 Ich § 100 GemO erteilt.
frtsbürgermeister Leber hat wegen Vorliegen von Sonderinter- fee gern. § 22 GemO an der Beratung und Beschlußfassung Icht mitgewirkt. Den Vorsitz führte der I. Ortsbeigeordnete lannappel-
F III.
jie Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Insichtnahme vom 16.2.1983 bis 1.3.1983 während der all- ftmeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Konrad- Edenauer-Platz, Zimmer 110, öffentlich aus.
Fred. 4.2.1983
ftsgemeindeverwaltung Girod Ls.) Leber, Ortsbürgermeister
ORGESHAUSEN:
brichtigung - Ausschreibung Kirmes 1983
iteressenten, nur Ortsansässige, gemeldet in Görgeshausen, [eiche Angebote zur diesjährigen Kirmesveranstaltung in der twensteinhalle vom 16. -18.4.1983 einreichen möchten, onnen dies in einem verschlossenem Umschlag mit der Auf- Bhrift „Kirmesgebot 1983" bis spätestens Mittwoch, den 23.3. B83,18.00 Uhr bei der Gemeinde abgeben. Das Mindestgebot »trägt 2.000,- DM.
jerminvormerkung
ine öffentliche Holzversteigerung der Ortsgemeinde Görges- [ausen findet am Samstag, dem 26.2.1983, um 13.00 Uhr statt. Lchen-Schichtholz pro rm 58,- DM - Eichen-Schichtholz pro h 50,- DM. Dieses sind die Mindestpreise.
Moren - Gefunden
ane Geldbörse mit Inhalt kann sich der Verlierer gegen Nach- [eis bei der Gemeinde abholen, erz, Ortsbürgermeister
ROSSHOLBACH:
[rtsbürgermeister Metternich nimmt ab 10.2.1983 die Dienst- pschäfte wieder auf
ffentliche Bekanntmachung
|ie nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großhölbach findet [n Mittwoch, 16. Februar 1983, 19.00 Uhr im Gemeindehaus, itzungssaal statt.
[AGESORDNUNG:
(FFENTLICHE SITZUNG:
Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1983 sowie das Investitionsprogramm für die Jahre 1982 -1986.
Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanände- rung „Neuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen"
Aufhebung der Textfestsetzung Nr. 6 und Änderung der Textfestsetzung Nr. 9,
1. Zustimmungsbeschluß
2. Satzungsbeschluß gern. § 10 BBauG
Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Neuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen "
1-Aufstellungsbeschluß
2. Vergabe des Planungsauftrages
3. Zustimmungsbeschluß
4. Durchführung der Bürgerbeteiligung
5. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange
Beratung und Beschlußfassung über die Anordnung der Baulandumlegung für den Erweiterungsbereich „Neuwiese - Kreuzwiese - Strüthehen" gern. § 46 BBauG Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag der Eisbachtaler Sportfreunde auf Gewährung eines Zuschusses Beratung und Beschlußfassung über die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Spiel- und Südstraße verschiedenes.
^1 Großholbach, 8.2.83 Ferdinand, i.V. I.Beigeordneter
Holzversteigerung
Samstag, 12.2.1983, findet in Großhoibach im Gemeindewald die diesjährige Holzversteigerung statt.
10.00 Uhr in der Wolfersheck, Abt. 20a
Zur Versteigerung kommen ca. 40 rm Buche und ca. 40 rm
Esche.
Treffpunkt am Waldeingang Kreisstraße Großhoibach Richtung Ruppach.
Im Anschluß im Wahnscheid, Abt. 13, ca. 60 rm Buche. Treffpunkt am Waldeingang oberhalb der Hermolda links der B 49.
Der Taxpreis für das Brennholz beträgt 60,- DM je rm.
Ferdi, I. Beigeordneter
Gefunden
Es wurde ein goldenes Armbändchen mit dem Namen Jörg gefunden. Der Besitzer kann sich den Fundgegenstand während der Dienststunden auf der Gemeindeverwaltung gegen Eigentumsnachweis abholen.
HEILBERSCHEID Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 1983 vom 2.2.1983
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 24.1..1983 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1983 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 400.000,- DM
in der Ausgabe auf 400.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 236.000,- DM
in der Ausgabe auf 236.000,- DM festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 75.000,- DM (davon Umschuldung 21.000,- DM)
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und -kapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund 36,-- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S.419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 75.000,- DM (davon Umschuldung 21.000,- DM)
II. Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
220 v.H. 240 v.H.

