lontabaur 11/5/83
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HÜBINGEN:
Maskenball in der Buchfinkenlandhalle
Der Männergesangverein „Frohsinn" Hübingen veranstaltet am Samstag, 5. Februar 1983, 20.11 Uhr in der Buchfinkenlandhalle seinen traditionellen Maskenball.
Möhnenball in Hübingen
Für den Schwerdonnerstag laden die Hübinger Möhnen zum Möhnenball in die Buchfinkenlandhalle ein.
I Beginn 20.11 Uhr.
Am Schwerdonnerstagnachmittag sind alle Frauen aus der Ge- j meinde zur fröhlichen Kaffeerunde in die Buchfinkenlandhalle eingeladen.
GROSSHOLBACH:
NACHRUF
Am 30.Januar 1983 ist nach kurzer Krankheit unser langjähriger Bürgermeister
Herr Josef 0 p p e r im Alter von 85 Jahren verstorben.
Herr Josef Opper stand 15 Jahre an der Spitze der Gemeinde. In der Zeit des Wiederaufbaus hat er mit Tatkraft, Weitblick und hohem Verantwortungsbewußtsein die Geschicke unserer Gemeinde geleitet. Die Sorge für den Nächsten war ihm nicht nur Aufgabe, sondern auch Erfüllung seines Lebens.
Herr Josef Opper hat sich upi unsere Gemeinde verdient gemacht. Sein Name wird in der Geschichte unserer Gemeinde einen ehrenvollen Platz einnehmen.
Den Angehörigen gilt unsere aufrichtige Anteilnahme.
Für die Ortsgemeinde Großholbach In Vertretung
Ferdinand, I. Ortsbeigeordneter
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Großholbach findet am MITTWOCH, 9. Februar 1983 ( um 19.00 Uhr im Gemeindehaus, Sitzungsraum, statt.
TAGESORDNUNG:
■ ÖFFENTLICHE SITZUNG: •*
Beratung und Beschlußfassung über evtl. Änderungen im Zusammenhang mit der 2. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
2. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zum Bebauungsplan „Birkenweg" im Rahmen der Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG. .
3- Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan ..Birkenweg"
L Zustimmungsbeschluß 2. Satzungsbeschluß gemäß § 10 BBauG
A Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Großholbach
5. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Gardinen im Gemeindehaus (Sitzungsraum und Büro)
6. Beratung und Beschlußfassung über die Anschaffung von Sitzkissen für die Bestuhlung in der Friedhofshalle
7. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beitragsangelegenheit
2. Verschiedenes ‘
5431 Großholbach, 31.1.83
Ferdinand, I. Ortsbeigeordneter
GÖRGESHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen findet am MITTWOCH, 9. Februar 1983, 20.00 Uhr im Rathaus statt.
TAGESORDNUNG I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1983
2. Beratung und Beschlußfassung über den Antrag der Kath. Kirchengemeinde Nentershausen auf anteilmäßige Kostenübernahme für die Erweiterung des Kindergartens
3. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
4. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheiten
2, Verschiedenes
5431 Görgeshausen, 1.2.1983 Herz, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen vom 31.1.1983
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung (GVBI. S. 770, 1979, S. 22, BS 2020-1) in Verbindung mit der Landesverordnuncjjüber die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (Entschä- digungs-VO-Gemeinden) vom 1.3.1974 (GVBI. S. 105), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 29.10.1982 (GVBI. S. 420), die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen vom 26. Nov. 1979 wird wie folgt geändert:
§ 9 der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
"§9
Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Ortsbürgermeistars
(1) Die monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters wird auf 770,- DM festgesetzt.
(2) Sofern die EntschädigungsVO-Gemeinden nicht entgegenstehende Regelungen enthält, wird für den Ortsbürgermeister Lohn- und Verdienstausfall in entsprechender Anwendung des § 8 (2) gezahlt".
§ 2
INKRAFTTRETEN
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
5431 Görgeshausen, 31.1.1983 Ortsgemeinde Görgeshausen I.V. Henrich, I. Ortsbeigeordneter HINWEIS:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) wird auf folgendes hingewiesen :
Eine Verletzung der Bestimmungen über

