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lontabaur 17/4/83

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen |om 12.1.1983

iatzungsentwurf zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- hd Bestattungswesen zugestimmt

lereits in einer vorangegangenen Sitzung hat der Rat festgelegt, ( die Maßfestsetzungen für Grabmale geändert warden bllen. Dementsprechend wurde von der Verbandsgemeindever- raltung Montabaur ein Satzungsentwurf erarbeitet und in der itzungam 12.1.1983 zur Abstimmung gestellt. Der Änderungs- Ltzung wurde einstimmig entsprochen. Die geänderten Stärke- testsetzungen betragen für stehende Grabmale auf Einzelgrabstät­ten mindestens 12 cm und auf Wahlgrabstätten mindestens 14

Sie Satzung wird nunmehr der Kreisverwaltung vorgelegt und pch Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbe - cheinigung öffentlich bekanntgemacht.

Ausweisung weiterer Wohnbauflächen wird für erforderlich ehalten

eitens der Verbandsgemeindeverwaltung wurde angezeigt, daß |ne zweite Novellierung des Flächennutzungsplanes erford er- ph ist. Von den Ortsgemeinderäten wurde daher die Auskunft rbeten, ob für den Bereich der jeweiligen Gemeinde geänderte Ausweisungen im Flächennutzungsplan vorgesehen werden bllen. Übereinstimmend gelangte der Rat hier zu der Auffas­sung, daß weiteres Baugelände im BereichAuf der Bitz" aus- ewiesen werden soll.

rauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen beschlossen

Inter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes teilte der Ortsgemeinderat die Fertigstellung der nachstehend Angeführten Teilerschließungsanlagen fest und beschloß, den Aufwand der Herstellung dieser Teilerrichtung als Teilerschlie- ungsbeiträge zu erheben.

ezeichnung verlaufend von bis hergestellte Teileinrich­tung

resterwaldstraße Fahrbahn, Straßenent -

Parz. 45 und 46) Lange Str. bis Wässerung, Beleuchtung Weg Nr. 2490

prkstraße Westerwaldstr. bis Fahrbahn, Straßenent-

Weg Nr. 2490 Wässerung, Beleuchtung

erkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet

[er Ortsgemeinderat beschloß, die Verkehrsflächen im Bauge- |etIm Strichen" dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die [idmung die für die Fahrbahn, Straßenentwässerung und Be­lichtung ausgesprochen wird, bezieht sich auf die Westerwald- »raße, Parkstraße und den Weg Nr. 15

nderungen der Hauptsatzung beschlossen

instimmig verabschiedet der Rat die von der Verbandsge- [eindeverwaltung Montabaur ausgearbeitete Satzung zur Ände- [ingder Hauptsatzung. Diese Änderungssatzung hat zum Inhalt, pßdie monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbürger- [eisters entgegen der bisherigen Regelung pauschal festgesetzt M. Diese Änderung, die keine finanzielle Mehrbelastung prdie Ortsgemeinde bedeutet - es werden sogar geringfügige Imsparungen erzielt - dient ausschließlich der steuerlichen Ent­lang des Ortsbürgermeisters.

ENTERSHAUSEN:

pnhallenbenutzer

| le Bundeswehr beansprucht die Turnhalle als Stabsunterkunft lahrend einer Übung für die Zeit vom 23. Februar (nachmittags) |s einschließlich 26. Februar 1983.

j n diesen Tagen steht die Turnhalle für andere Benutzer nicht Verfügung.

r ne , Ortsbürgermeister

2' e Ölheizungsfeuerungen werden im Februar/März überprüft.

f e Bevölkrung wird um Beachtung gebeten.

NIEDERERBACH:

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach vom 14.1.1983

Weitere Beschlüsse im BebauungsplanverfahrenIn der Weiher­wiese"

Zur Fortführung des BebauungsplanverfahrensIn der Weiher­wiese" wurde vom Rat zunächst eine Entscheidung über die eingegangenen Anregungen der Träger öffentlicher Belange erbeten. Zum Planverfahren hatte die Kreisverwaltung als Untere Wasserbehörde das Katasteramt Montabaur sowie das Landesamt für Denkmalpflege Stellung genommen. Sämtlichen Anregungen (Ausweisung einer unbebauzaren Fläche entlang des Sandbaches in einer Entfernung bis zu 3,50 m von der Uferoberkante / Erfassung der Flurstücke / Kennzeichnung eines Fachwerkgebäudes in der Mittelstraße als Kulturdenkmal) wurde vom Rat entsprochen.

Anschließend erklärte der Rat seine Zustimmung zum vorgeleg­ten Bebauungsplan unter Berücksichtigung der zuvor erwähnten Anregungen.

Abschließend erfolgte der Beschluß über die Offenlage des Be­bauungsplanes gern. § 2 a Abs. 6 BVG.

Hauptsatzung geändert

Durch einstimmigen Beschluß wurde vom Rat die Änderung der Hauptsatzung im Hinblick auf die Entschädigungsregelung für den Ortsbürgermeister beschlossen. Durch diese Änderungs­satzung wird festgelegt, daß entgegen der bisherigen Regelung die monatliche Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters pauschal festgesetzt wird. Durch die vorgenommene Änderung der Hauptsatzung wird keine finanzielle Mehrbelastung der Gemeinde verursacht. Es ergibtsich sogar eine geringfügige Einsparung. Die Änderung dient ausschließlich der steuerlichen Entlastung des Ortsbürgermeisters, da dieser aufgrund der bis- heirgen Regelung nach Erhöhung des Entschädigungssatzes durch Landesverordnung die Höchstgrenze für die Pauschal­grenze geringfügig überschritten hat und bis zum Inkrafttreten der Änderungssatzung zur Selbstversteuerung verpflichtet ist.

Straßenreinigungssatzung geändert

Zur Abstimmung der Straßenreinigungssatzung auf die tat­sächlichen Gegebenheiten in der Gemeinde, beschloß der Rat den Erlaß einer neuen Straßenreinigungssatzung. Wesent­lichstes Kriterium dieser Satzung ist, daß die Schneeräumung auf den Fahrbahnen nicht mehr auf die Anlieger übertragen wirä. Lediglich die Streupflicht auf der Fahrbahn sowie die Schneeräum- und Streupflicht auf den Bürgersteigen und Geh­wegen verbleibt beiden Anliegern.

In der bislang geltenden Straßenreinigungssatzung war auch die Schneeräumpflicht auf den Fahrbahnen den Anliegern über­tragen. Nach einer, in einer der vorangegangenen Sitzungen des Rates getroffenen Entscheidung wird seit diesem Jahr die Schneeräumung von der Ortsgemeinde wahrgenommen.

Die Ortsgemeinde hat hierzu einen Unternehmer beauftragt.

NENTERSHAUSEN:

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 14.1.1983

Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Nentershausen weiterverpachtet

Nach vorangegangener öffentlicher Ausschreibung und nach­dem zuvor der Jagdvorstand einstimmig der Weiterverpachtung zugestimmt hat, beschloß nunmehr der Ortsgemeinderat, die Verpachung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Nentershausen an den bisherigen Jagdpächier Heppel. Die Pachtdauer beträgt 9 Jahre.