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Montabaur 10/4/83

I

wurde zugestimmt. Das Plangebiet wird wie folgt einge­grenzt:.

Im Norden durch den Dammweg, im Osten durch die K 103, im Süden durch den Mühlenweg, im Westen durch den Bode- ner Weg.

b) Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauf­tragt, die Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1-3 BBauG in der Form durchzuführen, daß der Entwurf für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeinde- v^rwaltung Montabaur eingesehen werden kann. Die Offen­legungsfrist wird noch gesondert bekanntgegeben.

c) Die Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, das Beteiligungs­verfahren der Träger pffenticher Belange einzuleiten.

Neue Satzung über die Reinigung'öffentlicher Straßen erlassen

Dem Ortsgemeinderat wurde ein von der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur alternativ ausgearbeiteter Satzungsentwurf vorgelegt. Nach Abschluß der Diskussion sprach sich der Rat für den Erlaß einer Satzung, der die vollständige Delegation der Räum- und Streupflicht für die Straßen auf die Ortsgemeinde- vorsieht, aus. Das heißt, nach Inkrafttreten der neuen Satzung wird mithin die Räum- und Streupflicht der Anlieger sich ledig­lich noch auf den Bereich der Bürgersteige und Gehwege be­ziehen.

Haushaltsüberschreitung für das Haushaltsjahr 1982 genehmigt

Der Rat stimmte der Leistung einer erheblichen überplanmäßi­gen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982 bei der Haushaltsstelle 637.950 über 22.000,- DM zu. Diese Haushaltsüberschreitung steht im Zuammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebie­tesUnter dem Dorf". Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes stand der Umfang der für das Erstellen der Straßenbeleuchtung notwendigen Erschließungsarbeiten noch nicht fest. Die tatsäch­lich aufgelaufenen Kosten überstiegen die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel. Zur Deckung dieser Haushaltsüberschrei­tung werden

a) Mehreinnahmen aus der Zuführung vom Verwaltungshaus­halt,

b) Mehreinnahmen aus der Erstattung für Fahrt- und Personal­kostenanteile von den Ortsgemeinden, deren Kinder den Kin­dergarten in Ruppach-Goldhausen besuchen und

c) Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer herangezogen.

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Verloren - Gefunden

Im Ortsbereich wurde ein Schlüsselbund mit 2 BKS-Schlüsseln gefunden. Ferner wurde eine Damen-Armbanduhr als verloren gemeldet.

Der Verlierer bzw. Finder der Gegenstände wollen sich bitte beim Ortsbürgermeister melden.

Manns, Ortsbürgermeister

Vertretung des Ortsbürgermeisters

Vom 31.1. bis 4. Februar 1983 befindet sich der Ortsbürger­meister auf einem kommunalpolitischen Lehrgang. Vertretung hat der I. Beigeordnete Erich Kohlhaas, Tel. 3921.

Kappensitzung '

in der Vogelsanghalle, Samstag, den 29.1.1983. Beginn 20.11 Uhr

Es lädt ein der Vereinsring.

Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung

des Zweckverbandes "Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1983 - vom 25.11.1982

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzal über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen! Zusammenarbeit (Zweckverbandgesetz) vom 2.12.1964 (GVBI. S. 156 - BS 2o2o-2o) in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419 - BS 2o2o-1) folgende Haushaltssatzung beschlossen,' die nach Genehmigung durch] die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 4.1.1983 hiermit bekanntgegeben wird:

§ 1

Der Haushaltsplan vi/ird für das Haushaltsjahr 1983 im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 1. 080 . 000 .-- DM

in der Ausgabe auf 1. 080 . 000 .-- DM

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 2.25o.ooo.-- DM

in der Ausgabe auf 2.25o.ooo.- DM

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haus­haltsjahr zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögens­haushalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf 75o.ooo. -1

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Die Verbandsumlage wird nach § 11 der Verbandssatzung nach dem Verhältnis der Einwohnergleichwerte mit ins­gesamt 4o.ooo berechnet.

Von den Einwohnergleichwerten entfallen auf die Verbandsgemeinde Bad Ems = 85 %

auf die Verbandsgemeinde Montabaur = 15 %

Die gesamten Ausgaben des Verwaltungshaushalts werden nach den oben genannten Sätzen auf die Verbandsgemein­den Bad Ems und Montabaur umgelegt.

Bad Ems, den 25.11.1982

Abwasserverband Bad Ems Diel

GENEHMIGUNG DER BEZIRKSREGIERUNG Die nach den §§ 6 , 7 Abs. 2 und 29 Abs. 2 des Zweck­verbandsgesetzes in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 2, 95 Abs. 3 Nr. 2, 97 Abs. 1 und 1o3 Abs. 2 der Gemein­deordnung (GemO) erforderliche Genehmigung zur Haus­haltssatzung des Zweckverbandes "Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1983 in der Fassung des Be­schlusses der Verbandsversammlung vom 25.11.1982 wird hiermit erteilt für

a) die in § 2 der Haushaltssatzung vorgenommene Fest­setzung des Gesamtbetrages der zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts vorgesehenen Kredite (Inlandskredit) in Höhe von 75o.ooo.- DM und

b) die in § 4 der Haushaltssatzung und der- Haushalts­stelle 7oo 172 des Verwaltungshaushalts vorgenommene Erhöhung der von den Verbandsmitgliedern zu leisten­den Verbandsumlage (Umlagebedarf) von bisher 1.o55.6oo.-- DM auf nunmehr 1. 080 . 000 .-- DM.