Montabaur 10/4/83
I
wurde zugestimmt. Das Plangebiet wird wie folgt eingegrenzt:.
Im Norden durch den Dammweg, im Osten durch die K 103, im Süden durch den Mühlenweg, im Westen durch den Bode- ner Weg.
b) Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, die Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1-3 BBauG in der Form durchzuführen, daß der Entwurf für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeinde- v^rwaltung Montabaur eingesehen werden kann. Die Offenlegungsfrist wird noch gesondert bekanntgegeben.
c) Die Kreisplanungsstelle wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger pffenticher Belange einzuleiten.
Neue Satzung über die Reinigung'öffentlicher Straßen erlassen
Dem Ortsgemeinderat wurde ein von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur alternativ ausgearbeiteter Satzungsentwurf vorgelegt. Nach Abschluß der Diskussion sprach sich der Rat für den Erlaß einer Satzung, der die vollständige Delegation der Räum- und Streupflicht für die Straßen auf die Ortsgemeinde- vorsieht, aus. Das heißt, nach Inkrafttreten der neuen Satzung wird mithin die Räum- und Streupflicht der Anlieger sich lediglich noch auf den Bereich der Bürgersteige und Gehwege beziehen.
Haushaltsüberschreitung für das Haushaltsjahr 1982 genehmigt
Der Rat stimmte der Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982 bei der Haushaltsstelle 637.950 über 22.000,- DM zu. Diese Haushaltsüberschreitung steht im Zuammenhang mit der Erschließung des Gewerbegebietes „Unter dem Dorf". Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes stand der Umfang der für das Erstellen der Straßenbeleuchtung notwendigen Erschließungsarbeiten noch nicht fest. Die tatsächlich aufgelaufenen Kosten überstiegen die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel. Zur Deckung dieser Haushaltsüberschreitung werden
a) Mehreinnahmen aus der Zuführung vom Verwaltungshaushalt,
b) Mehreinnahmen aus der Erstattung für Fahrt- und Personalkostenanteile von den Ortsgemeinden, deren Kinder den Kindergarten in Ruppach-Goldhausen besuchen und
c) Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer herangezogen.
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Verloren - Gefunden
Im Ortsbereich wurde ein Schlüsselbund mit 2 BKS-Schlüsseln gefunden. Ferner wurde eine Damen-Armbanduhr als verloren gemeldet.
Der Verlierer bzw. Finder der Gegenstände wollen sich bitte beim Ortsbürgermeister melden.
Manns, Ortsbürgermeister
Vertretung des Ortsbürgermeisters
Vom 31.1. bis 4. Februar 1983 befindet sich der Ortsbürgermeister auf einem kommunalpolitischen Lehrgang. Vertretung hat der I. Beigeordnete Erich Kohlhaas, Tel. 3921.
Kappensitzung '
in der Vogelsanghalle, Samstag, den 29.1.1983. Beginn 20.11 Uhr
Es lädt ein der Vereinsring.
Öffentliche Bekanntmachung Haushaltssatzung
des Zweckverbandes "Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1983 - vom 25.11.1982
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzal über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen! Zusammenarbeit (Zweckverbandgesetz) vom 2.12.1964 (GVBI. S. 156 - BS 2o2o-2o) in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419 - BS 2o2o-1) folgende Haushaltssatzung beschlossen,' die nach Genehmigung durch] die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 4.1.1983 hiermit bekanntgegeben wird:
§ 1
Der Haushaltsplan vi/ird für das Haushaltsjahr 1983 im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 1. 080 . 000 .-- DM
in der Ausgabe auf 1. 080 . 000 .-- DM
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 2.25o.ooo.-- DM
in der Ausgabe auf 2.25o.ooo.- DM
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf 75o.ooo. -1
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Die Verbandsumlage wird nach § 11 der Verbandssatzung nach dem Verhältnis der Einwohnergleichwerte mit insgesamt 4o.ooo berechnet.
Von den Einwohnergleichwerten entfallen auf die Verbandsgemeinde Bad Ems = 85 %
auf die Verbandsgemeinde Montabaur = 15 %
Die gesamten Ausgaben des Verwaltungshaushalts werden nach den oben genannten Sätzen auf die Verbandsgemeinden Bad Ems und Montabaur umgelegt.
„Bad Ems, den 25.11.1982
Abwasserverband Bad Ems Diel
GENEHMIGUNG DER BEZIRKSREGIERUNG Die nach den §§ 6 , 7 Abs. 2 und 29 Abs. 2 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 2, 95 Abs. 3 Nr. 2, 97 Abs. 1 und 1o3 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) erforderliche Genehmigung zur Haushaltssatzung des Zweckverbandes "Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1983 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 25.11.1982 wird hiermit erteilt für
a) die in § 2 der Haushaltssatzung vorgenommene Festsetzung des Gesamtbetrages der zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts vorgesehenen Kredite (Inlandskredit) in Höhe von 75o.ooo.- DM und
b) die in § 4 der Haushaltssatzung und der- Haushaltsstelle 7oo 172 des Verwaltungshaushalts vorgenommene Erhöhung der von den Verbandsmitgliedern zu leistenden Verbandsumlage (Umlagebedarf) von bisher 1.o55.6oo.-- DM auf nunmehr 1. 080 . 000 .-- DM.

