ntabaur 9/2/83
jndbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflich- ■ bis einschließlich 24. Januar 1983 auf das Konto der Ver- idsgemeinde Montabaur Nr. 50 00 17 BLZ 572 510 01 bei Kreissparkasse Montabaur unter Angabe : BU "Auf der h" den fällligen Betrag einzahlt oder mit der Ortsgemeinde Jenbach Vereinbarungen über die Tilgung getroffen hat.
iCHTSBEHELFSBELEHRUNG
gen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg 6, 5430 »ntabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses »riftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
> Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der derspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend geinten Katasteramt eingegangen ist Kadenbach, 14.1.1983 Gemeindeverwaltung Kadenbach - Umlegungsausschuß -
Simon, Vorsitzender des Umlegungsausschusses
UHÄUSEL
entliehe Bekanntmachung
f Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 1.1982 die Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Haid" chlossen
i Änderung hat folgenden Inhalt:
Die Parzellen 58/1 und 58/2 blbiben als Gartenflächen erhalten. Der Weg mit der Bezeichnung 17 wird gekürzt und die geplante Garagenzeile vor Kopf des Weges angeordnet.
Die Aufweitungsstellen der Verkehrsflächen waren mit dem Entwurf des Umlegungsplanes als Verhandlungsergebnis mit den Beteiligten nicht identisch. Hier soll eine Gleichschaltung der künftigen Grundstücksgrenzen mit den Aufwei- tungsstellen erfolgen, um Übereinstimmung von Umlegungsplan und Bebauungsplan zu erzielen.
kuf dieGliederung der Verkehrsflächen im Bebauungsplan wird verzichtet.
Die im Bebauungsplan dargestellten Planbereiche mit den prdnungsziffern 7 und 10 werden verkleinert und gleichzeitig der Bereich mit der Ordnungsziffer 8 vergrößert.
Die festgesetzten Hauptgebäuderichtungen sind zeichnerisch to zu ergänzen, daß für Grundstücksgrenzen eine eindeutige pebäuderichtung bei Grenzbebauung gegeben ist.
Die im Planbereich mit der Ordnungsziffer 3 festgesetzte zwingend vorgeschriebene 2 -Geschossigkeit wird aufgehoben. Damit soll eine ein- bis zweigeschossige Bauweise ermöglicht werden.
Die festgesetzten Höhen der Verkehrsflächen im Bereich der rVegeverbindung mit der Bezeichnung 2 wird so geändert, paß eine mittlere Querneigung (zwischen den Straßenbe- brenzungslinien) von 2 % erreicht wird (Platzgestaltung, Mittelrinne).
Per Bereich mit der ÖZ 1 soll bezüglich seiner Bebaubarkeit purch Verschiebung der Baugrenzen, wie in der Planzeich- hung dargestellt, verbessert werden. Der Abstand der Bau- irenzen zur Planstraße A soll 7 m und der Abstand d^r paugrenzen zum Wohnweg Nr. 14 soll 5 m beiragen.
Pie Bereiche mit den Ordnungsziffern 1,2 a , 2 b sowie die rarzellen 50, 51 und 52 aus dem Bereich der Ordnungs- liffer 4 sind hinsichtlich ihrer Nutzungsart in Mj-Gebiet limzuwandeln.
I Der Grünordnungsplan ist den Änderungen anzulassen.
ende Textänderungen werden vorgenommen:
1 -8. wird wie folgt ergänzt:
der zwingend festgesetzten Zahl der Vollgeschosse kann eilgebiet mit der OZ 3 dann abgewichen werden auf
"I + D", wenn Einzelhäuser errichtet werden und wenn die Hausgruppe einheitlich in reduzierter Geschossigkeit errichtet werden soll, sofern bei der hiermit verbundenen zulässigen Vergrößerung der Dachneigung (bei Giebelstellung zur Straße auch Vergrößerung der Drempelhöhe) eine Firsthöhe von min. 6,oo m und max. 8,oo m gesichert ist.
Ziff. 2 erhält folgende Überschrift:
Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen, Stellung der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 2 BBauG).
Ziff. 2.1. erhält folgende Überschrift:
Besondere Bauweise "b" Teilgebiet OZ 6, gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO.
Ziff. 2.2. erhält folgende Fassung:
Besondere Bauweise "b" Teilgebiet OZ 1 0, gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO
In dem in der Planzeichnung festgesetzten "Reinen Wohngebiet "WR" mit der OZ 10 wird als besondere Bauweise eine Zeilenbauweise mit Grenzbebauung an 2 Seiten festgesetzt.
Es sind nur winkelförmige Gebäude zulässig, die mit (fern langen, nach Südwesten hervorstehenden Schenkel jeweils an der nordwestlichen Nachbargrenze zu errichten sind, so daß ein der fremden Einsicht entzogener Hof von mind. 2,5o m Tiefe entsteht. Der vorstehende Winkel kann durch eine massive Wandscheibe bis zur maximalen Höhe der verlängerten Dachhaut ersetzt werden. Garagen sind in die Baukörper einzubeziehen.
Ziff. 2.3. bis 2.6. werden neu eingefügt:
Ziffer 2.3
Die Richtung der Außenseiten der Gebäude ist entsprechend der Einzeichnung der Hauptgebäuderichtung im Bebauungsplan bzw. rechtwinklig dazu anzuordnen.
Ziffer 2.4
Die Hauptgebäuderichtung entspricht bei Grenzbebauung der Firstrichtung und ist verbindlich. Eine Abweichung um 90 0 ist in geschlossenen Gruppen zulässig.
Ziffer 2.5
Untergeordnete Gebäudeteile dürfen von der festgesetzten Hauptgebäuderichtung bzw. Firstrichtung abweichen.
Ziffer 2.6
Hinweis: Gemäß § 23 LBauO sind die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke als Grünflächen oder gärt-
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nerisch anzulegen und instandzuhalten.
Detaillierte Angaben zur Gestaltung und Festsetzung von Anpflanzungen und Pflanzbindungen sind dem Grünordnungsplan als Bestandteil (Teil B) des Bebauungsplanes zu entnehmen.
Ziff. 5 wird ersatzlos gestrichen und auf Ziff. 2. 6 verwiesen. Ziff. 7 erhält folgende Empfehlung:
Die "abweichenden Höhen" für die Verkehrsflächen sollten auf t. 0,50 m begrenzt werden.
Ziff. 11.1 wird wie folgt ergänzt:
In Gebieten mit der OZ 3 ist bei Errichtung von 1-geschossigen Gebäuden (s. Ziff. 1.8) eine Dachneigung von 30° bis 50° zulässig.
Nach Ziff. 11.1.4 wird folgender Hinweis aufgenommen: ‘
Die maximal zulässigen Dachneigungen sind bei großen Gebäudetiefen durch die festgesetzte maximal zulässige Firsthöhe (FH) (Ziff. 9) begrenzt.
Ziff. 11.2 erhält folgende Neufassung:
Dachaufbauten (Dachgauben)
Dachaufbauten sind nur bei ein,er Dachneigung von = 30 ° zulässig und müssen von den Giebelseiten einen Abstand von mindestens 1,50 m einhalten. Die Abdeckung ist so

