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Montabaur 8 /2/83

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplanent­wurf "Am Mühlenweg''

a) Zustimmungsbeschluß

b) Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG,

c) Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffent­licher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG

2. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen

3. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haus­haltsjahr 1983

4. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Beratung und Beschlußfassung über die Begründung eines Widerspruches

2. Beratung und Beschlußfassung über die Einlegung eines Rechtsbehelfs

3. Beratung und Beschlußfassung über Bauanträge

4. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag auf Ertei­lung einer Bestattungsgenehmigung auf dem Friedhof in Ruppach

5. Grundstücksangelegenheit

6. Verschiedenes

Ruppach-Goldhausen, 11.1.1983 Ferdinand, Ortsbürgermeister

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Frühschoppengespräch mit dem CDU-Landtagskandidaten Bürgermeister Joachim Hörster

Der CDU-Ortsverband Ahrbachtal lädt alle Bürger recht herz­lich zu einem Frühschoppengespräch mit dem CDULandtags­kandidaten Bürgermeister Joachim Hörster ein für Sonntag, 23.1.1983,1o.oo Uhr, nach Boden , Gasthaus "Tante Anna".

HEILIGENROTH

Die Kirmesgesellschaft "Helljererer Galljenäl" lädt zur traditionellen Fete ein

Die Kirmesgesellschaft Heiligenroth "Helljererer Galjenäl" veranstaltet am Samstag, dem 15.1.1983 um 2o.oo Uhr in Heiligenroth in der Vogelsanghalle ihre traditionelle Fete. Für die richtige Musik und gepflegte Getränke ist reichlich und gut gesorgt. Alle Freunde, Bekannte und Fans sind recht herzlich eingeladen. Die gute Stimmung ist selbst mitzubringen. Die "Helljererer Galljenäl" freuen sich auf Ihren Besuch.

SPD Ortsverein Heiligenroth

Am Samstag, 15.1.1983, um 2o.oo Uhr findet in der Kneipp- Mühle in Heiligenroth eine Mitgliederversammlung des SPD Ortsvereins Heiligenroth statt.

Alle Mitglieder sind hierzu herzlich eingeladen.

Frauenchor Heiligenroth:

An alle Mitglieder!

Unsere Chorprobe findet ab 19.1.1983 regelmäßig mittwochs um 19.3o Uhr im Gasthaus Neuroth statt.

RUPPACH-GOLDHAUSEN"

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach Ruppach - Goldhausen- Heil igenroth e.V.

Am 16.1.1983 beginnt für die Handballer des TuS Ahrbach die Rückrunde.

Die erste Mannschaft erwartet den Tabellenführer aus Wester­burg. Anwurf: 11.45 Uhr in der Vogelsanghalle.

Die zweite Mannschaft muß ebenfalls gegen den Tabellenführer aus Engers antreten.

Anwurf: 1o.3o Uhr Vogelsanghalle.

Es werden spannende Spiele erwartet. Zuschauer sind herzlich willkommen.

C

EITELBORN

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes "Auf der Höll" der Ortsge­meinde Eitelborn;

Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses nach § 2 Abs. 6 und 1 BBauG

Der Ortsgemeinderat von Eitelborn hat in seiner Sitzung am

8.12.1982 beschlossen, den Bebauungsplan "Auf der Höll" wie folgt zu ändern:

Ziffer 11.3 der Textfestsetzungen zum Bebauungsplan (bis­herige Fassung:

"Die Einfriedung der zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baugrenze liegenden Grundstücksflächen darf bis 0,50 m Höhe massiv oder an lebender Hecke bis zu einer Höhe von 0,70 m erfolgen.

Rückwärtige Einfriedungen dürfen mit Hecken und Zäunen bis 1,5o m Höhe erfolgen, wobei der massive Teil 0,50 m nicht überschreiten darf".)

erhält folgende Fassung: ^

a) für den Bereich der Grundstücke südöstlich deh^

"Nassauer Straße" (Flurstücke 411,412,413/2,413/1, 414,415 und 416) wird die seitliche massive Einfriedung: höhe auf max. 2,35 m und die hintere Mauerhöhe (hinterer Bereich der Grundstücke) auf max. 1,oo m ab natürlich vorhandenem Gelände festgesetzt.

b) Die Einfriedung der zwischen Straßenbegrenzungslinie i und Baugrenze liegenden Grundstücksgrenzen darf bis 0,50 m Höhe massiv erfolgen. Bezüglich der Höhe und der Abstände von lebenden Hecken gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Nachbarrechtsgesetzes von Rheinland- Pfalz.

Dieser Beschluß wird hiermit nach § 2 Abs. 6 und 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.

Eitelborn, 5.1.1983 Hümmerich, Ortsbürgermeister

KADENBACH

Öffentliche Bekanntmachung |

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet "Äuf der Höh", G ema rku ng Kadenbach, ist am 14.1.19 83 u nanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanj gegeben. I

Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten! die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am I

15.1.1983 in Kraft.

Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand I

durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszu-1 stand ersetzt. I

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der! neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke I ein. I

Die Besitzanzeige erfolgt am Dienstag, 18.1.1983 von lo.oo I Uhr - 12.oo Uhr durch einen Beauftragten des KatasteramtesI Montabaur. I

Die Berichtigung des Grundbuches und des LiegenschaftskatJ sters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt. I

Auf lfd. Nr. 10 des beschreibenden Teils zum Umlegungsplanl wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeil nis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der I Unanfechtbarkeit fällig werden. I

Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abt. II des I

AUGST