lontabaur 23/1 / 83
a) nur an der Leine geführt werden,
b) auf öffentlichen Straßen jedoch frei umherlaufen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen»
!„) Hunde, die nachweislich seit mindestens vier Wochen und längstens einem Jahr gegen Tollwut geimpft worden sind, darf man außerhalb geschlossener Ortschaften und Siedlungen frei umherlaufen lassen, wenn sie von einer Person beaufsichtigt werden, der sie zuverlässig gehorchen.
!.) Katzen darf man außerhalb von geschlossenen Ortschaften und von Siedlungen nicht frei umherlaufen lassen.
. Hunde und Katzen, die entgegen diesen Vorschriften angetroffen werden, sind durch die von der zuständigen Behörde beauftragten Personen einzufangen oder, falls dies nicht möglich ist, zu töten.
|5. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften können auf- I grund des § 76 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom I 26.6.1909 (RGBl. I S. 519) in der Neufassung des Tierseuchengesetzes vom 28.3.1980 (BGBl. I S. 380 ff.) und §
16 Ziff. 7 der Verordnung zum Schutze gegen die Tollwut vom 11.3.1977 (BGBl. I S. 444) als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.
NIEDERERBACH
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach
Pie nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach
findet am
Freitag, 14.1.1983, 2o.oo Uhr,
Im Sitzungssaal der Gemeinde statt.
[TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG
p. Verlesung und Genehmigung der Niederschrift über die Sit- j zung des Ortsgemeinderates vom 17.12.1986 p. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan "In der Weiherwiese" im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 2 Abs. 5 BBauG
3. Beratung und Beschlußfassung über den Bebauungsplan "In der Weiherwiese"
1. Zustimmungsbeschluß
2. Offenlegungsbeschluß
4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Niedereibach
5. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer neuen Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen
6. Verschiedenes
ill. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes
5431 Niedererbach, 3.1.1983 Zey, Ortsbürgermeister
NOMBORN
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nombom vom 29.12.1982
AUSBAU DER SCHULSTRASSE BESCHLOSSEN,,. Übereinstimmend gelangte der Rat zu der Auffassung, daß im Jahre 1983 die Schulstraße ausgebaut werden soll.Die Ausbau- Strecke wurde bis zum Friedhofsweg festgelegt. Vor Beginn der Ausbauarbeiten sollen die Straßenanlieger zu einer Versammlung eingeladen werden, um diesen Gelegenheit zur Anhörung zu geben.
ÄNDERUNG DER HAUPTSATZUNG BESCHLOSSEN Gleichfalls einstimmig verabschiedete der Rat eine Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung. Inhalt der Änderungssatzung ist die Neuregelung hinsichtlich der Aufwandsentschädigung für den Ortsbürgermeister. Durch die vorgenommene Äiderung wird keine finanzielle Mehrbelastung der Gemeinde verursacht
Vielmehr soll eine steuerliche Entlastung des Ortsbürgermeisters erreicht werden, da dieser aufgrund neuester Steuerregeiungen eine steuerliche Mehrbelastung hätte hinnehmen müssen.
HAUSHALTSRECHNUNG 1981 UND ENTLASTUNG FÜR 1981 BESCHLOSSEN
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuß in einer gesonderten Sitzung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur die Belege für das Haushaltsjahr 1981 eingesehen und sich von einer ordnungsgemäßen Finanzverwaltung überzeugt hatte, beschloß nunmehr der Rat die für das Haushaltsjahr 1981 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, dem Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1981 Entlastung erteilt
was
HEILBERSCHEID Freiwillige Feueiwehr
Freitag, 14.1.1983, 2o.oo Uhr, Jahreshauptversammlung im Gasthaus Feist.
Wegen der wichtigen Tagesordnung u.a. Neuwahl des Vorstandes wird um vollzähliges Erscheinen gebeten.
GROSS GOLBACH Freiwillige Feuerwehr
Einladung zur Jahreshauptversammlung FFw Großholbach am Samstag, 8.1.1983, im Lokal Hillen.
Beginn: 2o.oo Uhr.
Es sind alle aktiven , inaktiven Mitglieder und alle sonstigen Interessierten recht herzlich eingeladen.
GIROD
Vereinsring Girod
Zum Fastnachtszug 1983 möchte sich bitte ein Kinderprinzenpaar melden. Kleidung wird gestellt Anmeldung bei Bruno Zupp, Vor den Gärten 10, 5431 Girod / Valkmar Weber, Bomstr. 4, 5431 Girod- Kleinholbach.
GROSSHOLBACH MGV "Cacilia"
Die erste Gesangstunde im neuen Jahr 1983 ist am Freitag, 7.1.1983, um 2aoo Uhr im Vereinslokal Fischbach - Lenz.
Die Jahreshauptversammlung ist am Freitag, dem 14.1.1983 um 2o.oo Uhr. Zu dieser Versammlung sind alle Vereinsmitglieder herzlich eingeladen.
NENTERSHAUSEN KVK Nentershausen
Zu einer Kappensitzung am Samstag, dem 15.1.1983 um 2o.11 Uhr in der Turnhalle lädt der Karnevalsverein recht herzlich ein. Machen Sie sich ein paar vergnügte Stunden mit Tanz, Musik und vielerlei aus der Bütt
DRK - Bereitschaft Nentershausen
Der erste Übungsabend' im neuen Jahr findet am Montag, dem 1o.1.1983 um 2o.oo Uhr in der alten Schule ( DRK-Depot) statt. Wir bitten um Beachtung.
DRK - JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 83
Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 18.2.
1983 um 2o.oo Uhr in der alten Sfchule (DRK - Depot) Nentershausen statt Die Tagesordnung wird zu einem

