Montabaur 21 / 1 / 83
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•j$bstimmung wegen zwei wichtigen Terminen im Jahre 1983 \jvird gebeten. Im Anschluß an die Chorprobe findet die konstituierende Sitzung des neugewählten Vorstandes statt.
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EISBACHGEMEINDEN
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GIROD
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom
27.12.1982
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes "Kleinholbach" abgeschlossen
Insgesamt 3 Beschlüsse waren in der Sitzung am 27.12.1982 noch erforderlich, um das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes "Kleinholbach" - was die Mitarbeit des Rates anbelangt - abzuschließen.
Zunächst wurde seitens des Rates Stellung genommen zu den vorgebrachten Bedenken und Anregungen im Rahmen der (öffenlage gern. § 2 a Abs. 6 BBauG. Hier war über eine Anregung des Straßenbauamtes Diez zu entscheiden, entsprechend der der Wirtschaftsweg Nr. 80/1 für den Fahrzeugverkehr [^sperrt werden sollte. Dieser Anregung wurde entsprochen. |iner weiteren Anregung eines betroffenen Anliegers konnte aus sr Sicht des Rates nicht entsprochen werden.
ischließend beschloß der Rat die Bebauungsplanänderung in br vorgelegten Form unter Berücksichtigung des zuvor gefaßten Beschlusses über die eingegangenen Bedenken und Anregungen.
3um Abschluß wurde der Satzungsbeschluß gefaßt. Der Plan wird nunmehr der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises zur Genehmigung vorgelegt.
Nach Erteilung der Genehmigung wird die öffentliche Bekanntmachung im Wochenblatt erfolgen.
GÖRGESHAUSEN öffentliche Bekanntmachung -her* Sitzung des Ortsgemeindertes
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Mittwoch, dem 12.1.1983, 2o.oo Uhr hn Rathaus statt.
TAGESORDNUNG: t. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
# ■ Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen
2. Beratung und Beschlußfassung über die 2. Novellierung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur 3. Beratung und Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teilerschließungsanlagen (Parkstraße, Westerwaldstraße)
4. Beratung und Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen im Baugebiet "Strichen"
5. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen 6- Verschiedenes
1l. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG 1- Vertragsangelegenheit ,
2. Grundstücksangelegenheiten 3. Verschiedenes
5431 Görgeshausen, 3.1.1983 Herz, Ortsbürgermeister
HEILBERSCHEID Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid Oie nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid findet am
er
Mittwoch, 12.1.1983, 2o.oo Uhr, in der Schule statt.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Haushaltssatzung 1983
2. Beratung und Beschlußfassung über den Abschluß einer Vereinbarung zur Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft Heilberscheid auf die Ortsgemeinde Heilberscheid
3. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken und Anregungen zur Bebauungsplanänderung "Ortslage" im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 a Abs. 5 BBauG
4. Beratung und Beschlußfassung über die Bebauungsplanänderung "Ortslage"
1) Zustimmungsbeschluß
2) Offenlegungsbeschluß
5. Beratung und Beschlußfassung über die Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde Heilberscheid an den Kosten zur Erneuerung der Fenster des Schulgebäudes
6. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beitragsangelegenheit
2. Verschiedenes
5431 Heilberscheid, 3.1.1983 Reichwein, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN Öffentliche Bekanntmachung '
Sitzung des Ortsgemeinderates Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Freitag, 14.1.1983, 19.3o Uhr, in der Turnhalle statt
TAGESORDNUNG:
NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Zuschlagserteilung zur Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Nentershausen
2. Grundstücksangelegenheit
3. Grundstücksangelegenheiten
4. Verschiedenes
5431 Nentershausen, 3.1.1983 Perne, Ortsbürgenmeister
Öffentliche Bekanntmachung
Umleaunasölan für das Umlegungsgebiet "Hasenbitze"
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet "Hasenbitze" Gemarkung Nentershausen, ist am 22.12.1982 unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 BBauG wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Unter Wahrung der ortsüblichen Bekanntmachungsfrist treten die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung am 7.1.1983 in Kraft.
Mit diesem Tag wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Besitzanzeige erfolgt am Dienstag, 11.1.1983, von 1o.oo Uhr -12.00 Uhr durch einen Beauftragten des Katasteramtes Montabaur.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd . Nr. 11 des beschreibenden Teils zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.

