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Montabaur 17/52/82

Die Höchstdauer der Veränderungssperre beträgt also 4 Jahre.

7. Sollten Sie als Grundstückseigentümer weitere Fragen zur Veränderungssperre und vor allem zur Zulässigkeit von geplanten Maßnahmen haben, erteilt Ihnen das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung (Gelbach­straße 9, Zimmer 7) gerne Auskunft.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG über die Offenlage des Lageplanes zur Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes "Ortsmitte", im Zuge der Kreisstraße K 103 der Ortsgemeinde Heiligenroth (Verlänge­rung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BBauG):

Der Lageplan , aus dem der Geltungsbereich der in dieser Aus­gabe des Wochenblattes öffentlich bekanntgemachten Verlänge­rung der Veränderungssperre vom 27. Dez. 1982 für das Ge­biet des Bebauungsplanes "Ortsmitte" im Zuge der Kreisstraße K 103 ersichtlich und der nach § 1 der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre Bestandteil dieser Satzung ist, liegt in der Zeit vom

3. Jan. 1983 bis 12. Jan. 1983 beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, Zimmer 6 offen und kann von jedermann wäh­rend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.3o Uhr bis 16.oo Uhr, dienstags von 7.3o Uhr bis 18.3o Uhr) eingesehen werden.

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre wird im groben wie folgt umgnenzt: im Norden: von der Rheinstraße,

im Osten:

von den Flurstücken Nr. 112/1 und 115, der Grabenparzelle Nr. 4071/1, den Flurstücken Nr. 96/1 und 95/5, der Neustraße, der Gtabenparzelle Nr. 4067, dem Weg Nr. 283, dem Ahrbach, den Flurstücken Nr. 183.und 184, den Wegeparzellen Nr. 4106/5 und 4106/6, den Flgrstücken Nr. 194 und 195 und dem Weg Nr. 4104.

im Süden:

von der Kreisstraße K 103, im Westen:

von der Bergstraße, dem Höhenweg, den Flurstücken Nr. 89/36, 57/35, der Neuwiesenstraße, den Flurstücken 25/34,

87/30, 29,33/17 und 18/15.

5431 Heiligenroth, 27. Dez. 1982 Ortsgemeinde Heiligenroth Manns, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN Holzversteigerung

Die nächste Holzversteigerung findet am 8.1.1983 statt. Nähere Einzelheiten werden in der nächsten Ausgabe des Wochen­blattes bekanntgegeben.

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HEILIGENROTH Frauenchor Heiligenroth!

Haben Sie Lust am Gesang und der Geselligkeit, und suchen Sie neuen Kontakt, dann werden Sie Mitglied im neuen Frauen­chor. Der Chor besteht derzeit aus 30 aktiven Sängerinnen.

Die erste Probe im neuen Jahr findet am Montag, 1o.1.1983 um 19.3o Uhr im Gasthaus Neuroth statt.

Da unser Verein erst seit kurzer Zeit besteht, freuen wir uns auch über den Beitritt von inaktiven Mitgliedern. Der monat­liche Beitrag beträgt für Inaktive 2,oo DM und für Akive 3,oo DM.

Anmeldungen werden erbeten an Agnes Kohn, Tel. 17486,

Elfie Fries, Tel. 16852, Marg. Steinebach, Tel. 4843 und Gabi

Nink, Tel. 4876.

Unterstützen Sie aus Liebe zum Gesang einen jungen Chor durch Ihren Beitritt.

RUPPACH - GOLDHAUSEN

TuS Ahrbach/Ruppach -Goldhausen /Heiligenroth

Unter dem Motto "Alles für 1,oo DM" veranstaltet der TuS

Ahrbach am 29.12.1982 - 2o.oo Uhr - in der Turnhalle in

Ruppach - Goldhausen seinen diesjährigen Jahresabschluß -

abend.

Alle Freunde , Gönner und Mitglieder des Vereins sind zu diesem Abend recht herzlich eingeladen. Neben dem gemeinsamen Essen und Trinken wird den Teilnehmern auch die Gelegenheit geboten, das Tanzbein zu schwingen.

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AUGST

An die Eltern der Schüler der Augst-Schule Neuhäusel

UNTERRICHT BEI EXTREMEN WINTERLICHEN STRASSEN

VERHÄLTNISSEN

Das Kultusministerium hat mit Schreiben vom 23.11.1982

folgende neue Regelung mitgeteilt:

1. Grundsätzlich findet Unterricht statt, auch wenn er nur für einen Teil der Schüler erteilt werden kann.

2. Durchsagen im Südwestfunk wird es künftig nicht mehr geben.

3. Bei Busverspätung warten die Fahrschüler ca.

30 Minuten.

4. Sollte der Bus innerhalb dieser Zeitspanne die Haltestelle noch nicht angefahren haben , wird inSimmem der Schüler Uwe Schneider (Kl. 9 a) informiert, in Kadenbach die Schülerin Kerstin Lehmler (Kl. 9 a). Die Schüler haben dann zu der neu festgesetzten Abfahrtszeit erneut zur Haltestelle zu kommen.

5. Unabhängig von den vorgenannten Regelungen liegt es in der Verantwortung der Eltern, ob ihr Kind bei extremen Straßenverhältnissen zu Hause bleibt.

Hierüber wird jedoch um eine schriftliche Mitteilung, die der Schüler am nächsten Tag dem Klassenleiter abgibt, gebeten.

AUGST

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was-^o^Iwo

EITELBORN Möhnenverein Eitelborn

Am 5.1.1983 um 2o.oo Uhr treffen wir uns zu unserer Jahres­hauptversammlung im Westerwälder Hof.

Alle Mitglieder sind recht herzlich eingeladen.

KADENBACH "AH" Kadenbach

Am Mittwoch, 5.1.1983, ist eine wichtige Sitzung im Vereins­lokal "Zum Westerwald". Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

Beginn: 2o.oo Uhr.

NEUHÄUSEL

Mitgliederversammlung des CDU-Ortsverbandes Neuhäusel Die Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Neuhäusel treffen sich am Montag, 1o.1.1983, um 19.3o Uhr in Neuhäusel in dem Gasthaus Fries zu ihrer nächsten Mitgliederversammlung. Auf der Tagesordnung steht die Vorbereitung der Wahlkämpfe zum Landtag und zum Bundestag sowie Nachwahlen zum