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Montabaur 24 / 51 / 82

§ 13

INKRAFTTRETEN

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft, zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung vom 7.6.1959 außer. Kraft.

Daubach, 20 Dez. 1982 Orfsgemeinde Daubach Frink, Ortsbürgermeister

ANLAGE zu § 9 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der Ortsgemeinde Daubach über die Reinigung der öffentlichen Straßen vom 20. Dez. 1982

Gefährliche Fahrbahnstellen bei Glätte sind im einzelnen: Bergstraße -gesamte Fahrbahnfläche -

Bornstraße -gesamte Fahrbahnfläche-

Buchfinkenstraße - gesamte Fahrbahnfläche - Eulenstraße - gesamte Fahrbahnfläche -

Hauptstraße -ab Haus Nr 8 (Anwesen Neuroth) bis zum Orts­ausgang in Richtung Horbach- Hochstraße -ab Kreuzung Buchfinkenstraße- Kissbergstraße - ab Haus Nr. 14 bis Ortsausgang Richtung Horbach bzw. bis zur Einmündung in die L 326 ( Hauptstraße)

-gesamte Fahrbahnfläche- -ab Haus Nr. 8 bis zur Einmündung in die L 326-

-gesamte Fahrbahnfläche-

Schulstraße Waldstraße

Welschneudorf er Weg

HINWEIS:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) wird auf folgendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.

1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Orts­gemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht

innerhalb eines Jahres nach dieser öffentichen Bekanntma­chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine

solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung , Großer Markt 10, 54 30 Montabaur geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Daubach

Daubach, 20.12.1982

Frink, Ortsbürgermeister (Siegel)

HOLLER:

Berichterstattung über die Sitzung des Ortsgemeinderates Holler vom 9.12.1982

Hauungs- und Kulturplan 1983 verabschiedet

Durch einstimmigen Beschluß verabschiedete der Rat den Hau­ungs- und Kulturplan 1983. Zur Sitzung wurde ein Entwurf vorgelegt entsprechend dem die Gesamteinnahmen 100.868,- DM und die Gesamtausgaben 109.000,- DM betrugen. Der Holz­einschlag von insgesamt 1.090 fm teilte sich wie folgt auf:

80 fm Eiche 860 fm Buche 60 fm Fichte 90 fm Kiefer

Die vorstehenden Zahlen bedürfen jedoch noch einer endgültigen Überarbeitung, da vom Rat festgelegt wurde, Mittelstreichungen unter zwei Positionen des Kulturplanes vorzunehmen. Auch beim Fällungsplan wurde eine Position gestrichen. Durch diese Ansatzreduzierungen bzw. Streichungen soll der bislang ermit­telte Fehlbetrag im Forstwirtschaftsjahr 1983 von bislang 8.132,- DM reduziert werden. Um eine genaue Aussage über die nunmehr noch verbleibende Unterdeckung im Plan 1983 treffen

zu können, ist zuvor eine Überarbeitung des Hauungs- und Kulturplanes 1983 erforderlich.

Installation einer Dachrinnenbeheizung an der Sport- und Kul­turhalle beschlossen

Um Frostschäden am Dach bzw. an den Dachrinnen einschl. Fallrohre zu vermeiden, beschloß der Rat die Auftragsvergabe zur Installation einer Dachrinnenbeheizung. Die Kosten für die­se Maßnahme wurden mit ca. 6.000,- DM"veranschlagt.

Haushaltsüberschreitungen 1982 genehmigt

Einstimmig wurde der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1982 bei der HHSt. 630.510 zugestimmt. Die Haushaltsüberschreitung über insgesamt 5.000,- DM wurde ver­ursacht durch Reparaturen und Instandsetzungsarbeiten an Sträßen im Ortsbereich. Die Ausführung dieser Arbeiten war im Rahmen der Verkehrsssicherungspflicht, die der Ortsgemein­de obliegt, notwendig. Hierfür waren im Haushaltsjahr 1982 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung. Zur Deckung werden Mehreinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Ein­kommenssteuer und den Schlüsselzuweisungen herangezogeri.

Kabelverlegungsarbeiten von der Bachstraße bis zur Trafostation Hauptstraße zugestimmt

Der Ortsgemeinderat stimmte der Verlegung eines Mittelspan­nungskabels durch die Kevag vom Haus Piroth , Bachstraße, bis zur Trafostation Hauptstraße, zu. Die Verlegung der Kabel soll im Bereich der Bürgersteige erfolgen. Die Arbeiten müssen nach Aussage des Rates jetzt ausgeführt werden, da es durch den Ausbau der Bachstraße zuvor erforderlich wird, das Mittel­spannungskabel bis zur Trafostation zu verlegen.

Installation einer weiteren Sträßenleuchte in der Bergstraße zugestimmt '

Unter dem Hinweis, daß die Straßenbeleuchtung in der Berg­straße im unteren Teil nicht ausreichend ist, beschloß der Rat die Erweiterung der Straßenbeleuchtung um eine Leuchte. Die Kosten für diese Maßnahmen werden voraussichtlich ca.

1.600,- DM betragen.

Investitionsprogramm bis einschl. 1986 fortgeschrieben

Zur Erstellung der mittelfristigen Finanzplanung ist es u.a. er­forderlich, einen Investitionskatalog für die kommenden 4 Jahre aufzustellen. Aus diesem Grunde wurden vom Rat die Schwer­punkte der Investitionstätigkeiten in den Jahren 1983 bis 1986 aufgeführt. Da bislang nur einige der vorgesehenen Investitions­vorhaben hinsichtlich der tatsächlichen Ausgabenbelastung genau fixiert sind, erfolgt nachstehend lediglich eine Angabe über die geplanten Vorhaben ohne Kostenangabe:

1983: Ausbau Kinderspielplätze Lahnstr. und Gelbachstr.

Ausbau Brunnen- und Lindenstraße Ausbau Bqchstraße Arbeiten am Geräte- und Lagerraum Erwerb von Straßenparzellen ErschließungGramrich"

Ausbau der Flächen neben dem Sportplatz (Grünfläche mit Bänken) bis zur Rheinstr. i Ausbau unter dem Sportplatz (Grünfläche mit Bänken) 1984: ErschließungGramrich"

Bau eines Windfangs an der Halle

1985: ErschließungGramrich"

Bau einer Kegelbahn

Ausbau von Wirtschaftswegen (unter dem Vorbehalt der Bezuschussung)

1986: ErschließungGramrich"

Ausbau eines Kinderspielplatzes (Gramrich)

Ajsbau von Radfahrwegen (unter dem Vorbehalt der Bezuschussung) i

Zuschußgewährung an MandolinenclubAEpenrösel" Holler

Der Ortsgemeinderat beschloß, dem MandolinenclubAlpenrösel" Holler einen einmaligen Zuschuß für die Anschaffung eines