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Montabaur -21 51/82

Anzeigen- und Redaktionsschluß - VORVERLEGUNG v

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Betr.: Ausgabe 52, in der Woche vom 27.12.1982 - 2.1.1983

Redaktionsschluß

ist Montag, der 27.12.1982, 8.00 Uhr bei der Verwaltung.

Anzeigenschluß

ist Montag, der 27.12.1982,

mit Posteingang beim Verlag.

^Wir bitten um Ihr Verständnis: Redaktions- und Anzeigenabteilung. £

ELBERTGEMEINDEN

OBERELBERT

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 17.12.1982

Erhebung von Vorausleistungen auf den zu zahlenden Erschlie­ßungsbeitrag für Straßen im Umlegungsgebiet "Festerling" be­schlossen.

Der Ortsgemeinderat beschloß unter Hinweis auf die Bestim­mungen der Erschließungssatzung für die Grundstücke an nach­folgenden Straßen, für die eine Baugenehmigung erteilt wurde, Vorausleistungen je m 2 Grundstücksgröße auf die zu zahlen­den Erschließungsbeiträge zu erheben.

Straßen "Im Krautfeld" (Parzelle 26,46 und 76)

Straße "Zum Wiesengrund" (Parzellen 8o von Einmündung Straßenparzelle 51 bis Ende Parzelle 79 und Sportplatz 59 und 68)

einschließlich der Fußwege Parzelle 64 (von Einmündung "Im Krautfeld" bis Einmündung Parzelle 68) und Parzelle 38 (von Einmündung "Im Krautfeld" bis Ende der Par­zellen 4o und 35).

Der Vorausleistungsbetrag wurde auf 15,-- DM/m 2 Geschoß- fläche festgelegt.

Gleichzeitig wurde beschlossen, die Straßen "Im Krautfeld" und "Im Wiesengrund" einschließlich der Fußwegeparzellen 64 und 38 (von Einmündung "Im Krautfeld" bis Ende der Parzellen 4o und 35 als Erschließungseinheit abzurechnen).

Entscheidung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gartenlagen im Bereich "Niederfeld" und "Flürchen" zurück­gestellt.

Einstimmig erklärt der Rat, daß die o. a. Entscheidungen zu- näschst zurückgestellt werden sollen. Die Angelegenheit soll in der nächsten Sitzung erneut beraten werden.

Zuvor soll die Kostenfrage für die Planaufstellung sowie die Mög­lichkeit der Kostenumverteilung geklärt werden. Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

Durch einstimmigen Beschluß stimmt der Rat der Leistung von 2 überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1982 zu.

Es handelt sich hierbei zum einen um eine Ansatzüberschreitung bei der Haushaltsstelle 58o.51o, um 3.6oo,-- DM (Begründung:

Für notwendige Drainagearbeiten im Spielbereich der Freizeit­anlage und die Errichtung einer Überlaufleitung bei der Teich­anlage waren im Haushaltsplan keine ausreichenden Mittel ver­anschlagt) sowie um eine Ansatzüberschreitung bei der Haushalts­

stelle 75o.95o um 25.2oo,- oll\ (Begründung: Bereits die Kosten für die im Rahmen der Friedhofserweiterung durchgeführten Ent­wässerung -Wegebau und Gärtnerarbeit 19.593.17 DM) lagen über dem Ansatz. Hinzu kamen noch die Kosten für die Errich­tung eines Kriegerehrenmales.

Zur Deckung der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen wer­den Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 881.162 (Erstattung der Verbandsgemeinde an die Ortsgemeinde für die Übergabe des Schulgebäudes) und 75o.367 (Kostenanteil des Vereinsrings Er­richtung Ehrenmal) herangezogen. Darüber hinaus erfolgt die Deckung durch Inanspruchnahme von Grundstückserlösen.

Haushaltsrechnung 1981 und Entlastungserteilung für 1981 be­schlossen

Durch einstimmigen Beschluß stimmte der Rat der von der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgelegten Jahresrech­nung 1981 zu. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für 1981 Entlastung erteilt. Dieser Be­schlußfassung war eine gesonderte Sitzung des Rechnungsprü­fungsausschusses vorausgegangen. In dieser nichtöffentlichen Sitzung überprüfte der Ausschuß die Rechnungsbelege. Die Prü­fung führte zu keinen Beanstandungen.

Ergänzungswahl zur vollständigen Besetzung des Rechnungsprü­fungsausschusses durchgeführt

Nachdem Herr Karl Jung sein Mandat als Mitglied des Ortsge­meinderates niedergelegt hatte, verlor dieser zugleich auch sein Mandat im Rechnungsprüfungsausschuß. Zur vollständigen Be­setzung des Ausschusses wurde daher eine Ergänzungswahl durchgeführt. Die Wahl, die in offener Abstimmung durchgeführt wurde (durch Handzeichen) führte zu dem Ergebnis, daß Herr Kurt Perscheid einstimmig bei einer Enthaltung zum Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses benannt wurde.

Änderung des Bebauungsplanes "Festerling " beschlossen.

Zur Änderung des Bebauungsplanes "Festerling" ergingen folgen­de Beschlüsse:

1. Die Textfestsetzung Nr. 5 ("Garagen - und Nebengebäude . sind nur innerhalb der bebaubaren Fläche zulässig und müssen von der vorderen Grundstücksgrenze zur Straßenfront einen Min­destabstand von 5 m haben") erhält folgende Fassung: "Für

die Errichtung von Garagen gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Landesbauordnung".

2. Auf die Bürgerbeteiligung wird gern. § 2 a Abs. 4 BBauG ver zichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nach* bargemeinden nur unwesentlich auswirkt.

3. Die Offenlage der Änderungsunterlagen gern. § 2 Abs 6 BBauG wird beschlossen. Die vorstehenden Entscheidungen wurden damit begründet, daß die Landesbauordnung bereits hinsichtlich der Zulässigkeit von Garagen ausreichende Vorschriften enthält, so daß eine geordnete bauliche Entwicklung gesichert ist.