Montabaur -21 51/82
Anzeigen- und Redaktionsschluß - VORVERLEGUNG v
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Betr.: Ausgabe 52, in der Woche vom 27.12.1982 - 2.1.1983
Redaktionsschluß
ist Montag, der 27.12.1982, 8.00 Uhr bei der Verwaltung.
Anzeigenschluß
ist Montag, der 27.12.1982,
mit Posteingang beim Verlag.
^Wir bitten um Ihr Verständnis: Redaktions- und Anzeigenabteilung. £
ELBERTGEMEINDEN
OBERELBERT
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Oberelbert vom 17.12.1982
Erhebung von Vorausleistungen auf den zu zahlenden Erschließungsbeitrag für Straßen im Umlegungsgebiet "Festerling" beschlossen.
Der Ortsgemeinderat beschloß unter Hinweis auf die Bestimmungen der Erschließungssatzung für die Grundstücke an nachfolgenden Straßen, für die eine Baugenehmigung erteilt wurde, Vorausleistungen je m 2 Grundstücksgröße auf die zu zahlenden Erschließungsbeiträge zu erheben.
Straßen "Im Krautfeld" (Parzelle 26,46 und 76)
Straße "Zum Wiesengrund" (Parzellen 8o von Einmündung Straßenparzelle 51 bis Ende Parzelle 79 und Sportplatz 59 und 68)
einschließlich der Fußwege Parzelle 64 (von Einmündung "Im Krautfeld" bis Einmündung Parzelle 68) und Parzelle 38 (von Einmündung "Im Krautfeld" bis Ende der Parzellen 4o und 35).
Der Vorausleistungsbetrag wurde auf 15,-- DM/m 2 Geschoß- fläche festgelegt.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die Straßen "Im Krautfeld" und "Im Wiesengrund" einschließlich der Fußwegeparzellen 64 und 38 (von Einmündung "Im Krautfeld" bis Ende der Parzellen 4o und 35 als Erschließungseinheit abzurechnen).
Entscheidung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gartenlagen im Bereich "Niederfeld" und "Flürchen" zurückgestellt.
Einstimmig erklärt der Rat, daß die o. a. Entscheidungen zu- näschst zurückgestellt werden sollen. Die Angelegenheit soll in der nächsten Sitzung erneut beraten werden.
Zuvor soll die Kostenfrage für die Planaufstellung sowie die Möglichkeit der Kostenumverteilung geklärt werden. Haushaltsüberschreitungen genehmigt.
Durch einstimmigen Beschluß stimmt der Rat der Leistung von 2 überplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 1982 zu.
Es handelt sich hierbei zum einen um eine Ansatzüberschreitung bei der Haushaltsstelle 58o.51o, um 3.6oo,-- DM (Begründung:
Für notwendige Drainagearbeiten im Spielbereich der Freizeitanlage und die Errichtung einer Überlaufleitung bei der Teichanlage waren im Haushaltsplan keine ausreichenden Mittel veranschlagt) sowie um eine Ansatzüberschreitung bei der Haushalts
stelle 75o.95o um 25.2oo,- oll\ (Begründung: Bereits die Kosten für die im Rahmen der Friedhofserweiterung durchgeführten Entwässerung -Wegebau und Gärtnerarbeit 19.593.17 DM) lagen über dem Ansatz. Hinzu kamen noch die Kosten für die Errichtung eines Kriegerehrenmales.
Zur Deckung der vorstehenden Haushaltsüberschreitungen werden Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 881.162 (Erstattung der Verbandsgemeinde an die Ortsgemeinde für die Übergabe des Schulgebäudes) und 75o.367 (Kostenanteil des Vereinsrings Errichtung Ehrenmal) herangezogen. Darüber hinaus erfolgt die Deckung durch Inanspruchnahme von Grundstückserlösen.
Haushaltsrechnung 1981 und Entlastungserteilung für 1981 beschlossen
Durch einstimmigen Beschluß stimmte der Rat der von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur vorgelegten Jahresrechnung 1981 zu. Gleichzeitig wurde dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für 1981 Entlastung erteilt. Dieser Beschlußfassung war eine gesonderte Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vorausgegangen. In dieser nichtöffentlichen Sitzung überprüfte der Ausschuß die Rechnungsbelege. Die Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.
Ergänzungswahl zur vollständigen Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses durchgeführt
Nachdem Herr Karl Jung sein Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates niedergelegt hatte, verlor dieser zugleich auch sein Mandat im Rechnungsprüfungsausschuß. Zur vollständigen Besetzung des Ausschusses wurde daher eine Ergänzungswahl durchgeführt. Die Wahl, die in offener Abstimmung durchgeführt wurde (durch Handzeichen) führte zu dem Ergebnis, daß Herr Kurt Perscheid einstimmig bei einer Enthaltung zum Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses benannt wurde.
Änderung des Bebauungsplanes "Festerling " beschlossen.
Zur Änderung des Bebauungsplanes "Festerling" ergingen folgende Beschlüsse:
1. Die Textfestsetzung Nr. 5 ("Garagen - und Nebengebäude . sind nur innerhalb der bebaubaren Fläche zulässig und müssen von der vorderen Grundstücksgrenze zur Straßenfront einen Mindestabstand von 5 m haben") erhält folgende Fassung: "Für
die Errichtung von Garagen gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Landesbauordnung".
2. Auf die Bürgerbeteiligung wird gern. § 2 a Abs. 4 BBauG ver zichtet, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nach* bargemeinden nur unwesentlich auswirkt.
3. Die Offenlage der Änderungsunterlagen gern. § 2 Abs 6 BBauG wird beschlossen. Die vorstehenden Entscheidungen wurden damit begründet, daß die Landesbauordnung bereits hinsichtlich der Zulässigkeit von Garagen ausreichende Vorschriften enthält, so daß eine geordnete bauliche Entwicklung gesichert ist.

