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Montabaur 8/49/82

3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebau­ungsplanOrtsmitte" im Zuge der K 103.

4. Beratung über neue Festsetzungen von Gebühren ,,,

5. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Grundstücksangelegenheit

2. Grundstücksfragen

3. Vergabe von Abbrucharbeiten

4. Grundstücksangelegenheit

5. Verschiedenes.

5431 Heiligenroth, 7.12.1982 Manns, Ortsbürgermeister ,

Altentag

Der diesjährige Altentag findet am 4. Adventsonntag im Pfarr- heim statt. Beginn 14.30 Uhr. Alle älteren Einwohner der Ge­meinde sind herzlich eingeladen.

Gefunden

Es wurde ein Autoschlüssel gefunden. Der Verlierer kann ihn beim Bürgermeister abholen.

Holzversteigerung

Am Samstag, dem 11.12.1982,findet eine öffentliche Brenn­holzversteigerung im Gemeindewald Heiligenroth, Distrikt In den Brenken" statt. Dazu sind alle Einwohner, aber auch Bürger anderer Gemeinden eingeladen.

Treffpunkt 10 Uhr Eingang Pfarrwald unterhalb der Bahnlinie Montabaur-Ruppach-Goldhausen. Zum Verkauf kommen ca. 180 rm Eschebrennholz.

Manns, Ortsbürgermeister

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Fundsache

Es wurde eine Damenarmbanduhr beim Ortsbürgermeister als Fundsache abgegeben. Die Eigentümerin kann sie während der Sprechstunden im Bürgermeisteramt abholen.

Verkauf von Weihnachtsbäumen

Am Samstag, 18.12.1982, 13.00 Uhr verkauft ein Händler vor dem Bürgermeisteramt Weihnachtsbäume (Fichten und Blaufich­ten) auf eigene Rechnung. Die Ortsgemeinde kann keine eigenen Weihnachtsbäume anbieten.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

was- CU&HK Awo

HEILIGENROTH:

Mandolinenverein Heiligenroth e.V.

Am kommenden Freitag, 10.12.1982 , fällt die Mandolinenprobe aus. Das Jugendorchester probt wie gewohnt um 19.00 Uhr.

Der Vorstand trifft sich am 10.12.82, 20 Uhr zur Vorberei­tung der Generalversammlung, um 20.00 Uhr. im Vereinslokal. Die diesjährige Generalversammlung findet am 17.12.82 statt. Eine schriftliche Einladung folgt nach.

Sitzung der Kirmesgesellschaft des Jahrgangs 63/64

Die nächste Sitzung der Kirnrresgesellschaft des Jahrgangs 63/64 findet am Mittwoch, dem 15.12.82, 20 Uhr im Gasthof Burg statt.

TuS Ahrbach-Ruppach-Goldhausen-Heiligenroth

Am kommenden Wochenende bestreiten die Mannschaften des TuS folgende Spiele:

Samstag, 11.12.1982

E-Jugend, 13.45 Uhr Ahrbach : Eisbachtal D-Jugend, 14.30 Uhr Montabaur: Ahrbach C-Jugend, 15.30 Uhr Ahrbach : Eisbachtal

Sonntag, 12.12.1982

B-Jugend, 9.30 Uhr Feldkirchen : Ahrbach

A-Jugend , 11.00 Uhr Ahrbach : Ruwertal Sen. I Ahrbach : Eschelbach

AUGST

Öffentliche Bekanntmachung NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG des Zweckverbandes "Äbwasserverband Bad? Ems" für das Haushaltsjahr 1982 vom 03.12.1982

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zu­sammenarbeit (Zweckverbandgesetz) vom 02.12.1964 (GVBI. S. 156 - BS 2020-20) in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419 - BS 2020-1) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 29.11.1982 hiermit be­kanntgegeben wird :

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden a) im Verwaltungshaushalt

keine Änderungen vorgenommen

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen um die Ausgaben um die Einnahmen um die Ausgaben um

und damit der Gesamtbetrag der Nachträge gegenüber bish

756.000,- DM erhöht 670.000,- DM erhöht 86.000,- DM vermindert 0,- DM vermindert s Haushaltsplans einschließlich

die Einnahmen die Ausgaben die Einnahmen die Ausgaben

2.206.000,- DM 2.206.000,- DM auf nunmehr 2.876.000,- DM 2.876.000,- DM festgesetzt.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 650.000,- DM um 610.000,- DM er­höht und auf 1.260.000,-- DM neu festgesetzt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Der Berechnungsmodus fir die Erhebung der Verbandsumlage wird nicht geändert.

Abwasserverband Bad Ems

5427 Bad Ems, 03.12.1982 Verbandsvorsitzender

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung

Die in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes "Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1982 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 25.11. 1982 vorgenommene Erhöhung des Gesamtbetrages, der zur Fi­nanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts vorgesehenen Kredite von bisher 650.000,- DM um 610.000,- QM auf nun­mehr 1.260.000,- DM wird hiermit nach den §§ 6 und 7 Abs. 2 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 2 95 Abs. 3 Nr. 2 und 1Q3 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) genehmigt.