Montabaur 8/49/82
3. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Bebauungsplan „Ortsmitte" im Zuge der K 103.
4. Beratung über neue Festsetzungen von Gebühren ,,,
5. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Grundstücksangelegenheit
2. Grundstücksfragen
3. Vergabe von Abbrucharbeiten
4. Grundstücksangelegenheit
5. Verschiedenes.
5431 Heiligenroth, 7.12.1982 Manns, Ortsbürgermeister ,
Altentag
Der diesjährige Altentag findet am 4. Adventsonntag im Pfarr- heim statt. Beginn 14.30 Uhr. Alle älteren Einwohner der Gemeinde sind herzlich eingeladen.
Gefunden
Es wurde ein Autoschlüssel gefunden. Der Verlierer kann ihn beim Bürgermeister abholen.
Holzversteigerung
Am Samstag, dem 11.12.1982,findet eine öffentliche Brennholzversteigerung im Gemeindewald Heiligenroth, Distrikt „In den Brenken" statt. Dazu sind alle Einwohner, aber auch Bürger anderer Gemeinden eingeladen.
Treffpunkt 10 Uhr Eingang Pfarrwald unterhalb der Bahnlinie Montabaur-Ruppach-Goldhausen. Zum Verkauf kommen ca. 180 rm Eschebrennholz.
Manns, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Fundsache
Es wurde eine Damenarmbanduhr beim Ortsbürgermeister als Fundsache abgegeben. Die Eigentümerin kann sie während der Sprechstunden im Bürgermeisteramt abholen.
Verkauf von Weihnachtsbäumen
Am Samstag, 18.12.1982, 13.00 Uhr verkauft ein Händler vor dem Bürgermeisteramt Weihnachtsbäume (Fichten und Blaufichten) auf eigene Rechnung. Die Ortsgemeinde kann keine eigenen Weihnachtsbäume anbieten.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
was- CU&HK Awo
HEILIGENROTH:
Mandolinenverein Heiligenroth e.V.
Am kommenden Freitag, 10.12.1982 , fällt die Mandolinenprobe aus. Das Jugendorchester probt wie gewohnt um 19.00 Uhr.
Der Vorstand trifft sich am 10.12.82, 20 Uhr zur Vorbereitung der Generalversammlung, um 20.00 Uhr. im Vereinslokal. Die diesjährige Generalversammlung findet am 17.12.82 statt. Eine schriftliche Einladung folgt nach.
Sitzung der Kirmesgesellschaft des Jahrgangs 63/64
Die nächste Sitzung der Kirnrresgesellschaft des Jahrgangs 63/64 findet am Mittwoch, dem 15.12.82, 20 Uhr im Gasthof Burg statt.
TuS Ahrbach-Ruppach-Goldhausen-Heiligenroth
Am kommenden Wochenende bestreiten die Mannschaften des TuS folgende Spiele:
Samstag, 11.12.1982
E-Jugend, 13.45 Uhr Ahrbach : Eisbachtal D-Jugend, 14.30 Uhr Montabaur: Ahrbach C-Jugend, 15.30 Uhr Ahrbach : Eisbachtal
Sonntag, 12.12.1982
B-Jugend, 9.30 Uhr Feldkirchen : Ahrbach
A-Jugend , 11.00 Uhr Ahrbach :„ Ruwertal Sen. I Ahrbach : Eschelbach
AUGST
Öffentliche Bekanntmachung NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG des Zweckverbandes "Äbwasserverband Bad? Ems" für das Haushaltsjahr 1982 vom 03.12.1982
Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Landesgesetzes über Zweckverbände und andere Formen der kommunalen Zusammenarbeit (Zweckverbandgesetz) vom 02.12.1964 (GVBI. S. 156 - BS 2020-20) in Verbindung mit den §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419 - BS 2020-1) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 29.11.1982 hiermit bekanntgegeben wird :
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden a) im Verwaltungshaushalt
keine Änderungen vorgenommen
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen um die Ausgaben um die Einnahmen um die Ausgaben um
und damit der Gesamtbetrag der Nachträge gegenüber bish
756.000,- DM erhöht 670.000,- DM erhöht 86.000,- DM vermindert 0,- DM vermindert s Haushaltsplans einschließlich
die Einnahmen die Ausgaben die Einnahmen die Ausgaben
2.206.000,- DM 2.206.000,- DM auf nunmehr 2.876.000,- DM 2.876.000,- DM festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 650.000,- DM um 610.000,- DM erhöht und auf 1.260.000,-- DM neu festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Berechnungsmodus fir die Erhebung der Verbandsumlage wird nicht geändert.
Abwasserverband Bad Ems
5427 Bad Ems, 03.12.1982 Verbandsvorsitzender
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung
Die in § 2 der Nachtragshaushaltssatzung des Zweckverbandes "Abwasserverband Bad Ems" für das Haushaltsjahr 1982 in der Fassung des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 25.11. 1982 vorgenommene Erhöhung des Gesamtbetrages, der zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögenshaushalts vorgesehenen Kredite von bisher 650.000,- DM um 610.000,- QM auf nunmehr 1.260.000,- DM wird hiermit nach den §§ 6 und 7 Abs. 2 des Zweckverbandsgesetzes in Verbindung mit den §§ 24 Abs. 2 95 Abs. 3 Nr. 2 und 1Q3 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) genehmigt.

