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Montabaur 11 / 48 / 82

3. genehmigungsbedurftige bauliche Anlagen nicht errichtet, geändert oder beseitigt werden.

§3

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§4

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens aber am 31. Oktober 1983.

Montabaur, 30. Nov. 1982 Siegel Mangels, Bürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz, GemO vom 14.12.1973 (GVBI.

S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Än­derung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Aug. 1976 (BGBl. I S. 2257, berichtigt in BGBI.1 S. 3617),

Genehmigt:

gehört zum Bescheid

vom 29. Nov. 1982, Az .610-14

Siegel Grobe, Baurat

zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979

(BGBl. I S. 949) beim Zustandekommen dieser Satzung ist un- beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkraft­treten dieser Satzung gegenüber der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung geltend gemacht worden ist. Dies .gilt nicht, wenn die Vor­schriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der Satzung verletzt worden sind (§ 155 a BBauG).

Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Bundes­baugesetzes -BBauG- über die fristgerechte Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungssperre wird hingewiesen.

Montabaur, 30. Nov. 1982 Siegel Mangels, Bürgermeister

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Elternsprechtag der Hauptschule Montabaur Die Hauptschule Montabaur führt am 10.12. und 11.12.1982 ih­ren diesjährigen Elternsprechtag durch.

Aus diesem Anlaß entfällt am Samstag, dem 11.12.1982,der Unterricht.

Die Klassen- und Fachlehrer sind an den genannten Tagen zu folgenden Zeiten zu sprechen:

Freitag, 10.12.1982, in der Zeit von 14.30 bis 17.30 Uhr, Samstag, 11.12.1982, in der Zeit von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr, Um längere Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, dem Lehrer die gewünschte Sprechzeit einige Tage vorher mitzutei­len.

Eiser, Schulleiter

Joseph-Kehrein-Schule

ANMELDUNG DER SCHULNEULINGE 1983 Die Einschreibung der Schulneulinge 1983 von Montabaur und den Stadtteilen Eschelbach und Gelbachtal wird vom 13.12. bis 15.12.1982 zwischen 8.00 uhd 10.00 Uhr, am 15.12.82 außerdem zwischen 17.00 und 19.00 Uhr im Sekretariat der Joseph-Kehrein-Schule durchgeführt.

Angemeldet werden müssen alle Kinder, die bis zum 30.6.83 das 6. Lebensjahr vollenden.

Kinder, die nach dem 30.6. bis 31.12.83 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern angemeldet werden.

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Wir bitten bei der Anmeldung, bei der die Kinder nicht mitge­bracht werden müssen, um Vorlage der Geburtsurkunde oder des Stammbuches.

Waldschule Montabaur - Grund- und Hauptschule ANMELDUNG DER SCHULNEULINGE 1983 Die Einschreibung der Schulneulinge 1983 von MT-Horressen und MT-Elgendorf wird vom 13. bis 17.12.82 zwischen 9.00 bis 11.00 Uhr im Sekretariat der Waldschule in MT-Horressen

durchgeführt. Angemeldet werden müssen alle Kinder, die bis zum 30.6.83 das 6. Lebensjahr vollenden. Kinder, die nach dem 30.6. bis 31.12. des kommenden Jahres 6 Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern angemeldet werden.

Ferner bitte ich Geburtsurkunde bzw. Stammbuch mitzubrin­gen.

Greif, Schulleiter

Eschelbach:

Einladung an alle Senioren

Am Sonntag, dem 5.12.1982.findet unsere Adventsfeier statt. Um 14.00 Uhr ist eine kurze Andacht in der Kapelle. Anschlie­ßend Kaffeetrinken und gemütliches Beisammensein in der Schule.

Der Männergesangverein wird mit einigen Liedvorträgen zur Unterhaltung beitragen u. einige Eschelbacher Jungen werden wieder musizieren. Die Frauengemeinschaft wird mit selbst­gebackenen Kuchen für das leibliche Wohl sorgen.

Mitteilungen Horressen / Eigendorf

Wie in jedem Jahr werden die Senioren von Horressen recht herzlich zu einer adventlichen Feier am Sonntag, dem 5.12.82 / um 14.30 Uhr in die Gaststätte Pohlmann eingeladen.

Als Gast wird die Kinder-Mandolinengruppe aus Eitelbom zur Unterhaltung beitragen.

Hausfrauenbund Montabaur

Am Mittwoch, dem 8. Dez. 1982, 20.00 Uhr, treffen wir uns zu einem vorweihnachtlichen Beisammensein im Hause Mons- Tabor, Koblenzer Straße 2, Montabaur.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir um baldige Anmel­dung mit Menüwahl bei Christa Kissel 19020.

Westerwaldverein e.V. Zweigverein Montabaur

Die Adventsfeier des Westerwaldvereins Montabaur findet am Sonntag, dem 5. Dez. 1982 ab 15.00 Uhr in Montabaur im HotelSchlemmer", Bes. E. und G.Höhn, stastt.

Bitte Päckchen nicht vergessen!