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Montabaur 9/48/82

in der Parkgarage wurde neu gefaßt. Bisher war erforderlich, daß eine Bescheinigung der Kreisverwaltung über eine außer­gewöhnliche Gehbehinderung vorgezeigt bzw. an'die Wind­schutzscheibe geheftet wurde, um kostenlos in der Parkgarage parken zu können.

Nach der neuen Regelung genügt es, daß ein Schwerbehinderx- tenausweis mit dem VermerkG" gern. § 58 Abs. 1 des Schwer­behindertengesetzes ausgestellt ist. Dieser Ausweis, der auch zur unentgeltlichen Beförderung mit öffentlichen Verkehrs­mitteln berechtigt, wird ausgestellt, wenh jemand in seiner Be­wegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden) oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierig­keiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Weg­strecken im Ortsverkehr zurücklegen kam», die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Einen solchen Ausweis erhalten auch alle Personen, deren Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 80 v.H. gemindert ist.

Auch Begleitpersonen können in der Parkgarage kostenlos par­ken, wenn sich aus dem Schwerbehindertenausweis ergibt,daß die betreffende Person ständiger Begleitung bedarf.

Der entsprechende Schwerbehindertenausweis ist beim Parken in der Parkgarage an gut sichtbarer Stelle (Windschutzscheibe) oder Heckscheibe) auszulegen.

4. In die Satzung wurde aufgenommen, daß an den verkaufsof­fenen Samstagen in der Vorweihnachtszeit die Parkgarage gebührenfrei zur Verfügung gestellt wird. Bisher wurde dies vom,Stadtrat in jedem Jahr vor der Weihnachtszeit beschlos­sen. Die neue Regelung soll diese jährliche Beschlußfassung entbehrlich machen.

5. Die Bestimmung über die Haftung der Stadt für Schäden wurde konkreter gefaßt. Es wurde klargestellt, daß die Stadt nur haf­tet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die bisherige Haftungsregelung in der alten Satzung wurde in einem Haftpflichtprozeß zu ungunsten der Stadt ausgelegt.

Außerdem wurden noch die Bußgeldbestimmungen konkretisiert. Die Satzung wird in Kürze an dieser Stelle öffentlich bekannt­gemacht.

In der Diskussion beantragte Ratsmitglied Bächer, in der Nähe des Aufzuges einen Parkplatz für Behinderte zu reservieren. Die Verwaltung sagte dies zu. Die FWG-Fraktion beantragte durch ihren Vorsitzenden Schweizer, die Parkgarage an allen verkaufs­offenen Samstagen kostenlos zur Verfügung zu stellen, also nicht nur in der Vorweihnachtszeit. Die Sprecher der CDU-Fraktion (Dr. Hütte) und der SPD-Fraktion (Widner) erklärten die Ableh­nung dieses Vorschlages durch ihre Fraktion.

Dadurch würde die Gefahr herauf beschworen, daß die Parkgara­ge durch Dauerparker blockiert würde. Außerdem sei die Stadt auch auf die Einnahmen aus der Parkgarage angewiesen. Der An­trag der FWG-Fraktion wurde mehrheitlich abgelehnt, die Sat­zung anschließend einstimmig beschlossen.

Antrag auf Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Montabaur (Antrag der SPD- Fraktion abgelehnt)

Diesem Punkt lag ein Antrag der SPD-Fraktion im Stadtrat zu­grunde, der folgenden Inhalt hatte:

1. Durch Änderung der Straßenreinigungssatzung sollte klarge­stellt werden, daß Salz auf Gehwegen zur Beseitigung von Eis und Schnee nicht verwendet werden darf.

2. An bestimmten, von Rat und Verwaltung noch festzulegen­den Stellen im Stadtgebiet und in den Stadtteilen sollten Be­hälter aufgestellt werden, in denen den Bürgern als Alternative für ein Anwendungsverbot von Streusalz anderes Streumaterial (Sand, Splitt oder ähnliches) angeboten werden sollte.

3. Die Verwendung von Tausalz auf FAHPBAHNEN sollte drastisch eingeschränkt werden. Tausalz auf Fahrbahnen

sollte nur an besonders markanten Verkehrspunkten (wichtige Kreuzungsbereiche, starke Steigungen) und nur V in Ausnahmesituationen bei sparsamster Verwendung als Streumaterial eingesetzt werden.

Begründet wurde der Antrag von Ratsmitglied Bächer (SPD), der auf die enormen Schäden, die bei der Verwendung von Streusalz entstehen, hinwies. Diese Schäden entstünden - so Ratsmitglied Bächer - in erster Linie an Straßenbäumen. Es sei zu befürchten, daß in absehbarer Zeit keine Straßenbäume mehr existierten, weil alle durch das StreusaIz abgestorben seien. Verwendung von Salz schade aber auch der Bodenquali­tät und dem Grundwasser. Ratsmitglied Bächer machte auch auf die volkswirtschaftlichen Schäden, die aus der Streusalz­verwendung resultierten, aufmerksam. (Korrosionsschäden an Fahrzeugen). Versuche in anderen Städten hätten bewiesen, daß der Verzicht auf Streusalz nicht die Verkehrssicherheit gefährde. Im Gegenteil: Die Fahrzeugführer stellten sich auf die veränderte Situation ein, und deshalb sei zu weniger Un­fällen gekommen.

Fir die CDU-Fraktion nahm deren Vorsitzender Dr. Hütte zu dem Antrag Stellung und führte aus, seine Fraktion sei sich der Probleme, die aus der Verwendung von Streusalz resul­tierten, voll bewußt. Aus seiner Tätigkeit.als Forstamtsleiter kenne er die Schäden, die durch die Verwendung von Streusalz an der Vegetation entstehen.

Zu dem Hinweis von Ratsmitglied Bächer auf Korrosionsschäden an Pkws sei zu bemerken, daß bei einem Verzicht auf Streusalz möglicherweise mehr Unfälle entstünden.

Ratsmitglied Dr. Hütte ging insbesondere auf den Antrag der SPD-Fraktion ein, die Verwendung von Streusalz auf Gehwe­gen zu untersagen. Er erklärte, ein solches Verbot könne nur dazu dienen, die Straßenbäume zu schützen. Straßenbäume gebe es aber im Stadtgebiet sehr wenige. Die CDU-Fraktion habe die Vor- und Nachteile eines Verbotes von Streusalz abgewogen.

Man sei zu der Auffassung gekommen, daß ein solches Verbot den Bürger mit zu großen Risiken bezüglich seiner Haftung für Unfälle belaste. Aus diesenfGrund sei die CDU-Fraktion der Auffassung, ein generelles Verbot sei nicht möglich. Man empfehle aber der Verwaltung:

1. auf Straßen nur dort Salz zu streuen, wo es unbedingt erfor­derlich ist (bei Glatteis und im Bereich von Kreuzungen und Straßen mit besonderem Gefälle )

sowie

2. durch einen Hinweis im Wochenblatt, dem Bürger zu empfeh­len, beim Streuen der BÜRGERSTEIGE umweitbewußt zu handeln und nur dann Streusalz zu verwenden, wenn dies unbedingt notwendig sei.

Wenn auf Streusalz nicht verzichtet werden könne, solle man auf jeden Fall den Bereich um Straßenbäume aussparen.

Die CDU-Fraktion empfehle auch, anstelle von Streusalz abstumpfende Mittel zu streuen.

Ratsmitglied Dr. Hütte wies auch darauf hin, daß Calciumchlorid ähnliche Wirkungen habe wie das Streusalz, ohne die von diesem ausgehenden Umweltschäden zu verursachen.

Ratsmitglied Schweizer (FWG) sprach sich gegen ein generelles Verbot von Streusalz aus, empfahl aber ebenfalls die äußerst sparsame Verwendung von Streusalz und bat die Verwaltung, einen entsprechenden Hinweis im Wochenblatt abzudrucken.

Der Antrag der SPD-Fraktion wurde sodann mehrheitlich (5 Ja-Stimmen) abgelehnt.

Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe für das Haus­haltsjahr 1982

Durch einstimmigen Beschluß wurde eine außerplanmäßige Ausgabe bis zu 2.000,- DM für die Unterhaltung des Stadtarchivs beschlossen. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, daß durch die Einrichtung des Hauses der Jugend in der Katharinenschule für das städt. Archiv neue Räumlichkeiten in der Joseph-Kehrein-