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Montabaur 2/48/82

Öffenti Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1982 vom 26.11.1982

l.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeinde­ordnung von Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Auf­sichtsbehörde v. 19.11.1982 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag DM DM des Haushaltsplanes einschl. der

Nachträge

gegenüber bisher auf nunmehr DM DM festgesetzt

a) im VERWALTUNGSHAUSHALT die Einnahmen

475.300,- - 16.783.050,- 17.258.350,--

die Ausgaben

475.300,- - 16.783.050,- 17.258.350,-

b) im VERMÖGENSHAUSHALT die Einnahmen

651.300,- 23.086.600,- 22.435.300,-

die Ausgaben

651.300,- 23.086.600,- 22.435.300,-

12

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde von bisher 15.446.800,- DM auf 15.382.900,- DM

2. der Gesamtbetrag der Kredite des Verbandsgemeindewerkes von bisher 1.838.670,- DM auf 5.808.221,62 DM

3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der Verbandsgemeinde von bisher 2.660.000,- DM auf 3.241.000,- DM.

§3

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

§4

Die Verbandsgemeindeumlage und die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden nicht geändert.

GENEHMIGUNG DER NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG DER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR UND DES NACHTRAGSWIRTSCHAFTSPLANES DES VERBANDS­GEMEINDEWERKES DER VERBANDSGEMEINDE MONTA­BAUR

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 irf Verbindung mit § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur und des Nachtragswirtschaftsplanes des Verbandsgemeinde Wer­kes der Verbandsgemeinde Montabaur" das Haushaltsjahr 1982 wirr) hiermit erteilt:

I. Zu dem genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungs- ermächtfgungen in Höhe von 581.000,-DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1982 in Höhe von 15.382.900,- DM

und

des Verbandsgemeindewerkes der Verbands­gemeinde Montabaur in Höhe von 5.808.221.62 DM. 5430 Montabaur, den 19.11.1982 Kreis Verwaltung

des Westerwaldkreises Im Aufträge:

Abt. 1 Az. 029/901-10 (L.S.) Unterschrift

III.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6.12.1982 bis 14.12.1982 während der allgemeinen Dienst­stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 21, öffentlich aus. Montabaur, den 26.11.1982 (L.S.) Verbandsgemeinde Montabaur

Mangels, Bürgermeister

HINWEIS:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister oder der Verbandsgemein deverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist ( § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)

Kreisveiwaltung des Westeiwaidkreises Montabaur Anmeldetermine

Die Anmeldetermine für die Schulen für Lernbehinderte im Westerwaldkreis werden hiermit wie folgt bekanntgegeben:

8.12.1982 8.00 -12.00 Uhr

Schulgebäude Siershahn, Poststr. 15, für den Bereich der Verbandsgemeinden Montabaur, Wirges und den Südteil der Verbandsgemeinde Wallmerod

13.12.82 15.00-18.00 Uhr

Schulgebäude Westerburg, Jahnstraße, für den Be­reich der Verbandsgemeinden Westerburg, Südteil der Verbandsgemeinde Rennerod und Nordteil der Verbandsgemeinde Wallmerod

14.12.82 8.00 - 11.00 Uhr

Schulgebäude Höhr-Grenzhausen, Rathausstraße, für den Bereich der Verbandsgemeinden Höhr- Grenzhausen, Ransbach-Baumbach, Selters und den Augst-Gemeinden

13.-17.12. 10.00 -12.00 Uhr

1982 Schulgebäude Hachenburg, Leipziger Str. 12,

für den Bereich der Verbandsgemeinde Hachenburg

14.12. u. 10.00 -12.00 Uhr

16.12.82 Schulgebäude Bad Marienberg, Nassauische Straße,

t

für den Bereich der Verbandsgemeinde Bad Marien­berg und den Nordteil der Verbandsgemeinde Ren­nerod

Anmeldetermin für die Schule für Geistigbehinderte in HÖHN 9.12. und 13.00 - 15.30 Uhr (9.12.)

Fortsetzung auf Seite 4 !

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