Montabaur 11 / 47 / 82
Die vorgenannte Kreditaufnahme soll mit einer Laufzeit von einem Jahr erfolgen. Die Rückzahlung wird durch erwartete Grund stückserlöse, Vorausleistungen aus dem Baugebiet „Auf der Höh" sowie durch die Baukostenerstattung seitens der Verbandsgemeinde zu finanzieren sein.
Diese Rückzahlung erspart der Ortsgemeinde erhebliche Schuldendienstleistungen für die späteren Jahre. Auf die Entwicklung bei der freien Finanzspitze wird somit auch positiv Einfluß genommen.
Investitionsprogramm 1982 - 1986 fortgeschrieben
Im Nachgang zur Beschlußfassung über die Nachtragshaushaltssatzung wurde vom Rat die Entscheidung erbeten^ob ggfs, eine Änderung im Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 1982 - 1986 vorgenommen werden soll.
Dieses Investitionsprogramm war zuvor dem Haupt- und Finanzausschuß sowie dem Bauausschuß vorgelegt und in getrennten Sitzungen von diesen Gremien beraten worden. Von beiden Ausschüssen wurde ein Entwurf vorgelegt mit der Empfehlung, diesem zuzustimmen.
Vor der Gesamtabstimmung über den Maßnahmenkatalog wurden zwei Detailfragen gesondert zur Abstimmung gestellt.
Es handelte sich hierbei zum einen um den Antrag der Sportfreunde auf Anbringung von 6 Flutlichtanlagen auf dem Sportplatz, sowie um den Antrag, die Erschließung eines weiteren Neubaugebietes um 1 Jahr von 1985 auf 1986 zurückzuverlegen.
Zum ersten Antrag wurde ausgesagt, daß für das Jahr 1984 - 35.000,- DM für die Installation einer Flutlichtanlage von der Ortsgemeinde bereitgestellt werden sollen.
Der Verschiebung des Zeitpunktes zur Erschließung eines weiteren Neubaugebietes auf 1986 (Kostenaufwand ca. 120.000,- DM) wurde gleichfalls einstimmig entsprochen.
Der Investitionskatalog für den Planungszeitraum 1982 - 1986 wird in der nächsten Ausgabe des Wochenblattes gesondert
bekanntgegeben.
Erhebung von Vorausleistungen beschlossen
Durch jeweils einstimmige Entscheidungen wurde vom Rat die Erhebung von Vorausleistungen für folgende Bereiche beschlos - sen:
a) Auf den zu zahlenden Ausbaubeitrag für die Straße „In der Eck"
b) auf den zu zahlenden Erschließungsbeitrag für die Straße „In der Eck" (Einmündung Wegeparzelle 92 bzw. Beginn Parzelle 58/3 bis Ende Wendehammer)
c) auf den zu zahlenden Erschließungsbeitrag für die Straße „In der Eck" (Einmündung Wegeparzelle 123 bis Ende Grundstück Parzelle 51/6.
Die Höhe der Vorausleistungen wurde auf 80 % der tatsächlich zu zahlenden Beiträge festgesetzt.
Hauungs- und Kulturplan 1983 verabschiedet
Bevor der Rat Stellung zum Hauungs- und Kulturplan 1983 nahm, wurde vom zuständigen Revierbeamten zunächst der Verlauf in den Forstwirtschaftsjahren 1981/82 dargelegt. Hierbei konnte darauf verwiesen werden, daß im Jahr 1981 im Rahmen der Bewirtschaftung des Waldes ein Überschuß von 40.823,- DM erwirtschaftet werden konnte. 1982 wird voraussichtlich ein Überschuß von 17.000,- DM erwirtschaftet.
Nach entsprechenden Erläuterungen zum Hauungs- und Kulturplan 1983 wurde dieser vom Rat einstimmig verabschiedet.
Der Plan enthält folgende Festsetzungen: • >
Gesamt-Einnahmen 88.200,- DM, Gesamtausgaben 69.944,- DM.
Der Holzeinschlag von insgesamt 830 fm teilt sich wie folgt auf: 60 fm Eiche, 250 fm Buche, 495 fm Fichte, 25 fm Kiefer. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand wird mit der Erwirtschaftung eines Überschusses von 18.256,- DM zu rechnen sein.
SIMMERN: Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Siebenborn" der Ortsgemeinde Simmern - Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gern. § 2 Abs. 6 und 1 BBauG
Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 26.10.1982 folgende Änderungen des Bebauungsplanes „Siebenborn" beschlossen:
1. Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbe- und Mischbauflächen sowie die als Dorfgebiet (MD) ausgewiesenen Flächen werden in Wohnbauflächen umgewandelt.
2. Im westlichen Teil des Plangebietes wird eine Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
3. Zwischen der Siebenbornstraße und der Görgenstraße wird eine Erschließungsstraße ausgewiesen, die verkehrsberuhigt ausgebaut werden soll.
Dieser Beschluß wird hiermit gern. § 2 Abs. 6 und Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
5411 Simmern, 22. Nov. 1982 Schneider, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes „Siebenborn" der Ortsgemeinde Simmern - Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG.
Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 26.10.1982 folgende Änderungen des Bebauungsplanes
„Siebenborn" beschlossen:
1. Die im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ausgewiesenen Gewerbe- und Mischbauflächen sowie die als Dorfgebiet (MD) ausgewiesenen Flächen werden in Wohnbauflächen umgewandelt.
2. Im westlichen Teil des Plangebietes wird eine Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen.
3. Zwischen der Siebenbornstraße und der Görgenstraße wird eine Erschließungsstraße ausgewiesen, die verkehrsberuhigt ausgebaut werden soll.
Gemäß § 2 a Abs. 1 und 2 BBauG ist die Beteiligung der Bür ger an der Bauleitplanung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Änderungsplanung gewährt in der Zeit
vom 6. Dez. 1982 t)is 17. Dez. 1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Geibachstr. Zimmer 6 während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags'von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Simmern während der ortsüblichen Dienststunden.
5411 Simmern, 22. Nov. 1982 Schneider, Ortsbürgermeister

