Montabaur 9/47/82
oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut- ^ungsplanes oder der Satzung.
§ 24 , Abö 6 Gemeindeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22, Abs. 1) und
2. dia Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Flur: 49
Flurstücke: 76/1, 77/1, 77/2 tlw, 79/1, 79/2 tlw, 83/1, 83/2,
84/1, 84/2, 86/3, 86/4, 90/1,90/2, 92, 91/1, 93/2, 93/1, 95/1, 95/2, 96.
Des Plangebiet umfaßt im wesentlichen die Lahnstraße und die Grundstücke rechts und links der Lahnstraße.
5431 Heil igenroth, 23. Nov. 1982 Manns, Ortsbürgermeister
RUPPACH-GDLDHAUSEN:
öffentliche Bekanntmechung
Einziehung der K 100 zwischen Ruppach-Goldhausen und
Zehnhausen
Gern. § 37 Abs. 1 LStrG (GVBI. 1963, S. 57) in der Fassung vom 1.8.1977 (GVBI. S. 273) wird die K 100 für die Strecke von Str. km 0,300 bis 3,573 auf einer Länge von 3,273 km mit Wirkung vom 1.1.1983 zu einem Wirtschaftsweg eingezogen, da für diese Teilstrecke das öffentliche Verkehrsbedürfnis entfallen ist.
Die eingezogene Strecke verläuft in der
Gemarkung Ruppach-Goldhausen (Str.km 0,300 bis 1,675)
Gerfiarkung Girod (Str. km 1,675 - 2,315)
Gemarkung Steinefrenz (Str. km 2,315 - 3,210)
Gemarkung Zehnhausen (Str.km 3,210 - 3,573)
Mit der Wirksamkeit der Einziehung beschränkt sich für diese Strecke der Gemeingebrauch auf den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bezirksregierung Koblenz, Postfach 269, Kurfürstenstr. 12-14 erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Bezirksregierung Koblenz Az. 338- 19
Koblenz, den 23.10.1982 Im Aufträge:
Ohlrogge
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was -OßOHH Awo
Tennisclub
Wir erinnern alle Mitglieder an unseren Monatstreff am
Freitag, 26.11.1982
und bitten um zahlreiches Erscheinen.
U.a. soll ein Ehrenmitglied in den Verein aufgenommen werden. Des weiteren werden Dias über den Bau unserer Tennisanlage gezeigt.
Treffpunkt: Haus Waldblick, Bergstraße.
HEILIGENR0TH:
Gefunden
Es wurde ein braunes Schlüsselmäppchen gefunden. Der Verlierer kann es während der Sprechstunden beim Bürgermeister abholen.
Manns, Ortsbürgermeister
Kirmesgesellschaft
Die nächste Zusammenkunft der Kirmesgesellschaft Jahrgang 1963/64 ist am1. Dez. 1982, 20.00 Uhr im Gasthof Neuroth.
CDU-Kreisvorsitzender August Hanz, MdB spricht in Heiligen- roth
Der CDU-Kreisvorsitzende August Hanz, MdB spricht am Sonntag, dem 28. Nov. 1982,um 11.00 Uhr im Rahmen eines politischen Frühschoppens in Heiligenroth im Gasthaus Neuroth zum Thema: „Die Union - Garant für bessere Politik".
Der «CDU-Kreisvorsitzende wird auch auf die aktuelle politische, Situation in Bonn eingehen und steht Rede und Antwort zu allen politischen Fragen.
Der CDU-Ortsverband Heiligenroth lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger recht herzlich zu diesem Informationsgespräch ein.
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
TuS Ahrbach-Ruppach Goldhausen-Heiligenroth
Am kommenden Wochenende bestreiten die Mannschaften des TuS folgende Spiele:
Samstag, 27.11.1982
E-Jugend, 13.45 Uhr Ahrbach : Glas Chemie II D-Jugend 14.30 Uhr Ahrbach : Glas Chemie C-Jugend 15.30 Uhr Ahrbach: Horressen
Sonntag, 28.11.1982
B-Jugend 9.30 Uhr Ahrbach : Herschbach A-Jugend 11.00 Uhr Ahrbach : Lahnstein Sen. I 14.30 Uhr Ahrbach ; Oberelbert
AUGST
KADENBACH:
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Kadenbach vom 18.11.1982
Nachtragshaushaltssatzung 1982 verabschiedet
Mehrheitlich wurde vom Rat der Erlaß der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982 beschlossen.
Die Satzung enthält folgende Festsetzungen: VERWALTUNGSHAUSHALT
Verminderung der Ansätze in Einnahmen undi Ausgaben um je 17.000,- DM auf nunmehr 609.000,- DM.
VERMÖGENSHAUSHALT
Verminderung der Ansätze in Einnahmen und Ausgaben um je 1.086.000,DM auf nunmehr 875.000,- DM.
Ferner wurde eine Neuverschuldung von 362.000,- DM eingeplant.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde hin gegen von bislang 297.000,- DM auf 24.000,- DM reduziert.
Aussagen über die Notwendigkeit zum Erlaß der Nachtragshaushaltssatzung enthält der Vorbericht zum Nachtragshaushaltsplan. Diesem ist im wesentlichen folgendes zu entnehmen:
Hauptausschlaggebend für die Notwendigkeit : zum Erlaß des Nachtrages war die Tatsache, daß das Umlegungsverfahren „Auf der Höh" in 1982 keine Rechtskraft mehr erlangt.
Dies bedingt wiederum, daß die geplante Vereinnahmung aus Grundstückserlösen sowie aus Erschließungs- und

