Montabaur 9/46/82 Flur 51:
Flurstücke: 163, 135/1, 155, 156, 157, 158, 159,160, 161,
162.
Flur 17:
Flurstücke 3199, 3200,3201, 3202,3203,3204, 3205, 3206/2, 3206/1, 3207/4, 3206/3, 3217/2, 3207/3, 2979/1, 2979/2, 2979/3, 2979/4.
§2
Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§ 1) dürfen
1. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen der Grundstücke nicht vorgenommen werden,
2. nicht genehmigungsbedürftige aber wertsteigernde bauliche Anlagen nicht errichtet oder wertsteigernde Änderungen solcher Anlagen nicht vorgenommen werden,
3. genehmigungsbedürftige bauliche Anlagen nicht errichtet, geändert oder beseitigt werden.
§3
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens aber ein Jahr nach dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BBauG).
Montabaur, 9. Nov. 1982 Siegel Mangels, Bürgermeister
Zugestimmt:
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur
Montabaur, den 2. Nov. 1982 Siegel Unterschrift, Baurat
HINWEISE:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz, GemO vom 14.12.1973-GVBI.
S. 419- zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770)
Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften des Bundesbaugesetzes (BBauG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Äug. 1976 (BGBl. I S. 2257, berichtigt in BGBl. I S. 3617),
zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht vom 6.7.1979
(BGBl. I S. 949) beim Zustandekommen dieser Satzung ist un- beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten dieser Satzung gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich unter Bezeichnung der Verletzung geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder die Veröffentlichung der
Satzung verletzt worden sind (§ 155 a BBauG).
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Bundesbaugesetzes -BBauG- über die fristgerechte Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei mehr als vierjähriger Dauer der Veränderungssperre wird hingewiesen.
Montabaur, 9. Nov. 1982 Siegel Mangels, Bürgermeister
was - äWo
Stadtbücherei
Montabaur
Gelbachstraße (ehern. Katharinenschule) Öffnungszeiten:
Wir seh’n uns in der Stadtbücherei
Dienstag u. Donnerstag von 16 bis 18.30 Uhr Samstag von 9.30 bis 12.30 Uhr
Fotoausstellung
Die Foto-AG des Staatl. Mons-Tabor-Gymnasiums Montabaur stellt ihre neuesten Arbeiten , u.a. Motive aus Montabaur, aus. Die Ausstellung ist vom 22.11. bis zum 10.12.1982 in den Räumen der Kreissparkasse Montabaur während der Geschäftszeiten zu besichtigen. Außerdem besteht am Sonntag, dem 28.11. von 10.00 bis 16.00 Uhr eine Besuchsmöglichkeit, wobei an diesem Tag die Mitglieder der Foto-AG anwesend sein werden.
Hauofrauenbund Montabaur
Am Donnerstag, dem 25. Nov. 1982, 14.00 Uhr findet in der Landwirtschaftlichen Beratungsstelle in Montabaur, Kirchstr. ein Referat:
„Mit wenig Mühe viel Erfolg"
Düngungs- und Pflanzenschutzempfehlungen für Nutz- und
Wohngärten"
statt.
Am Mittwoch, dem 8. Dez. 1982, 20.00 Uhr möchten wir uns zu einem vorweihnachtlichen Beisammensein im Haus Mons-Tabor, Koblenzer Straße 2, Montabaur, treffen.
Sie können sich jetzt schon bei Christa Kissel, Tel. 19020 anmelden und die Menüwahl vornehmen,
FWG Montabaur e.V. lädt ein zur Bürgersprechstunde in MT-Ettersdorf
Die Mitglieder der FWG Montabaur e.V. stehen am Montag, dem 22. Nov. 1982, in der Zeit von 19.00 - 20.00 Uhr in der Gaststätte „Zum Wiesengrund" den Einwohnern von Ettersdorf zu einer Bürgersprechstunde zur Verfügung.
Sammlung des „Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge"
Die Sammlung für den Volksbund wird in der Stadt Montabaur und den Stadtteilen in der Zeit vom 24. Nov. bis 26. Nov. 1982 von den Soldaten der Westerwaldkasserne durchgeführt.
Wir bitten, den eingesetzten Soldaten und den Helfern durch Spendenbereitschaft Interesse an dieser gemeinnützigen Aufgabe zu bekunden.
JSG Horressen / Eigendorf / Eschelbach / Stahlhofen Samstag, den 20.11.
14.30 Uhr D II gegen Dernbach in Dernbach
15.30 Uhr C I gegen VfL Niederbieber in Horressen

