Montabaur 8/46/82
Aus den Gemeinden
Öl
MONTABAUR
Lral
Öffentliche Bekanntmachung
Die nächste ~Sitzung des Stadtrates findet am Donnerstag, 25. Nov. 1982 nichtöffentliche Sitzung um 17.15 Uhr pffentliche Sitzung um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
TAGESORDNUNG:
I. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe von Aufträgen
2. Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
H. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
I. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau
ungsplanes „Horresser Berg"
1. Änderungsbeschluß
2. Zustimmungsbeschluß
3. Verzicht auf die Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 4 BBauG
4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG.
2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Alter Galgen"
1. Änderungsbeschluß
2. Zustimmungsbeschluß
3. Durchführung der Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1-3 BBauG
4. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG
3. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I"
4. Beratung und Beschlußfassung über die Anerkennung der Auflage der Bezirksregierung Koblenz zum Bebauungsplan „Altstadt IV"
5. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes „Altstadt III"
6. Beratung und Beschlußfassung über die Satzung der Stadt Montabzur über die Benutzung der Parkgarage „Konrsd- Adenauer-Platz" sowie die Erhebung von Gebühren (Neufassung)
7. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Montabaur (Antrag der SPD-Fraktion)
8. Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982
9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Mangels, Bürgermeister
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER CDU—FRAKTION Die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung findet am MONTAG, dem 22. Nov. 1982,um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER SPD-FRAKTION:
Am MONTAG, dem 22. Nov. 1982,um 19.30 Uhr findet im kleinen Besprechungszimmer des Rathauses die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung statt.
HINWEIS FÜR DIE MITGLIEDER DER FWG—FRAKTION: Am MONTAG, dem 22. Nov. 1982 findet von 19.00 - 20.00 Uhr in der Gaststätte „Zum Wiesengrund" Ettersdorf, eine Bürgersprechstunde statt. Im Anschluß daran erfolgt die Fraktionssitzung zur Vorbereitung der Stadtratssitzung.
Öffentliche Bekanntmachung
Zweite Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I" - westlicher Bereich - der Stadt Montabaur Bürgerbeteiligung gern. § 2a Abs. 2 BBauG.
Der Stadtrat von Montabaur hat am 24.9.1981,20.7. und 21.10.1982 die Änderung des Bebauungsplanes „Altstadt I" westlicher Bereich - beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
1. Die vorgesehene Zeilenbebauung wird aufgegeben.
2. Die vorhandene Fläche ist unter Erhaltung und Eingliederung der Bausubstanz „Haus Kunoth" parkähnlich zu ge - stalten
3. Im Bereich gegenüber dem Anwesen Hisgen wird unter Beachtung einer alternativen Straßenplanung eine reduzierte, aufgelockerte Bebauung vorgesehen
4. In dem geplanten Gebäudekomplex wird eine Unterstellmöglichkeit für die Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel angeordnet
5. Der Fußweg entlang des Grundstückes „Haus Kunoth" wird um 1,00 m in -nördlicher Richtung verschoben
6. Die überbaubare Fläche im Bereich des Grundstückes „Haus Kunoth" wird erweitert
7. Die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich des Grundstückes „Haus Kunoth" wird aufgeweitet
8. Im Bereich des Flurstückes 3235, Flur 17 wird eine private Verkehrsfläche ausgewiesen
Gemäß § 2a Abs. 1 und 2 BBauG ist die Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung zu ermöglichen. Zu diesem Zweck gewähren wir Einsichtnahme in die Änderungsplanung in der Zeit
vom 29.11.1982 bis 10.12.1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstraße 9, Zimmer 6, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 16.00 Uhr und dienstags von 7.30 - 18.30 Uhr).
Montabaur, 11.11.1982 Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre vom 9. November 1982
Aufgrund der §§ 14, Abs. 1, 16 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.8.1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebau recht vom 6..7.1979 (GVBI. I S. 949), in Verbindung mit § 24 Abs. 1 der Gemeind^ordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung des Landesgesetzes vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch das 2. Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) hat der Stadtrat von Montabaur am 21. Sept. 1982 folgende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung vom 2 . Nov. 1982 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung der Stadt Montabaur über eine Veränderungssperre vom 6.Nov. 1982 wird um ein Jahr verlängert.
Die Veränderungssperre bezieht sich auf den erweiterten Planbereich des Bebauungsplanes „Altstadt I" und umfaßt folgende Grundstücke:

