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Montabaur 21 / 44 / Ö2

Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 19.10.1978 wird wie folgt geändert:

In § 6 Abs. 1 und 2 werden die Worte "40 v.H." durch "10 v.H," ersetzt.

§ 2

Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Görgeshausen, 2.11.1982 Ortsgemeinde Görgeshausen Herz, Ortsbürgermeister

Genehmigt gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes

für Rheinland-Pfalz

Montabaur, den 2. November 1982

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

(Siegel) i.A. Hannappel

HINWEIS:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770), yvird auf folgendes hinqewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschlleßungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.

1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezei- nting der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung,

Großer Markt 10, 5430 Montabaur, geltend gemacht wotden ist.

Görgeshausen, 2.11.1982 Ortsgemeinde Görgeshausen (S) Hei z, O rtsbürger me i ster

Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Änderung der Satzung über die Erhebung Von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 2.11.1982.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. -1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zuletzt ge­ändert durch Landesgesetz vom 5.3.1982, (GVBI. S. 83) die foL jende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die' (reisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 2.11.

I982 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

)ie Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau 'on Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 19.10.1978, ^ändert durch Satzung vom 5.5.1981 wird wie folgt geändert: n § 6 Abs. 2 werden die Worte "140 v.H." durch "1 to v.H." netzt.

§ 2

liese Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be­kanntmachung in Kraft.

iörgeshausen, 2.11.1982 Irtsgemeinde Görgeshausen S) Herz, Ortsbürgermeister

lenehmigt gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Iheinland-Pfalz

tontabaur, den 2. November 1982 reisverwaltung des Westerwaldkreises

S |e ge1) i.A. Hannappel

IINWEIS:

iem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -

GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770), wird auf folgendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse ( § 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ( §34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Großer Markt 10, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Görgeshausen, den 2.11.1982 Ortsgemeinde Görgeshausen (S) Herz, Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 28.10.1982

Satzungen zur Änderung der Erschließungsbeitrags- und Aus­baubeitragssatzung beschlossen

Jeweils durch einstimmigen Beschluß stimmte der Rat dem Erlaß einer Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitrags­und Ausbaubeitragssatzung zu.

Die Satzungen, die bereits von der Kreisverwaltung geneh­migt wurden, werden in der heutigen Ausgabe des Wochen­blattes öffentlich bekanntgemacht.

Die Ausbaubeitragssatzung wird nach Genehmigung gleich­falls bekanntgemacht.

Erweiterung des Bebauungsplanes "Im Stichen" beschlossen Nachdem der Ortsgemeinderat bereits in den Sitzungen am 25.3. und 31.8.1982 die Erweiterung des Bebauungsplanes beschlossen hatte, wurde inzwischen ein entsprechender Plan­entwurf'gefertigt. Dieser Planentwurf wurde dem Rat vorge­legt. Der Rat stimmte dem Bebauungsplanentwurf zur Erwei­terung des Baugebietes "Im Strichen" in der vorgelegten Form zu mit der Maßgabe, den Planentwurf um die Festsetzungen um die Soekelhöhs und die Traufhölje zu ergänzen.

Bie Sockelhöhe wird danach auf 0.60 m und die Traufhöhe auf 5,50 m festgesetzt.

Desweiteren wurde vom Rat beschlossen, die Bürgerbeteiligung in der Form durchzuführen, daß der Bebauungsplanentwurf für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kann.

Der Zeitraum, während der Plan offengelegt wird, wird noch öffentlich bekanntgemacht.

Darüberhinaus erhielt die Kreisplanungsstelle vom Rat den Auftrag das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Be­lange einzuleiten.

Bebauungsplanverfahren "Inf Wingert" - Brunnenstraße" wird nicht fortgesetzt.

Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.3.1982 die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich "Im Wingert' - Brunnenstraße" beschlossen. Inzwischen wurde ein ent­sprechender Planentwurf gefertigt und dem Rat in der Sitzung am 28.10.1982 vorgelegt. Nach Kenntnisnahme des Planes wurde vom Rat festgelegt, daß das Planverfahren nicht fort­geführt werden soll.

HEILBERSCHEID

Martinszug

Unser diesjähriger Martinszug findet am Mittwoch, dem 10.11. 1982, statt. Treffpunkt um 18.00 Uhr an der alten Schule.

Holzeinschlag "Im Wolferts" 1

Am Samstag, dem 6.11.1982, um 13.00 Uhr bitte ich alle Orts­ansässigen die sich in Eigenarbeit an der Fortführung des Holz­einschlages im Wolferts beteiligen wollen, an Ort und Stelle