Montabaur 21 / 44 / Ö2
Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 19.10.1978 wird wie folgt geändert:
In § 6 Abs. 1 und 2 werden die Worte "40 v.H." durch "10 v.H," ersetzt.
§ 2
Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Görgeshausen, 2.11.1982 Ortsgemeinde Görgeshausen Herz, Ortsbürgermeister
Genehmigt gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes
für Rheinland-Pfalz
Montabaur, den 2. November 1982
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
(Siegel) i.A. Hannappel
HINWEIS:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz ■GemO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770), yvird auf folgendes hinqewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschlleßungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.
1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezei- nting der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung,
Großer Markt 10, 5430 Montabaur, geltend gemacht wotden ist.
Görgeshausen, 2.11.1982 Ortsgemeinde Görgeshausen (S) Hei z, O rtsbürger me i ster
Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen zur Änderung der Satzung über die Erhebung Von Beiträgen für den Ausbau von Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 2.11.1982.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) sowie des § 1 Abs. -1 und der §§ 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom vom 2. September 1977 (GVBI. S. 306, BS 610-10), zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 5.3.1982, (GVBI. S. 83) die foL jende Satzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die' (reisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur vom 2.11.
I982 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
)ie Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau 'on Erschließungsanlagen (Ausbaubeiträge) vom 19.10.1978, ^ändert durch Satzung vom 5.5.1981 wird wie folgt geändert: n § 6 Abs. 2 werden die Worte "140 v.H." durch "1 to v.H." netzt.
§ 2
liese Satzungsänderung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
iörgeshausen, 2.11.1982 Irtsgemeinde Görgeshausen S) Herz, Ortsbürgermeister
lenehmigt gemäß § 2 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Iheinland-Pfalz
tontabaur, den 2. November 1982 reisverwaltung des Westerwaldkreises
S |e ge1) i.A. Hannappel
IINWEIS:
iem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -
GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770), wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse ( § 22 Abs. 1 GemO) und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ( §34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Großer Markt 10, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Görgeshausen, den 2.11.1982 Ortsgemeinde Görgeshausen (S) Herz, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen vom 28.10.1982
Satzungen zur Änderung der Erschließungsbeitrags- und Ausbaubeitragssatzung beschlossen
Jeweils durch einstimmigen Beschluß stimmte der Rat dem Erlaß einer Satzung zur Änderung der Erschließungsbeitragsund Ausbaubeitragssatzung zu.
Die Satzungen, die bereits von der Kreisverwaltung genehmigt wurden, werden in der heutigen Ausgabe des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
Die Ausbaubeitragssatzung wird nach Genehmigung gleichfalls bekanntgemacht.
Erweiterung des Bebauungsplanes "Im Stichen" beschlossen Nachdem der Ortsgemeinderat bereits in den Sitzungen am 25.3. und 31.8.1982 die Erweiterung des Bebauungsplanes beschlossen hatte, wurde inzwischen ein entsprechender Planentwurf'gefertigt. Dieser Planentwurf wurde dem Rat vorgelegt. Der Rat stimmte dem Bebauungsplanentwurf zur Erweiterung des Baugebietes "Im Strichen" in der vorgelegten Form zu mit der Maßgabe, den Planentwurf um die Festsetzungen um die Soekelhöhs und die Traufhölje zu ergänzen.
Bie Sockelhöhe wird danach auf 0.60 m und die Traufhöhe auf 5,50 m festgesetzt.
Desweiteren wurde vom Rat beschlossen, die Bürgerbeteiligung in der Form durchzuführen, daß der Bebauungsplanentwurf für einen Zeitraum von 2 Wochen beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kann.
Der Zeitraum, während der Plan offengelegt wird, wird noch öffentlich bekanntgemacht.
Darüberhinaus erhielt die Kreisplanungsstelle vom Rat den Auftrag das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
Bebauungsplanverfahren "Inf Wingert" - Brunnenstraße" wird nicht fortgesetzt.
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.3.1982 die Aufstellung des Bebauungsplanes für den Bereich "Im Wingert' - Brunnenstraße" beschlossen. Inzwischen wurde ein entsprechender Planentwurf gefertigt und dem Rat in der Sitzung am 28.10.1982 vorgelegt. Nach Kenntnisnahme des Planes wurde vom Rat festgelegt, daß das Planverfahren nicht fortgeführt werden soll.
HEILBERSCHEID
Martinszug
Unser diesjähriger Martinszug findet am Mittwoch, dem 10.11. 1982, statt. Treffpunkt um 18.00 Uhr an der alten Schule.
Holzeinschlag "Im Wolferts" 1
Am Samstag, dem 6.11.1982, um 13.00 Uhr bitte ich alle Ortsansässigen die sich in Eigenarbeit an der Fortführung des Holzeinschlages im Wolferts beteiligen wollen, an Ort und Stelle

