Montabaur 2/44/82
Ößentl Bekanntmachungen
öffentliche Bekanntmachung
der Auslegung einer Reitwegekarte für den Waldbereich des Naturparkes Nassau, aus der gemäß § 3 der 4. DVO zum Landesforstgesetz vom 19.8.1977 (GVBI.'Sp. 310 f.) die Entscheidung der Oberen Forstbehörde über die Anregungen und Einwendungen zu den in der Zeit vom 11.5. - 10.6.1981 ausgelegten Reitwegeunterlagen ersichtlich ist.
Die Reitwegekarte wird in der Zeit vom 2.11. bis einschließlich 15.11.1982 im Dienstgebäude der Bezirksregierung Koblenz, Obere Forstbehörde - in Koblenz, Südallee 15-19, Zimmer 134, während der Dienststunden ausgelegt. Gleichzeitig werden Mehrausfertigungen der Karte bei folgenden Forstämtern als Untere Forstbehörden ausgelegt:
Diez, Katzenelnbogen, Koblenz, Lahnstein, Montabaur, Nassau, Nastätten, Neuhäusel und Wallmerod.
Weitere Mehrausfertigungen der Karte können bei der Stadtverwaltung Lahnstein sowie bei den Verbandsgemeindeverwaltungen
Bad Ems, Braubach, Diez, Katzenelnbogen, Nassau, Nastätten Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach, Montabaur, Wirges und Vallendar, eingesehen werden.
Bezirksregierung Koblenz -Obere Forstbehörde- Im Auftrag:
Kessler
Hinweis: Die Reitwegekarte kann beim Bauamt der Verbandsgemeinde Montabaur, Gelbachstr, 9, Zimmer 6, 5430 Montabaur, bis zum 15.11.1982 während den Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr) eingesehen werden. *
Vk Verwaltung informiert
Bericht über die Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 28. Oktober 1982
Nachtragshaushaltssalzung und Nachtragshaushaltsplan der Verbandsgemeinde 1982 und geändertes Investitionsprogramm für die Jahre 1981 - 1985 sowie Nachtragswirtschaftsplan des Verbandsgemeindewerkes für 1982 beschlossen.
Der Verbandsgemeinderat beschloß in seiner Sitzung am 28.10.1982 mehrheitlich den Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 1982. Die wichtigsten Änderungen, die sich durch diesen Nachtragshaushaltsplan für die Haushaltswirtschaft der Verbandsgemeinde Montabaur ergeben, sind aus dem nachstehenden abgedruckten Auszug aus dem Vorbericht zum Nachtragsplan zu ersehen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden:
erhöht um DM
vormi ndert, um DM
a). Im Verwa1tungshausha 1t ■
die Einnahmen ;
I die Ausgaben I i
]b) i.m Vermögenshaushalt j
| d i e E i nnahmen
j die Ausgaben
475 . 300 ,-- 475 . 300 ,—
651 . 300 ,-- 651 . 300 ,—
§ 2
Es werden neu festgesetzt
1. der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde von bisher
2. der Gesamtbetrag der Kredite des Verbandsgemeindewerkes von bisher
und damit, de r Gesamtb des Haushaltsplanes e der Nachträge gegenüber bisher DM
16 . 783.0 5 0 ,— 1 6.78 3.0 50 ,—
23 . 086.600 ,— 23 . 086 . 600 ,—
e t r a g i nsch1 .
auf nunmehr festgesetzt ,DM
17. 1 7 ,
22
22
258 . 350 ,-
258 . 350 ,-
. 435 . 300 ,- . 435 . 300 ,-
15.446.800,-
DM
auf
15.382.900,--
DM
1.838.670,-
DM
auf
5.808.221,62 DM.
von bish.
2.660.000-
DM
auf
3.241.000,--
DM
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.
Die Verbandsgemeindeumlage und die Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Abwasserbeseitigung werden nicht geändert.
Der Erlaß einer Nachtragshaushaltssatzung und die Aufstellung eines Nachtragshaushaltsplanes /Nachtragswirtschaftsplanes sind erforderlich geworden, weil
a) der Gesamtbetrag der Kredite und der Verpflichtungsermächtigungen sich verändert, '
b) sich zusätzliche Ausgaben in erheblichem Umfange bei der HHSt. 211.940 (Hauptschule Montabaur) ergeben und
j] Die Bürgerzmitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verlag: Verlag * Druck Linus Wiltich, 5 410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451. jlij Telefon (02624) 3061-4. - Telex 869502 mgirm ■ Verantwortlich für den Inhalt: Klaus Basler.
.. Quortalpreis DM 2,00. • Einzelstücke durch den Verlag zum-Preis von OM 0,70 + Varsandlcostan.
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