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Montabaur 15/43/82

SONNTAG, 31. Oktober 1982 Diensthundeprüfung

8.00 Uhr Prüfungsbeginn (Fährtenarbeit)

Spitzenhunde folgender diensthundeführenden Behörden werden vorgeführt:

Schutzpolizei der Bezirksregierung Koblenz Bundeswehr Hundeschule Bubenheim Jabo-Sicherungsstaffel Flugplatz Nörvenich Bahnpolizei der Bundesbahndirektion Köln Bahnpolizei der Bundesbahndirektion Saarbrücken = (Bundessieger 1981/82) = ca. 13.00 Uhr ist eine interessante Vorführung.

Diensthunde zeigen wie sie mit Verbrechern fertig werden.

Leistungsrichter: Herr Erich Betz und Herr Anton Henrich.

Am Sonntagnachmittag findet eine reichhaltige und mit wert­vollen Preisen bestückte Verlosung statt.

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.

1981/82 zu ihrem diesjährigen Ausflug um 14.30 Uhr im Gast­haus Specht. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.

HÜBINGEN:

Freiw. Feuerwehr Hübingen

AKTIVENSITZUNG

Zur diesjährigen Aktivensitzung sind hiermit alle aktiven Feuer­wehrmitglieder eingeladen.

Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus Zeit: Dienstag, 2. Nov. 1982, 19.30 Uhr.

Wegen der Dringlichkeit bitten wir um pünktliches und vollzäh­liges Erscheinen.

Vorbereitung Weihnachtsfeier ,

Für Montag, den 1. Nov. 1982 laden wir alle Mädchen ab dem 15. Lebensjahr, die aktiv an unserer Weihnachtsfeier (Sing­gruppe) teilnehmen möchten in die Buchfinkenlandhalle ein.

Zu einer kurzen Vorbesprechung treffen wir uns um 13.30 Uhr.

SIMMERN:

S.C. Simmern

Sonntag, 31.10.1982, 15.00 Uhr Heimspiel gegen SV Nieder? werth.

S.C. Simmern

Wanderung am 17.11.82 Buß- und Bettag

Traditionell führt der SC Simmern am Buß- und Bettag seine Herbstwanderung durch. Alle Mitglieder und Freunde sind hierzu recht herzlich eingeladen. Anmeldungen reichen Sie bitte bis zum 15.11.1982 an Vereinslokal Wirges, Tel. 400, Reinhard Knopp, Tel. 346.

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BUCHFINKENLAND

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Bürgerverein Dies im Gelbachtal St.Martinsfest am 6. und 7. November 1982 Samstag, 20.00 Uhr Bürgerball im HotelTannenhof" mit Musik und Tanz

Sonntag, 11.00 Uhr Frühschoppen

Gäste und Freunde sind herzlich willkommen.

GACKENBACH - HORBACH - HÜBINGEN

Die Kirchensteuer für das Jahr 1982 wird am Samstag, 30.10.82 und am Sonntag, 31.10.1982 vor und nach den beiden Gottes­diensten im Pfarrsälchen erhoben.

HORBACH:

Spvgg. Horbach

Folgende Spiele werden am Wochenende in Horbach ausgetragen Samstag, 30. Okt. 1982 AH Horbach - AH Holler um 15.30 Uhi^ Sonntag, 31. Okt. 1982 I. Mannschaft - Bad Ems II um 15 Uhr, II. Mannschaft - Nassau II um 13.15 Uhr.

EISBACHGEMEINDEN

Viehseuchenanordnung zum Schutze gegen die Bienenseuche Varroatose"

In einem Bienenvolk im Bereich der Gemeinde Obererbach ist die Bienenseuche Varroatose festgestellt worden. Um nach Mög­lichkeit eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, wird gemäß §§ 16 b ff. der Bienenseuchen-Verordnung vom 20.6.1979 (BGBl. I S. 661) folgendes angeordnet:

§ 1

Die Ortsgemeinden Girod, Görgeshausen, Nentershausen und Niedererbach werden zum Beobachtungsgebiet erklärt.

§2

Bienenvölker, lebende Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfäl­le und Bienenwohnungen dürfen von ihrem Standort nicht ent­fernt werden, tote Bienen dürfen nur zur unschädlichen Beseiti­gung nach Anweisung des beamteten Tierarztes entfernt wer­den. Bienenvölker und Bienen dürfen nicht in den Bienenstand verbracht werden.

§3

Im Beobachtungsgebiet sind alle Bienenvölker und Bienenstände unverzüglich auf Varroatose amtstierärztlich zu untersuchen.

Diese Untersuchung ist im Abstand von etwa 3 Wochen zu wieder­holen. Hierzu ist es notwendig, daß alle Imker auf eigene Kosten geeignete Dauerwindeln in die Bienenwohnungen zum Nachweis des natürlichen Milbenabganges einlegen.

§4

Die zuständige Behörde kann die Tötung sowohl der seuchen­kranken als auch der übrigen Bienenvölker des Bienenstandes anordnen, soweit dies aus Gründen der Seuchenbekämpfung erforderlich ist. Sie kann ferner anordnen, daß Proben der schlupfreifen Drohnenbrut des verseuchten Bienenstandes sowie Proben des Gemülls zur Untersuchung an eine von ihr bestimmte Untersuchungsanstalt einzusenden sind.

§5

Die angeordneten Schutzmaßregeln werden aufgehoben,wenn die Varroatose erloschen ist. Die Varroatose gilt als erloschen, wenn

a) die an der Seuche erkrankten Bienenvölkerung verendet oder getötet und unschädlich beseitigt und die übrigen Bienenvöl­ker behandelt worden sind oder

HÜBINGEN:

Kirmesgesellschaft

Am Samstag, dem 30.10.1982, trifft sich die Kirmesgesellschaft

b) alle Bienenvölker behandelt worden sind und die durchgeführ­ten Nachuntersuchungen negative Befunde ergeben haben.