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Montabaur 7/42/82

mehr als 1/3 der Grabstätte überdecken."

5. § 22 Abs. 6 vorletzter Absatz erhält folgende Fassung: Stehende Grabmale sollen auf einstelligen Wahlgrabstätten sowie auf Reihengrabstätten zwischen 10 und 15 cm und auf zwei- und mehrstelligen Wahlgrabstätten zwischen 15 und 20 cm stark sein.

Liegende Grabmale dürfen in der Ansichtsfläche nicht größer als 0,40 m2 sein. "

6. § 23 erhält folgende Überschrift:

§ 23 Einfassungen, Grabumrandunqen"

7. § 23 wird um folgenden Abs. 5 ergänzt:

(5) Für die Herrichtung der Grabumrandungen ist ausschließ­lich die Ortsgemeinde zuständig.

Die Freiflächen zwischen den einzelnen Grabstätten werden mit hellen Waschbetonplatten oder ähnlichem Material belegt.

Die Beschaffung und Verlegung dieser Umrandungen erfolgt durch die Ortsgemeinde".

§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekannt­machung in Kraft.

5411 Eitelborn, 11. Okt. 1982

Ortsgemeinde Eitelborn

Siegel Hümmerich, Ortsbürgermeister

HINWEIS:

Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz GemO vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) wird auf folgendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs.1 GemO) und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbands­gemeindeverwaltung, Großer Markt 10, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Eitelborn, 11. Okt. 1982 Ortsgemeinde Eitelborn Siegel Hümmerich, Ortsbürgerm.

Lesen Sie bitte den Bericht über die Müllabfuhr auf Seite 17!

KADENBACH:

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters wird vorgelegt auf Montag, 25. Oktober 1982

Aus terminlichen Gründen kann die Sprechstunde am Dienstag, 26. Okt. 1982 nicht stattfinden.

Diese wird vorverlegt auf Montag, 25. Okt. 1982, 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr. Um entsprechende Beachtung wird gebeten. Karbach, Ortsbürgermeister

SIMMERN:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am Dienstag, 26. Oktober 1982 um 19.30 Uhr statt.

Sitzungsort: Hotel Waldhof

TAGESORDNUNG

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Hauungs- und Kulturplan 1983

2. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung des Bebau­ungsplanesSiebenborn"

a) Änderungsbeschluß gern. § 2 Abs. 1 BBauG

b) Zustimmungsbeschluß

c) Bürgerbeteiligung gern. § 2 a Abs. 1-3 BBauG

d) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG

3. Beratung und Beschlußfassung über die Umgemarkung einer Teilfläche der Industriestraße in die Gemarkung Neuhäusel

4. Beratung und Beschlußfassung über die Änderung der Planung zur Gestaltung des Schutthaldengeländes

5. Beratung und Beschlußfassung über die Ergänzung des In­vestitionsprogrammes 1983

6. Beratung und Beschlußfassung über die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern entlang der Ortsdurchfahrt (Haupt­straße und Kurfürstenwiese)

7. Sperren der Fußwege für Mofas

8. Einzäunung des Waldspielplatzes und Anbringung einer Sperre im Bereich der Zufahrt zum Waldspielplatz

9. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung eines Müllcontainers auf dem Gemeindefriedhof

10. Anbringung einer Rinne entlang des Parkplatzes am Sport­platz/Hundeübungsplatz

11. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Grundstücksangelegenheit

2. Grundstücksangelegenheit

3. Grundstücksangelegenheit

4. Pachtangelegenheit

5. Pachtangelegenheit

6. Auftragserteilung für Bauantrag und Bauleitung

7. Vertragsangelegenheit

8. Verschiedenes

5411 Simmern, 18.10.1982 Schneider, Ortsbürgermeister

Um Hinweise wird gebeten

Erneut mußte festgestellt werden, daß die Wartehalle an der Bushaltestelle von Jugendlichen verunreinigt und beschädigt wurde. Bei den abendlichen Zusammenkünften werden ständig Abfälle wie leere Flaschen und Getränkedosen weggeworfen, die Wartehalle wird sogar als Toilette mißbraucht.

Durch diese Zustände ist den Benutzern der Omnibuslinie, die bei schlechtem Wetter auf die Wartehalle angewiesen sind, ein Unterstellen nicht mehr zuzumuten.

Wir weisen letztmalig darauf hin, daß die oben geschilderte mißbräuchliche Benutzung der Wartehalle nicht geduldet wird. Sollten bei den bevorstehenden unregelmäßigen Kontrollen Verschmutzer festgestellt werden, müssen sie mit einer Anzeige rechnen.

An alle Anlieger im Bereich der Bushaltestelle ergeht die Bitte, durch ihre Aufmerksamkeit dazu beizutragen, daß Schadens­verursacher festgestellt und zur Verantwortung gezogen werden können.

Entsprechende Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behan­delt.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur als Ortspolizeibehörde

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EITELBORN:

Mandolinen-Orchester 1977 Eitelborn Am Sonntag, dem 24. Okt. 1982 veranstaltet das Mandolinen- Orchester 1977 Eitelborn zusammen mit dem bekannten Akkordeon-Orchester KO-Horchheim ein Herbstkonzert.

Es kommen Musikstücke von Händel bis Lehär sowie moderne Stücke von Köhler und James Last zur Aufführung.

Wir hoffen, daß wir den Musikliebhabern ein gutes Programm bieten können. Das Akkordeon -Orchester steht unter

der Leitung von Herrn Reinhold Jehle. Gesamtleitung: Herr Heinz Meurer.

Das Konzert findet im GasthausZur Sporkenburg" in Eitel­born nachmittags um 16.00 Uhr statt.

Wir würden uns über einen regen Besuch sehr freuen.

Möhnenverein Eitelborn

Alle interessierten Möhnen werden gebeten, ihre Anmeldung zur 3-Tagestour vom 29.4. bis 1.5.1983 bis zum 25.10.1982