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Montabaur 6/42/82

für Kleinkinder einzurichten. Eltern von Kindern bis zu ca. 3 Jahren, die bei einer solchen Einrichtung mitmachen wollen, melden sich bitte bei folgender Adresse: G.Klug, Höhr-Grenz- hausen, Tel. 02624/4488.

AHRBACHGEMEINDEN

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

Gasversorgung von Ruppach-Goldhausen erneutim Gespräch Die Gasversorgung Westerwald GmbH hatte im Herbst 1979 eine Beratungs- und Werbeaktion in Ruppach-Goldhausen durchgeführt, aus verschiedenen Gründen kam es jedoch letztlich nicht zu einem positiven Ergebnis.

Nachdem zwischenzeitlich eine Gasleitung bis zum Gewerbe­gebietUnter dem Dorf" liegt (die Keramikfabrik Manfred Schmidt ist hieran angeschlossen) hat die Gasversorgung Wester­wald GmbH nunmehr mitgeteilt, daß in die Ausbauplanungen für 1983 eine mögliche Gasversorgung von Ruppach-Goldhau­sen wieder aufgenommen wurde und eine erneute Werbeaktion und Umfrage Anfang 1983 gestartet werden soll.

Diese Mitteilung ergeht als Vorabinformation.

Nähere Einzelheiten werden, sobald sie bekannt sind, an dieser Stelle bekanntgegeben.

Verwüstungen auf Friedhofsgräbern in Goldhausen ln letzter Zeit, so auch am vergangenen Wochenende wieder, wurde auf dem Friedhof in Goldhausen auf verschiedenen Grä­bern der Grabschmuck beschädigt bzw. zerstört. Es wurden gerade erst gepflanzte Blumen und Pflanzen herausgerissen, Grablichter weggeworfen und sogar Holzkreuze beseitigt.

Für ein solches Tun gibt es überhaupt keine Entschuldigung.

Ich bitte um vertrauliche Mitteilung, wer hierzu Wahrnehmun­gen gemacht hat. Auch für die Zukunft bitte ich um Mithilfe bei der Feststellung, ob sich unbefugte Personen , evtl, auch Kinder, an Gräbern zu schaffen machen, vor allem auch in der Abendzeit.

Insbesondere Kinder sollten darauf hingewiesen werden, daß der Friedhof kein Spielplatz ist und derartigen Vorkommnissen nur durch Anzeige begegnet werden kann.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

was - co^uut 2 wo

TuS Ahfaach-Ruppach Goldhausen-Heiligenroth Am kommenden Wochenende bestreiten die Mannschaften des TuS folgende Spiele:

Samstag, 23.10.1982

E-Jugend 14.00 Uhr Ahrbach : Dernbach C-Jugend 16.00 Uhr Ellingen : Ahrbach

Sonntag, 24.10.1982

B-Jugend 9.30. Uhr Ahrbach : Siershahn A-Jugend 11.00 Uhr Trier: Ahrbach Sen. II 13.00 Uhr Welschneudorf : Ahrbach II Sen. I 15.00 Uhr Niederelbert: Ahrbach I Dam. I 12.30 Uhr Ahrbach : Dernbach

EITELBORN:

öffentliche Bekanntmachung

Zur nächsten Ortsgemeinderatssitzung lade ich hiermit für

AUGST

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MITTWOCH, 27.0kt. 1982, 19.00 Uhr in den Sitzungssaal des Gemeindehauses ein.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Nach­tragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982

2. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des An­teils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau des Struthweges Kurfürstenweges und Metternich­weges sowie über die Erhebung von Vorausleistungen bei den v.g. Straßen

3. Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen (Tannenweg einschl. Wegeparzellen 301 und 298)

4. Beratung und Beschlußfassung über die vorgetragenen Anre­gungen und Bedenken zum BebauungsplanWässer"

5. Verschiedenes

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Eitelborn- Neuhäusel

2. Mietangelegenheit

3. Beratung über den Ausbau der Mehrzweckhalle

4. Bauanfragen, Bauanträge, Teilungsmessungen

5. Verschiedenes

5411 Eitelborn, 14.10.1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister HINWEIS:

Die Fraktionssitzung der FWG findet am Dienstag, 26.10.1982 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.

Öffentliche Bekanntmachung

2. Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn zur Änderung der Sat­zung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 11. Okt. 1982

Der Ortsgemeinderat Eitelborn hat am 1. März 1982 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770), die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehörd­lichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisver­waltung des Westerwaldkreises vom 5. Okt. 1982 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:

§ 1

Die Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn über das Friedhofs­und Bestattungswesen vom 26. April 1975, geändert durch die Satzung vom 9. Juli 1976, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Der Friedhof der Ortsgemeinde Eitelborn liegt in der

Gemarkung Eitelborn

Flur 10, Flurstücke 95/3, 340 und 342,

Auf der Leimkaut" = 1 ha, 50 Ar, 98 m^, eingetragen beim Amtsgericht Montabaur,

Grundbuch von Eitelborn, Band 31, Blatt 1200"

2. § 13 Abs. 2 b erhält folgende Fassung:

,,b) Wahlgrabstätten

bei einer Grabstätte

Länge

2,20 m

Breite

. 1,00 m

bei zwei Grabstätten

Länge

2,20 m

Breite

2,00 m

bei drei Grabstätten

Länge

2,20 m

Breite

3,10 m

bei Mehrfachwahlgrabstätten muß die Stärke der Grab­zwischenwand 0,20 m betragen".

3. § 15 Abs. 2 wird um folgenden Satz 4 ergänzt:

Eine mehrstellige Wahlgrabstätte wird nur vergeben, wenn die neben dem Verstorbenen berechtigte Person beim Erwerb der Wahlgrabstätte mindestens das 55. Lebensjahr vollendet hat."

4. § 19 Abs. 4 b erhält folgende Fassung::

b ) Grabplatten aus Beton, Marmor oder anderen Werkstoffen zum Abdecken der Grabstätten zu verwenden, soweit sie