Montabaur 6/42/82
für Kleinkinder einzurichten. Eltern von Kindern bis zu ca. 3 Jahren, die bei einer solchen Einrichtung mitmachen wollen, melden sich bitte bei folgender Adresse: G.Klug, Höhr-Grenz- hausen, Tel. 02624/4488.
AHRBACHGEMEINDEN
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
Gasversorgung von Ruppach-Goldhausen erneutim Gespräch Die Gasversorgung Westerwald GmbH hatte im Herbst 1979 eine Beratungs- und Werbeaktion in Ruppach-Goldhausen durchgeführt, aus verschiedenen Gründen kam es jedoch letztlich nicht zu einem positiven Ergebnis.
Nachdem zwischenzeitlich eine Gasleitung bis zum Gewerbegebiet „Unter dem Dorf" liegt (die Keramikfabrik Manfred Schmidt ist hieran angeschlossen) hat die Gasversorgung Westerwald GmbH nunmehr mitgeteilt, daß in die Ausbauplanungen für 1983 eine mögliche Gasversorgung von Ruppach-Goldhausen wieder aufgenommen wurde und eine erneute Werbeaktion und Umfrage Anfang 1983 gestartet werden soll.
Diese Mitteilung ergeht als Vorabinformation.
Nähere Einzelheiten werden, sobald sie bekannt sind, an dieser Stelle bekanntgegeben.
Verwüstungen auf Friedhofsgräbern in Goldhausen ln letzter Zeit, so auch am vergangenen Wochenende wieder, wurde auf dem Friedhof in Goldhausen auf verschiedenen Gräbern der Grabschmuck beschädigt bzw. zerstört. Es wurden gerade erst gepflanzte Blumen und Pflanzen herausgerissen, Grablichter weggeworfen und sogar Holzkreuze beseitigt.
Für ein solches Tun gibt es überhaupt keine Entschuldigung.
Ich bitte um vertrauliche Mitteilung, wer hierzu Wahrnehmungen gemacht hat. Auch für die Zukunft bitte ich um Mithilfe bei der Feststellung, ob sich unbefugte Personen , evtl, auch Kinder, an Gräbern zu schaffen machen, vor allem auch in der Abendzeit.
Insbesondere Kinder sollten darauf hingewiesen werden, daß der Friedhof kein Spielplatz ist und derartigen Vorkommnissen nur durch Anzeige begegnet werden kann.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
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TuS Ahfaach-Ruppach Goldhausen-Heiligenroth Am kommenden Wochenende bestreiten die Mannschaften des TuS folgende Spiele:
Samstag, 23.10.1982
E-Jugend 14.00 Uhr Ahrbach : Dernbach C-Jugend 16.00 Uhr Ellingen : Ahrbach
Sonntag, 24.10.1982
B-Jugend 9.30. Uhr Ahrbach : Siershahn A-Jugend 11.00 Uhr Trier: Ahrbach Sen. II 13.00 Uhr Welschneudorf : Ahrbach II Sen. I 15.00 Uhr Niederelbert: Ahrbach I Dam. I 12.30 Uhr Ahrbach : Dernbach
EITELBORN:
öffentliche Bekanntmachung
Zur nächsten Ortsgemeinderatssitzung lade ich hiermit für
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MITTWOCH, 27.0kt. 1982, 19.00 Uhr in den Sitzungssaal des Gemeindehauses ein.
TAGESORDNUNG:
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Beratung und Beschlußfassung über den Erlaß der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1982
2. Beratung und Beschlußfassung über die Festsetzung des Anteils der Ortsgemeinde am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau des Struthweges Kurfürstenweges und Metternichweges sowie über die Erhebung von Vorausleistungen bei den v.g. Straßen
3. Beschlußfassung über die Widmung von Verkehrsflächen (Tannenweg einschl. Wegeparzellen 301 und 298)
4. Beratung und Beschlußfassung über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan „Wässer"
5. Verschiedenes
II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG
1. Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Eitelborn- Neuhäusel
2. Mietangelegenheit
3. Beratung über den Ausbau der Mehrzweckhalle
4. Bauanfragen, Bauanträge, Teilungsmessungen
5. Verschiedenes
5411 Eitelborn, 14.10.1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister HINWEIS:
Die Fraktionssitzung der FWG findet am Dienstag, 26.10.1982 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt.
Öffentliche Bekanntmachung
2. Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 11. Okt. 1982
Der Ortsgemeinderat Eitelborn hat am 1. März 1982 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz vom 14. Dez. 1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch Landesgesetz vom 21. Dez. 1978 (GVBI. S. 770), die folgende Satzung beschlossen, die nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 5. Okt. 1982 hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Eitelborn über das Friedhofsund Bestattungswesen vom 26. April 1975, geändert durch die Satzung vom 9. Juli 1976, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„ (1) Der Friedhof der Ortsgemeinde Eitelborn liegt in der
Gemarkung Eitelborn
Flur 10, Flurstücke 95/3, 340 und 342,
„Auf der Leimkaut" = 1 ha, 50 Ar, 98 m^, eingetragen beim Amtsgericht Montabaur,
Grundbuch von Eitelborn, Band 31, Blatt 1200"
2. § 13 Abs. 2 b erhält folgende Fassung:
,,b) Wahlgrabstätten
bei einer Grabstätte
Länge
2,20 m
Breite
. 1,00 m
bei zwei Grabstätten
Länge
2,20 m
Breite
2,00 m
bei drei Grabstätten
Länge
2,20 m
Breite
3,10 m
bei Mehrfachwahlgrabstätten muß die Stärke der Grabzwischenwand 0,20 m betragen".
3. § 15 Abs. 2 wird um folgenden Satz 4 ergänzt:
„Eine mehrstellige Wahlgrabstätte wird nur vergeben, wenn die neben dem Verstorbenen berechtigte Person beim Erwerb der Wahlgrabstätte mindestens das 55. Lebensjahr vollendet hat."
4. § 19 Abs. 4 b erhält folgende Fassung::
„b ) Grabplatten aus Beton, Marmor oder anderen Werkstoffen zum Abdecken der Grabstätten zu verwenden, soweit sie

