Montabaur 14/39/82
Schrott und Sperrmüll abgekippt wurden. Wie allen Mitbürgern bekanntest es verbotenen unserer Gemarkung Müll abzulagern. Es wird dringend um Beachtung gebeten. Zuwiderhandlungen werden in Zukunft mit einer Geldbuße bestraft.
Leber, Ortsbürgermeister
GROSSHOLBACH
Gründung der Jagdgenossenschaft Großholbach Am Donnerstag, dem 28. Oktober 1982, 19.30 Uhr findet in der Gastwirtschaft Weiler, Mittelstraße 2, Großholbach, die Gründung der Jagdgenossenschaft Großholbach statt.
TAGESORDNUNG:
1. Beschlußfassung über eine Satzung für die Jagdgenossenschaft
2. Wahl des Jagdvorstandes
3. Beschlußfassung über die Vereinbarung mit der Ortsgemeinde Großholbach bezüglich der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten
4. Beschlußfassung über die Verwendung des Reinertrages aus den Jagdpachteinnahmen
Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigentümer, die bejagdbare Grundstücke innerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Großholbach (Jagdbezirksgrenze = Gemarkungsgrenze) besitzen. Bejagdbare Grundstücke sind alle Eigentumsflächen, die weder bebaut, noch eingefriedet sind.
Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten lassen (besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum nur auf einen Ehepartner eingetragen ist). Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Metternich, Ortsbürgermeister
GÖRGESHAUSEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplanerweiterung "Im Strichen" der Ortsgemeinde Görgeshausen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BBauG
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 25.3.1982 die Erweiterung des Baugebietes "Im Strichen II" beschlossen.
Gemäß Beschluß vom 31.8.1982 sollen weitere Flurstücke in den Bebauungsplan einbezogen werden. Es handelt sich hierbei um die Flurstücke 1908 (tlw.), Flur 18; 1109,1095 und 1096, Flur 10.
Dieser Beschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich bekanntgemacht.
Görgeshausen, 22.9.1982
Herz, Ortsbürgermeister
HEILBERSCHEID
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 23.9.1982
Fliesenarbeiten an der Friedhofshalle vergeben Durch einstimmigen Beschluß wurde der Auftrag zur Ausführung der Fliesenarbeiten an der Friedhofshalle vergeben. Mit dem Auftrag wurde die billigstbietende Firma beauftragt. Das Auftragsvolumen beträgt ca. 11.300,-- DM.
Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet Gleichfalls einstimmig beschloß der Rat die nachfolgenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr zu widmen:
BEZEICHNUNG
Lärchenstraße
Akazienweg
Friedhofsweg
Buchenstr.
VERLAUFEND VON BIS:
K 67 bis Friedhofsstraße Friedhofsstraße bis einschl. Wendehammer
Isselbacher Str. bis Wegeparzelle 100 K 67 bis Friedhofsstr. einschl. Wendehammer "Im Baumfeld"
Darüber hinaus wurde festgelegt, daß die Abrechnung der Buchenstraße und "Im Baumfeld" als Erschließungsgebiet erfolgt.
Als Tag der Verkehrsübergabe wird der 1.10.1982 festgelegt.
Die vorstehende Beschlußfassung des Rates bildet unter anderem die Voraussetzung für die Abrechnung der Erschließungsbeiträge.
Änderung des Bebauungsplanes "Ortslage" beschlossen
Der Rat beschloß den Bebauungsplan "Ortslage" wie folgt zu ändern:
1. Die mit einer Breite von 8,50 m ausgewiesene Brunnenstr. wird auf 6,50 m reduziert.
2. Die Oberflächenbefestigung der Brunnenstr. soll mit Verbundsteinpflaster erfolgen.
3. Die nicht überbaubare Fläche entlang der Gelbachstr. (Kreisstr.) soll von 7 m auf 4 m reduziert werden.
Die Entscheidungen zu Ziffern 1 und 2 wurden damit begründet, daß für die Erschließung von 12 Baugrundstücken eine Verkehrsfläche von 6,50 m Breite ausreichend ist.
Die Beschlußfassung unter Ziffer 3 erfolgte mit dem Hinweis, daß die Ausweisung einer nicht überbaubaren Fläche von 7 m die Baumöglichkeiten auf den betroffenen Grundstücken ungewollt zu stark einschränkte.
Haushaltsüberschreitung für das Haushaltsjahr 1982 genehmigt
Die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushaltsjahr 1982 von 11.600,-- DM wurde zugestimmt. Es handelt sich hierbei um Bauausgaben für den Wirtschaftswegebau. Ursprünglich waren im Haushaltsplan 30.000,-- DM für diese Maßnahme bereitgestellt. Diese Mittel reichten jedoch nicht aus, da bereits das Ausschreibungsergebnis des Mindestbietenden mit ca. 7.800,-- DM über dem Ansatz lag. Hinzu kamen noch Kosten für Splitt und Bearbeitung des Weges, so daß letztlich eine Haushaltsüberschreitung von 11.600,-- DM verursacht wurde.
Zur Deckung dieser Kosten werden Mehreinnahmen aus Er- schließungs- und Ausbaubeiträgen herangezogen.
Zuschußgewährung für die Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid
Auf entsprechenden Antrag genehmigte der Rat der Freiwilligen Feuerwehr Heilberscheid für die Anschaffung von Anzügen einen Zuschuß von 200,-- DM.
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Ausflug Alte-Herren Girod
Am Sonntag, dem 3.10.1982, findet der bereits angekündigte Ausflug nach Kubach, Weilburg und Weinähr statt. Abfahrt 7.30 Uhr ab Kirmesplatz. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten. Die Teilnehmer aus Kleinholbach fahren ab Gasthaus Krekel.
Grün-Weiß Görgeshausen
Unsere I. Mannschaft spielt am kommenden Sonntag, dem 3.10. 1982 gegen Quirnbach.
Anstoß ist um 15.00 Uhr in Quirnbach.
Die "Alte-Herren"-Mannschaft spielt am Samstag, dem 2.10. 1982 auf eigenem Platz gegen Seelbach.
Anstoß ist um 17.00 Uhr.
Die B-Jugend spielt am Sonntag, dem 3.10.1982, um 9.30 Uhr auf eigenem Platz gegen Moschheim.
Alte-Herren Eisbachtal
Am Samstag, dem 2.10.1982 fahren wir zum fälligen Freundschaftsspiel nach Altenkirchen. Spielbeginn 16.00 Uhr. Gespielt wird in roten Trikots.
Abfahrt ab Gasthaus Fischbach, 15.00 Uhr.
Ski-Club Nentershausen
Für die Fahrt vom 11.11 -16.11.82 zum Stubaier Gletscher sind noch eingige Plätze frei. Wer noch mitfahren möchte, melde sich bitte umgehend bei K.-J. Weisser an, Tel. 06485/8448.

