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Montabaur 14/39/82

Schrott und Sperrmüll abgekippt wurden. Wie allen Mitbür­gern bekanntest es verbotenen unserer Gemarkung Müll abzu­lagern. Es wird dringend um Beachtung gebeten. Zuwider­handlungen werden in Zukunft mit einer Geldbuße bestraft.

Leber, Ortsbürgermeister

GROSSHOLBACH

Gründung der Jagdgenossenschaft Großholbach Am Donnerstag, dem 28. Oktober 1982, 19.30 Uhr findet in der Gastwirtschaft Weiler, Mittelstraße 2, Großholbach, die Gründung der Jagdgenossenschaft Großholbach statt.

TAGESORDNUNG:

1. Beschlußfassung über eine Satzung für die Jagdgenossen­schaft

2. Wahl des Jagdvorstandes

3. Beschlußfassung über die Vereinbarung mit der Ortsgemein­de Großholbach bezüglich der Übertragung sämtlicher Rechte und Pflichten

4. Beschlußfassung über die Verwendung des Reinertrages aus den Jagdpachteinnahmen

Eingeladen und teilnahmeberechtigt sind die Grundstückseigen­tümer, die bejagdbare Grundstücke innerhalb des gemeinschaft­lichen Jagdbezirks Großholbach (Jagdbezirksgrenze = Gemar­kungsgrenze) besitzen. Bejagdbare Grundstücke sind alle Eigen­tumsflächen, die weder bebaut, noch eingefriedet sind.

Bei Grundstücken, die mehreren Personen gehören, kann das Stimmrecht nur durch einen Bevollmächtigten ausgeübt wer­den. Jeder Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) kann sich durch eine andere mit schriftlicher Vollmacht versehene voll­jährige Person vertreten lassen (besonders zu beachten ist dies, wenn bei Eheleuten das Grundeigentum nur auf einen Ehepart­ner eingetragen ist). Mehr als 3 Vollmachten darf kein Jagd­genosse in seiner Person vereinigen.

Metternich, Ortsbürgermeister

GÖRGESHAUSEN ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplanerweiterung "Im Strichen" der Ortsgemeinde Görgeshausen

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BBauG

Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 25.3.1982 die Erweiterung des Baugebietes "Im Strichen II" beschlossen.

Gemäß Beschluß vom 31.8.1982 sollen weitere Flurstücke in den Bebauungsplan einbezogen werden. Es handelt sich hierbei um die Flurstücke 1908 (tlw.), Flur 18; 1109,1095 und 1096, Flur 10.

Dieser Beschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BBauG öffent­lich bekanntgemacht.

Görgeshausen, 22.9.1982

Herz, Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 23.9.1982

Fliesenarbeiten an der Friedhofshalle vergeben Durch einstimmigen Beschluß wurde der Auftrag zur Ausfüh­rung der Fliesenarbeiten an der Friedhofshalle vergeben. Mit dem Auftrag wurde die billigstbietende Firma beauftragt. Das Auftragsvolumen beträgt ca. 11.300,-- DM.

Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr gewidmet Gleichfalls einstimmig beschloß der Rat die nachfolgenden Verkehrsflächen dem öffentlichen Verkehr zu widmen:

BEZEICHNUNG

Lärchenstraße

Akazienweg

Friedhofsweg

Buchenstr.

VERLAUFEND VON BIS:

K 67 bis Friedhofsstraße Friedhofsstraße bis einschl. Wendeham­mer

Isselbacher Str. bis Wegeparzelle 100 K 67 bis Friedhofsstr. einschl. Wende­hammer "Im Baumfeld"

Darüber hinaus wurde festgelegt, daß die Abrechnung der Buchenstraße und "Im Baumfeld" als Erschließungsgebiet er­folgt.

Als Tag der Verkehrsübergabe wird der 1.10.1982 festgelegt.

Die vorstehende Beschlußfassung des Rates bildet unter an­derem die Voraussetzung für die Abrechnung der Erschließungs­beiträge.

Änderung des Bebauungsplanes "Ortslage" beschlos­sen

Der Rat beschloß den Bebauungsplan "Ortslage" wie folgt zu ändern:

1. Die mit einer Breite von 8,50 m ausgewiesene Brunnenstr. wird auf 6,50 m reduziert.

2. Die Oberflächenbefestigung der Brunnenstr. soll mit Ver­bundsteinpflaster erfolgen.

3. Die nicht überbaubare Fläche entlang der Gelbachstr. (Kreisstr.) soll von 7 m auf 4 m reduziert werden.

Die Entscheidungen zu Ziffern 1 und 2 wurden damit begrün­det, daß für die Erschließung von 12 Baugrundstücken eine Verkehrsfläche von 6,50 m Breite ausreichend ist.

Die Beschlußfassung unter Ziffer 3 erfolgte mit dem Hinweis, daß die Ausweisung einer nicht überbaubaren Fläche von 7 m die Baumöglichkeiten auf den betroffenen Grundstücken unge­wollt zu stark einschränkte.

Haushaltsüberschreitung für das Haushaltsjahr 1982 genehmigt

Die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe für das Haushalts­jahr 1982 von 11.600,-- DM wurde zugestimmt. Es handelt sich hierbei um Bauausgaben für den Wirtschaftswegebau. Ur­sprünglich waren im Haushaltsplan 30.000,-- DM für diese Maßnahme bereitgestellt. Diese Mittel reichten jedoch nicht aus, da bereits das Ausschreibungsergebnis des Mindestbietenden mit ca. 7.800,-- DM über dem Ansatz lag. Hinzu kamen noch Kosten für Splitt und Bearbeitung des Weges, so daß letztlich eine Haushaltsüberschreitung von 11.600,-- DM verursacht wurde.

Zur Deckung dieser Kosten werden Mehreinnahmen aus Er- schließungs- und Ausbaubeiträgen herangezogen.

Zuschußgewährung für die Freiwillige Feuerwehr Heil­berscheid

Auf entsprechenden Antrag genehmigte der Rat der Freiwilli­gen Feuerwehr Heilberscheid für die Anschaffung von Anzügen einen Zuschuß von 200,-- DM.

was- cuduut 2 wo

Ausflug Alte-Herren Girod

Am Sonntag, dem 3.10.1982, findet der bereits angekündigte Ausflug nach Kubach, Weilburg und Weinähr statt. Abfahrt 7.30 Uhr ab Kirmesplatz. Um pünktliches Erscheinen wird ge­beten. Die Teilnehmer aus Kleinholbach fahren ab Gasthaus Krekel.

Grün-Weiß Görgeshausen

Unsere I. Mannschaft spielt am kommenden Sonntag, dem 3.10. 1982 gegen Quirnbach.

Anstoß ist um 15.00 Uhr in Quirnbach.

Die "Alte-Herren"-Mannschaft spielt am Samstag, dem 2.10. 1982 auf eigenem Platz gegen Seelbach.

Anstoß ist um 17.00 Uhr.

Die B-Jugend spielt am Sonntag, dem 3.10.1982, um 9.30 Uhr auf eigenem Platz gegen Moschheim.

Alte-Herren Eisbachtal

Am Samstag, dem 2.10.1982 fahren wir zum fälligen Freund­schaftsspiel nach Altenkirchen. Spielbeginn 16.00 Uhr. Gespielt wird in roten Trikots.

Abfahrt ab Gasthaus Fischbach, 15.00 Uhr.

Ski-Club Nentershausen

Für die Fahrt vom 11.11 -16.11.82 zum Stubaier Gletscher sind noch eingige Plätze frei. Wer noch mitfahren möchte, mel­de sich bitte umgehend bei K.-J. Weisser an, Tel. 06485/8448.