Montabaur 10/39/82 c) Begründung."
Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug):
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.
Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugese+z (Auszug)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung
begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
GEMARKUNG HEILIGENROTH:
Flur: 47
Flurstücke: 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83 Flur 51:
Flurstücke: 108, 109, 113 tlw. 114 tlw, 115 tlw, 117, 119,
205 tlw.
Der Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes wird im groben wie folgt begrenzt:
im Norden: von einem Teil der Schulstraße (Nr. 112)
im Osten: von den Parzellen Nr. 110 und 111, einer Teil
fläche der Parzellen Nr. 113 - 118 und einem Teil der Schulstraße
im Süden: von einem Teil der Leipziger Straße, Nr. 136
und 4402/1 sowie dem Weg nördlich des Flurstückes Nr. 3387, Flur 35
im Westen: von den Wirtschaftswegen Nr. 85 und 66, der
Parzelle Nr. 77, Flur 47 und dem Wirtschaftsweg Nr. 205 ^
Heiligenroth, 21.9.1982 Manns ' Ortsburgermeister
was^q^;wo
RUPPACH-GOLDHAUSEN:
TuS Ahrbach-Ruppach Goldhausen-Heiligenroth
Am kommenden Wochenende bestreiten die Mannschaften des TuS folgende Spiele:
SAMSTAG, 2.10.1982 E-Jug. 14.00 Uhr Niedererbach : Ahrbach D-Jug. 15.00 Uhr Ahrbach ; Eisbachtal C-Jug. 16.00 Uhr Ahrbach ; Maischeid
SONNTAG, 3.10.1982 B-Jugend 9.30 Uhr Ahrbach ; Asbach A-Jugend 11.00 Uhr Sinzig : Ahrbach Damen II, 13.00 Uhr Ahrbach : Biersdorf Sen. I, 15.00 Uhr Ahrbach : Ransbach
JU-Mitgliederversammlung
Die nächste Mitgliederversammlung der Jungen Union, Heiligenroth findet am Mittwoch, dem 6. Okt. 1982,um-19.30 Uhr in Heiligenroth im Gasthaus Westermann statt. Die Mitgliederversammlung wird das neue Arbeitsprogramm für das Winterhalbjahr 1982/83 neu fixieren.
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BUCHFINKENLAND
GACKENBACH:
Ausfall der Sprechstunden
Am Freitag, dem 1.10.1982,fallen wegen Verhinderung des Ortsbürgermeisters die Sprechstunden aus.
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
o
wa(-«M«Zwo
Gemeinschaftliches Konzert
Am Samstag, dem 2. Oktober 1982, veranstalten die Cäcilia- Chöre aus Horbach und Gackenbach ein gemeinschaftliches Konzert im Buchfinkenzentrum. Beginn: 20.00 Uhr.
Als Gastvereine wirken mit:
MGV „Edelweiß", Hillscheid, MGV „Arion" Nomborn,
MGV „Liederkranz" Oberelbert, MGV „Frohsinn" Hübingen und der MGV „Concordia" Frohsinn", Holzappel.
Nach dem Konzert spielt die Kapelle „Venetia" aus Dorndorf zum Tanz auf.
Die gastgebenden Vereine freuen sich auf einen regen Besuch.
HORBACH:
Spvgg. Horbach
Am Wochenende kommt es zu folgenden Begegnungen:
2. Okt. 82- Samstag AH Horbach - AH Welschneudorf
um 16.00 Uhr in Horbach
3. Okt. 82 Sonntag II. Mannschaft - Attenhausen um
13.15 Uhr in Horbach
I. Mannschaft - Becheln um 15.00 Uhr
in Horbach
GACKENBACH:
Erste-Hilfe-Kurs
Am Montag, dem 4. Oktober,beginnt in Gackenbach in der Gastwirtschaft Schneider ein Erste-Hilfe - Kurs. Beginn: 20.00 Uhr. Der Kurs gilt auch für Führerscheinbewerber und ist kosten los. Ausbilder ist H. Diel aus Daubach.

