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Montabaur 10/39/82 c) Begründung."

Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.

Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug):

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung ver­langen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind.

Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Ent­schädigungspflichtigen beantragt.

(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inner­halb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugese+z (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Abs. 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennut­zungsplanes oder der Satzung.

§ 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Be­zeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung

begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

GEMARKUNG HEILIGENROTH:

Flur: 47

Flurstücke: 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83 Flur 51:

Flurstücke: 108, 109, 113 tlw. 114 tlw, 115 tlw, 117, 119,

205 tlw.

Der Erweiterungsbereich des Bebauungsplanes wird im groben wie folgt begrenzt:

im Norden: von einem Teil der Schulstraße (Nr. 112)

im Osten: von den Parzellen Nr. 110 und 111, einer Teil­

fläche der Parzellen Nr. 113 - 118 und einem Teil der Schulstraße

im Süden: von einem Teil der Leipziger Straße, Nr. 136

und 4402/1 sowie dem Weg nördlich des Flur­stückes Nr. 3387, Flur 35

im Westen: von den Wirtschaftswegen Nr. 85 und 66, der

Parzelle Nr. 77, Flur 47 und dem Wirtschaftsweg Nr. 205 ^

Heiligenroth, 21.9.1982 Manns ' Ortsburgermeister

was^q^;wo

RUPPACH-GOLDHAUSEN:

TuS Ahrbach-Ruppach Goldhausen-Heiligenroth

Am kommenden Wochenende bestreiten die Mannschaften des TuS folgende Spiele:

SAMSTAG, 2.10.1982 E-Jug. 14.00 Uhr Niedererbach : Ahrbach D-Jug. 15.00 Uhr Ahrbach ; Eisbachtal C-Jug. 16.00 Uhr Ahrbach ; Maischeid

SONNTAG, 3.10.1982 B-Jugend 9.30 Uhr Ahrbach ; Asbach A-Jugend 11.00 Uhr Sinzig : Ahrbach Damen II, 13.00 Uhr Ahrbach : Biersdorf Sen. I, 15.00 Uhr Ahrbach : Ransbach

JU-Mitgliederversammlung

Die nächste Mitgliederversammlung der Jungen Union, Heiligen­roth findet am Mittwoch, dem 6. Okt. 1982,um-19.30 Uhr in Heiligenroth im Gasthaus Westermann statt. Die Mitglieder­versammlung wird das neue Arbeitsprogramm für das Winter­halbjahr 1982/83 neu fixieren.

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BUCHFINKENLAND

GACKENBACH:

Ausfall der Sprechstunden

Am Freitag, dem 1.10.1982,fallen wegen Verhinderung des Ortsbürgermeisters die Sprechstunden aus.

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

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Gemeinschaftliches Konzert

Am Samstag, dem 2. Oktober 1982, veranstalten die Cäcilia- Chöre aus Horbach und Gackenbach ein gemeinschaftliches Konzert im Buchfinkenzentrum. Beginn: 20.00 Uhr.

Als Gastvereine wirken mit:

MGVEdelweiß", Hillscheid, MGVArion" Nomborn,

MGVLiederkranz" Oberelbert, MGVFrohsinn" Hübingen und der MGVConcordia" Frohsinn", Holzappel.

Nach dem Konzert spielt die KapelleVenetia" aus Dorndorf zum Tanz auf.

Die gastgebenden Vereine freuen sich auf einen regen Besuch.

HORBACH:

Spvgg. Horbach

Am Wochenende kommt es zu folgenden Begegnungen:

2. Okt. 82- Samstag AH Horbach - AH Welschneudorf

um 16.00 Uhr in Horbach

3. Okt. 82 Sonntag II. Mannschaft - Attenhausen um

13.15 Uhr in Horbach

I. Mannschaft - Becheln um 15.00 Uhr

in Horbach

GACKENBACH:

Erste-Hilfe-Kurs

Am Montag, dem 4. Oktober,beginnt in Gackenbach in der Gastwirtschaft Schneider ein Erste-Hilfe - Kurs. Beginn: 20.00 Uhr. Der Kurs gilt auch für Führerscheinbewerber und ist kosten los. Ausbilder ist H. Diel aus Daubach.