Einzelbild herunterladen

Montabaur 2/39/82

ÖffentL Bekanntmachungen

Einsendung der Lohnsteuerbelege 1981 an das Finanzamt

Die ARBEITGEBER sind verpflichtet, die von ihnen ausge­schriebenen LOHNSTEUERBE LEGE 1981 (Lohnsteuerkarten und besondere Lohnsteuerbescheinigungen), soweit sie nicht an den Arbeitnehmer ausgehändigt worden sind, in der Zeit vom 1. bis 15.10.82 dem Betriebsstättenfinanzamt einzurei­chen. Die daneben auszuschreibenden Lohnzettel sind in dem gleichen Zeitraum an das Finanzamt einzusenden,in dessen Bezirk der Arbeitnehmer am 31.12.81 seinen Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt) hatte. In den Fällen, in denen dem Arbeitgeber dieses Finanzamt nicht bekannt ist, sind die Lohn­zettel an das Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsieuerkarti 1982 ausgestellt worden ist Kann der Arbeit­geber auch dieses Finanzamt nicht feststellen, z.B. weil das Dienstverhältnis bei ihm vor Ablauf des Kalenderjahres geen­det hat, so sind die Lohnzettel an das Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1981 ausgestellt worden ist Bei Beachtung des vorbezeichneten Einsendezeitraums wird in vielen Fällen die Ausfertigung einer vom Arbeitnehmer ge­wünschten besonderen Lohnsteuerbescheinigung und ggf. eines Lohnzettels durch Aushändigung der Lohnsteuerkarte 1981 an den Arbeitnehmer erspart werden können.

Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschrei­ben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers beizu­fügen.

Die ARBEITNEHMER, die im Besitz der Lohnsteuerkarte 1981 sind, z.B. weil sie am 31.121981 nicht in einem Dienstverhält­nis standen, haben die Lohnsteuerkarte bis zum 15.10.82 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk sie am 31.1281 ihren Wohnsitz hatten, es sei denn, daß sie die Lohnsteuerkarte ihrer Einkommensteuererklärung oder dem Antrag auf Lohnsteuer- Jahresausgleich 1981 beifügen. Sie haben dabei ihre Wohnung am 31.121981 anzugeben.

Die näheren Einzelheiten, die bei der Ausschreibung der Lohn­steuerbelege zu beachten sind, ergeben sich aus dem Erlaß des Ministeriums der Finanzen in Mainz vom 30.12.81 S 2378 A- 443 (Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz 1982 S. 17 ff. vgl. auch Bundessteuerblatt 1981 / S. 898).

Es wird gebeten, auf die vollständige und sorgfältige Abfassung der Lohnsteuerbescheinigungen zu achten und insbesondere in Spalte 7 des Abschn. V der Lohnsteuerkarte 1981 die voll­ständige Anschrift des Arbeitgebers, die mit Firmenstempel und Unterschrift versehen sein muß, anzugeben.

Koblenz, im September 1982 Oberfinanzdirektion Koblenz

Die Verwaltung informiert

Altpapier- und Sperrmüllabfuhrtermine für 1982 (3.Termin)

(Änderungen Vorbehalten)

VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR

Altpapier Sperrmüll

Boden 8.10.82 16.10.82

Daubach 7.10.82 25.10.82

Eitelborn

13.10.82

18.10.82

Gackenbach

7.10.82

25.10.82

Girod

8.10.82

16.10.82

Görgeshausen

14.10.82

26.10.82

Großholbach

8.10.82

19.10.82

Heilberscheid

14.10.82

21.10.82

Heiligenroth

30.9.82

16.10.82

Holler

11.10.82

25.10.82

Horbach

7.10.82

25.10.82

Hübingen

7.10.82

25.10,82

Kadenbach

13.10.82

18.10.82

Montabaur (Stadt),

12.10.82

ohne Stadtteile

MONTABAUR (Stadt)

ohne Sommer-Wiese, Himmel-

feld, Alleestr.,

Allmannshausen,

Hohe Straße, Aubachstr.,

Eichwiese

20.10.82

MONTABAUR (Stadt) nur Sommer-

Wiese, Himmelfeld, Alleestr.,

Allmannshausen, Hohe Straße,

Aubachstr., Eichwiese 1

21.10.82

Montabaur, Stadtt.Bladernheim

11.10.82

21.10.82

Montabaur, Stadtt. Elgend. 11.10.82

21.10.82

Montabaur,Stadttei. Eschelbach

11.10.82

21.10.82

Montab.Stadtt.Eschelb.

11.10.82

21.10.82

Montab.Stadtt. Ettersd.

11.10.82

21.10.82

Montab.Stadtt.Horressen

11.10.82

15.10.82

Montab.Stadtt. Reckenth.

11.10.82

21.10.82

Montab.Stadtt.Wirzenb.

11.10.82

21.10.82

Nentershausen

14.18.82

26.10.82

Neuhäusel

7.10.82

19.10.82

Niederelbert

7.10.82

15.10.82

Niedererbach

14.10.82

26.10.82

Nomborn

14.10.82

26.10.82

Oberelbert

7.10.82

15.10.82

Ruppach-Goldhausen

8.10.82

16.10.82

Simmern

13.10.82

19.10.82

Stahlhofen

8.10.82

25.10.82

Untershausen

8.10.82

25.10.82

Welschneudorf

7.10.82

25.10.82

Sprechtage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BfA im Monat Oktober 1982

Die BfA hält im Monat Oktober 1982 im Westerwaldkreis folgende Sprechtage ab:

In Montabaur, Kreishaus, Peter-Altmeier-Platz 1, Sitzungssaal III

MONTAG, den 4. Oktober 1982 Montag, den 18. Oktober 1982

Der Besuch der Nachmittagssprechstunden ist n u r nach vor­heriger Anmeldung möglich. Die Anmeldungen sind beim Ver­sicherungsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Tel. Durchwahl 02602/12346 für den Besuch in Montabaur vorzunehmen.

Die Auskunftsuchenden werden gebeten, ihre Versicherungs­unterlagen mitzubringen.

Eine der Hauptaufgaben sieht die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Berlin, darin, die versicherte Bevölkerung über ihre Rechte, aber auch über ihre Pflichten aufzuklären und

Die Büroerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verloq: Verlag * Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451.

9 w I r /A n, n J< Aqsj t T . > . rtiAMA _ . 1/1- X.**.. Jaa IaLaII. Iflem.tr OjBelmp

Telefon (026 24) 3Ö61-4. Telex 869502 mgirm' Verantwortlich für den Inhalt: Klaus Bösler.

Quartalpreis DM 2,0 0. Einzelstucke durch den Vertag zum Preis von DM 0,70 Versandkosten.

BÜRGERZEITUNG OFFENTUCHEN BEKANNTMACHUNGEN DER KOMMUNAL VERWALTUNGEN

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Bei Nichtbe- lieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewolf, Unruhen, Sförung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

WITTICH