Montabaur 2/39/82
ÖffentL Bekanntmachungen
Einsendung der Lohnsteuerbelege 1981 an das Finanzamt
Die ARBEITGEBER sind verpflichtet, die von ihnen ausgeschriebenen LOHNSTEUERBE LEGE 1981 (Lohnsteuerkarten und besondere Lohnsteuerbescheinigungen), soweit sie nicht an den Arbeitnehmer ausgehändigt worden sind, in der Zeit vom 1. bis 15.10.82 dem Betriebsstättenfinanzamt einzureichen. Die daneben auszuschreibenden Lohnzettel sind in dem gleichen Zeitraum an das Finanzamt einzusenden,in dessen Bezirk der Arbeitnehmer am 31.12.81 seinen Wohnsitz (gewöhnlichen Aufenthalt) hatte. In den Fällen, in denen dem Arbeitgeber dieses Finanzamt nicht bekannt ist, sind die Lohnzettel an das Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsieuerkarti 1982 ausgestellt worden ist Kann der Arbeitgeber auch dieses Finanzamt nicht feststellen, z.B. weil das Dienstverhältnis bei ihm vor Ablauf des Kalenderjahres geendet hat, so sind die Lohnzettel an das Finanzamt einzureichen, in dessen Bezirk die Lohnsteuerkarte 1981 ausgestellt worden ist Bei Beachtung des vorbezeichneten Einsendezeitraums wird in vielen Fällen die Ausfertigung einer vom Arbeitnehmer gewünschten besonderen Lohnsteuerbescheinigung und ggf. eines Lohnzettels durch Aushändigung der Lohnsteuerkarte 1981 an den Arbeitnehmer erspart werden können.
Es wird gebeten, den Lohnsteuerbelegen ein kurzes Anschreiben mit der Angabe der Steuernummer des Arbeitgebers beizufügen.
Die ARBEITNEHMER, die im Besitz der Lohnsteuerkarte 1981 sind, z.B. weil sie am 31.121981 nicht in einem Dienstverhältnis standen, haben die Lohnsteuerkarte bis zum 15.10.82 dem Finanzamt einzusenden, in dessen Bezirk sie am 31.1281 ihren Wohnsitz hatten, es sei denn, daß sie die Lohnsteuerkarte ihrer Einkommensteuererklärung oder dem Antrag auf Lohnsteuer- Jahresausgleich 1981 beifügen. Sie haben dabei ihre Wohnung am 31.121981 anzugeben.
Die näheren Einzelheiten, die bei der Ausschreibung der Lohnsteuerbelege zu beachten sind, ergeben sich aus dem Erlaß des Ministeriums der Finanzen in Mainz vom 30.12.81 S 2378 A- 443 (Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz 1982 S. 17 ff. vgl. auch Bundessteuerblatt 1981 / S. 898).
Es wird gebeten, auf die vollständige und sorgfältige Abfassung der Lohnsteuerbescheinigungen zu achten und insbesondere in Spalte 7 des Abschn. V der Lohnsteuerkarte 1981 die vollständige Anschrift des Arbeitgebers, die mit Firmenstempel und Unterschrift versehen sein muß, anzugeben.
Koblenz, im September 1982 Oberfinanzdirektion Koblenz
Die Verwaltung informiert
Altpapier- und Sperrmüllabfuhrtermine für 1982 (3.Termin)
(Änderungen Vorbehalten)
VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR
Altpapier Sperrmüll
Boden 8.10.82 16.10.82
Daubach 7.10.82 25.10.82
Eitelborn
13.10.82
18.10.82
Gackenbach
7.10.82
25.10.82
Girod
8.10.82
16.10.82
Görgeshausen
14.10.82
26.10.82
Großholbach
8.10.82
19.10.82
Heilberscheid
14.10.82
21.10.82
Heiligenroth
30.9.82
16.10.82
Holler
11.10.82
25.10.82
Horbach
7.10.82
25.10.82
Hübingen
7.10.82
25.10,82
Kadenbach
13.10.82
18.10.82
Montabaur (Stadt),
12.10.82
ohne Stadtteile
MONTABAUR (Stadt)
ohne Sommer-Wiese, Himmel-
feld, Alleestr.,
Allmannshausen,
Hohe Straße, Aubachstr.,
Eichwiese
20.10.82
MONTABAUR (Stadt) nur Sommer-
Wiese, Himmelfeld, Alleestr.,
Allmannshausen, Hohe Straße,
Aubachstr., Eichwiese 1
21.10.82
Montabaur, Stadtt.Bladernheim
11.10.82
21.10.82
Montabaur, Stadtt. Elgend. 11.10.82
21.10.82
Montabaur,Stadttei. Eschelbach
11.10.82
21.10.82
Montab.Stadtt.Eschelb.
11.10.82
21.10.82
Montab.Stadtt. Ettersd.
11.10.82
21.10.82
Montab.Stadtt.Horressen
11.10.82
15.10.82
Montab.Stadtt. Reckenth.
11.10.82
21.10.82
Montab.Stadtt.Wirzenb.
11.10.82
21.10.82
Nentershausen
14.18.82
26.10.82
Neuhäusel
7.10.82
19.10.82
Niederelbert
7.10.82
15.10.82
Niedererbach
14.10.82
26.10.82
Nomborn
14.10.82
26.10.82
Oberelbert
7.10.82
15.10.82
Ruppach-Goldhausen
8.10.82
16.10.82
Simmern
13.10.82
19.10.82
Stahlhofen
8.10.82
25.10.82
Untershausen
8.10.82
25.10.82
Welschneudorf
7.10.82
25.10.82
Sprechtage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BfA im Monat Oktober 1982
Die BfA hält im Monat Oktober 1982 im Westerwaldkreis folgende Sprechtage ab:
In Montabaur, Kreishaus, Peter-Altmeier-Platz 1, Sitzungssaal III
MONTAG, den 4. Oktober 1982 Montag, den 18. Oktober 1982
Der Besuch der Nachmittagssprechstunden ist n u r nach vorheriger Anmeldung möglich. Die Anmeldungen sind beim Versicherungsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Tel. Durchwahl 02602/12346 für den Besuch in Montabaur vorzunehmen.
Die Auskunftsuchenden werden gebeten, ihre Versicherungsunterlagen mitzubringen.
Eine der Hauptaufgaben sieht die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Berlin, darin, die versicherte Bevölkerung über ihre Rechte, aber auch über ihre Pflichten aufzuklären und
Die Büroerzeitung erscheint wöchentlich. Herausgeber, Druck u. Verloq: Verlag * Druck Linus Wittich, 5410 Höhr-Grenzhausen, Rheinstr. 41, Postfach 1451.
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