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Montabaur 16/36/82

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RUPPACH-GOLDHAUSEN:

TuS Ahrbach-Ruppach-Goldhausen - Heiligenroth

Am kommenden Wochenende bestreiten die Mannschaften des TuS folgende Spiele:

Samstag, 11.9.82

E-Jugend 14.00 Uhr Eisbachtal : Ahrbach D-Jugend 15.00 Uhr Nauort/Sess. : Ahrbach C-Jugend 16.00 Uhr Eisbachtal : Ahrbach AH RuG 15.30 Uhr AH Rupp.-Goldh. : Welschneudorf

Sonntag, 12.9.1982

A-Jugend 11.00 Uhr Wittlich : Airbach B-Jugend 9.30 Uhr Heimbach-Weis: Ahrbach Sen. II 13.00 Uhr Ahrbach II : Niedererbach II

Sen. I 13.00 Uhr Glas-Chemie III ; Ahrbach I

Damenfußball 1. Mannschaft Ahrbach I : Ellingen

AUGST

EITELBORN:

Beschädigungs- und Zerstörungswut auf dem Freizeitpark hat begonnen

Es ist kaum zu glauben, aber leider die Wahrheit.

Mit der Beschädigungs- und Zerstörungswut auf dem noch nicht endgültig fertiggestellten Freizeitpark wurde bereits begonnen. Nicht genug, daß verschiedene Flächen absichtlich verunreinigt werden, es besteht besondere Freude daran, teure und mühevoll gesetzte Pflanzen herauszureißen, mitzunehmen und zu zer­brechen.

Eine nicht zu verstehende Zerstörlust macht sich seit einiger Zeit breit!

Hierzu zählt auch, daß Hunde ohne Aufsicht umherlaufen und ihren Teil zur Verschmutzung und Beschädigung der Anlage beisteuern.

Ebenfalls ist nicht verständlich, daß die gepflasterten Spazier­wege von rücksichtslosen Rad- und Kraftradfahrern als Renn­strecke benutzt werden.

Diesem ungebührlichen Verhalten muß mit aller Schärfe begegnet werden.

Es kann und darf nicht angehen, daß diese hervorragende Anlage, die von einem Teil unserer Bürger während ihrer Freizeit an zahl­losen Wochenenden oder Feierabenden mühevoll erstellt wurde, durch das seltsame Verhalten einiger, die übrigens zur Mithilfe nicht bereit.waren, zerstört wird.

Um dem zu begegnen, bitte ich alle Mitbürger, vornehmlich die Anlieger und Spaziergänger dieses Parks, bei der Ermittlung dieser Personen mitzuhelfen, damit geeignete Maßnahmen einge­leitet werden können.

Hümmerich, Ortsbürgermeister

Abschlußarbeiten am Freizeitpark sind noch auszuführen An alle Rats- und Ausschußmitglieder, Angehörige der Ortsver­eine und alle Bürger unserer Gemeinde geht meine Bitte, auch bei der Erledigung der noch verbleibenden Restarbeiten am Frei­zeitpark Nörrenpfad nochmals mitzuwirken.

Bei entsprechender Beteiligung dürfte es sich m.E. um nur wenige Samstage handeln bis unsere schöne fertige Anlage vorgezeigt werden kann,

Arbeitszeit: samstags jeweils ab 8.30 Uhr.

Hümmerich, Ortsbürgermeister und Vorsitzender des Vereinsrings Eitelborn.

KADENBACH:

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Dienstag, 14.9.1982, 20.00 Uhr im Sitzungssaal des Bürger­meisteramtes in Kadenbach statt.

TAGESORDNUNG:

I. ÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Einstellung der Ortsgemeinde zur vorgesehenen Eintragung der Ortsgemeinde unter dem Ortsnamen im Fernsprechbuch

2. Beratung und Beschlußfassung über Zuschußanträge für Jugendfahrten etc.

3. Beratung und Beschlußfassung über den BebauungsplanAuf der Höh" als Satzung gemäß § 10 BBauG

4. Vergabe der Arbeiten für die Errichtung der Stützmauer K 114/Clauseweg

5. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Verschiedenes Kadenbach, 7. Sept. 1982 Karbach, Ortsbürgermeister

Die Fraktionssitzungen finden statt:

SPD, Freitag, 17.9.1982 um 19.30 Uhr WG Dombo, Montag, 13.9.1982 um 19.00 Uhr WG Karbach, Montag, 27.9.1982 um 19.00 Uhr jeweils im Bürgermeisteramt in Kadenbach

NEUHÄUSEL:

NACHRUF

Am 1. September 1982 verstarb im Alter von 80 Jahren Herr Heinrich WILLNER

Der Verstorbene stand fast 15 Jahre als Arbeiter im Dienst der Ortsgemeinde Neuhäusel. Mit Pflichteifer und Verantwortungsbewußtsein hat er sich in dieser Zeit,ungeachtet seines Alters und seiner körperlichen Behinderungen ihm übertragenen Aufgaben gewidmet und sie mit der ihm eigenen Zielstrebigkeit stets zur vollsten Zufriedenheit erledigt.

Rat und Verwaltung der Ortsgemeinde Neuhäusel danken dem Verstorbenen für seinen Einsatz für die Gemeinde.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

5411 Neuhäusel, 3. Sept 1982 Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 50 Abs. 1

Bundesbaugesetz

I. UMLEGUNGSBESCHLUSS

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat am 7. Juli 1982 fol­gende Beschlüsse gefaßt:

1. Gemäß § 47 des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256, 3617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 1979 (BGBl. I S. 949) in Verbin­dung mit § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über die Umle­gungsausschüsse vom 26 . März 1981 (GVBI. S. 78) wird für das Gebiet des BebauungsplanesFeldchen" die Umle­gung eingeleitet. Das Umlegungsverfahren erhält die gleiche Bezeichnung.

Das Umlegungsgebiet wird wie folgt begrenzt:

Im Norden durch die bebauten Grundstücke der Simmerner Straße (K 113);