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Montabaur 4/33/82

(2) Abs.1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächen­nutzungsplanes oder der Satzung.

§ 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug):

Eine Verletzung dei Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1,'. und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen,die eine solche Rechtsverletzung begründen können,gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend aemacht worden ist.

Die Änderung hat zum Inhalt:

1. Der Stichweg Nr. 11.1, Flur 45 zwischen der Erschließungs­straßeAm alten Galgen" und den Flurstücken Nr. 109 und 113, Flur 45 wird als öffentliche Verkehrsfläche ausge­wiesen.

2. Die unter Nr. 1 genannte Änderung macht gleichzeitig eine Änderung der festgelegten Baugrenzen erforderlich.

3. Die Wegeparzelle Nr. 82, Flur 45, verlaufend von der Er­schließungsstraßeAm alten Galgen" zur Wegeparzelle Nr. 83 wird als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen.

Montabaur, 16. August 1982 Mangels, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich des Friedhofweges der StraßenAuf der Heide" undHirtengarten" einschließlich Weg Nr. 60 und des Verbindungsweges Nr. 69 in Montabaur- Horressen

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern.

dem Beschluß des Stadtrates Montabaur vom 20.7.1982 dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von bis

Friedhofsweg Auf der Heide - Ende Wendehammer

Auf der Heide Waldstraße - Niederelberter Straße

Hirtengarten einschl. Weg Nr. 60 (Erschließungseinheit)

Waldstraße - Niederelberter Straße

Verbindungsweg

Nr. 69 Auf der Heide - Hirtengarten

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.1.1981.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) Gel- bachstr. 9, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs­frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.

5430 Montabaur, 16. August 1982

Stadt Montabaur

(S.) Mangels, Bürgermeister

was«M«Swo

TSV Eigendorf, Abt. Alte Herren

Die Alt-Herrenfußballmannschaft spielt am Samstag, dem 21. August 1982 um 17.00 Uhr gegen die Alten Herren aus Stockum-Püschen auf dem Sportplatz in Horressen.

Die Spieler treffen sich um 16.30 Uhr auf dem Sportplatz in Horressen.

MGVMendelssohn Bartholdy"

Wir geben hiermit nochmals das Ergebnis der Verlosung anläß- lieh unseres diesjährigen Kirmesfrühschoppens bekannt.

Preise, die bisher noch nicht abgeholt wurden, können am Dienstag, 24. August 1982, ab 20.00 Uhr im Hause Mons Tabor in Empfang genommen werden.

50 I Bier 58 gelb, 1 Keramikbowle 681 grün, 1 Radiowecker 561 grün, 1 Fotoapparat 281 grün, 1 Taschenradio 389 grün,

1 Brücke 53 gelb, 1 Sporttasche 266 rot, 1 Lederfußball 833 gelb, 1 Torte 650 gelb, 1 Torte 57 gelb, 6 Weingläser 438 rot,

1 Herrenoberhemd 693 grün, 1 Set Küchenmesser 626 gelb,

1 Flasche Weinbrand 858 grün, 1 Westerwälder Korn 391 rot,

1 Flasche Weinbrand 596 rot, 1 Bierseidel 575 rot, 1 Bierseidel mit Zinndeckel 733 grün, 1 Flasche Wein 922 rot, 1 Autoatlas 854 grün, 1 Bodenvase 589 rot, 1 Servierplatte 801 grün,

1 Reiseführer Berlin 278 grün, 1 Blumenvase 338 rot, 1 Spiel 323 rot, 1 Obstschale 797 grün, 1 Flasche Enzian, 785 grün,

1 Wandteller 684 gelb, 2 Fl. Wein 301 rot, 1 Schreibset 262 grün.

MGVFreundschaft Eigendorf"

Alle Sänger werden zur ersten Chorprobe nach der Sommer­pause für Mittwoch, den 25.8.1982,um 20.00 Uhr in den Chor­probenraum eingeladen.

Da wichtige Veranstaltungen bevorstehen, ist vollzähliges Erscheinen dringend erforderlich.

TERMINVORMERKUNG:

Zu einer Wanderung im Wald im Bereich der Montabaurer Höhe lädt der Gesangverein seine Aktiven und Inaktiven nebst Frauen bzw. Bräuten und Familienangehörigen für Samstag, den 11. Sept. 1982, ein.

Nach einigen Einlagen findet im Gasthaus Pohlmann in Horres­sen ein gemütlicher Abschluß statt.

Nähere Einzelheiten werden noch rechtzeitig von gleicher Stelle aus bekanntgegeben.

Westerwaldverein e.V. Zweigverein Montabaur

Wanderung am 22. August 1982 vom Brambacher Schloß in Weltersburg durch Salz zum Wasserschloß Neuroth bei Bilk­heim zum Schloß Molsberg nach Wallmerod.

Treffpunkt und Abfahrt um 9.00 Uhr am Haus Selker.

Gäste nach Voranmeldung herzlich willkommen.

Sofortige Anmeldung erforderlich unter der Tel.Nr. 02602/ 17171 beim Wanderwart des Westerwaldvereins Walter Nagel.

Schützengesellschaft St Sebastianus Montabaur

Die Schützengesellschaft veranstaltet im Rahmen ihrer Schüt­zenwoche einen Schützenball im Haus Mons-Tabor. Neben eini­gen Programmpunkten findet auch eine Jubiläums-Tombola statt.

Kartenbestellungen nehmen der Schützenverein,Tel. 3455 u. 4458 sowie die Firma Georg Radke, Kirchstr. 51, entgegen.

SG Horressen / Eigendorf

Hinweis auf Jahreshauptversammlung Am Freitag, dem 27.8.1982,findet um 20.30 Uhr im Gasthaus Forellenstube" in Eigendorf die diesjährige Jahreshaupt­versammlung der SG Horressen/Elgendorf statt.

Alle Mitglieder des SV Horressen und des TSV Eigendorf werden hiermit recht herzlich eingeladen.

Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.

TuS 1846/1912 e.V. Montabaur, Abt. Fußball

In einem weiteren Vorbereitungsspiel tritt die I. Mannschaft am Samstag, 21.8.82 um 15.30 Uhr beim ESV Siershahn an.