Montabaur 3/33/82
Neue Schwimmkurse der „DLRG" OG. Montabaur
Die nächsten Anfängerschwimmkurse für Erwachsene und Kinder beginnen am Freitag, dem 10.9.1982 um 19.00 Uhr ipn Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur.
Die Kurse werden von erfahrenen Ausbildern nebst Helfern geleitet und laufen über 12 Übungsabende jeweils von 19.00 Uhr bis 19.50 Uhr.
Da die Nachfrage zu unseren Kursen sehr groß ist, bitten wir um rechtzeitige verbindliche Anmeldung.
Neue Jugendschwimmscheinkurse in Bronze, Silber und Gold beginnen am Freitag, dem 24.9.82 um 19.00 Uhr. Auch diese Kurse laufen jeweils freitags von 1Ö.00 Uhr bis 19.50 Uhr im Hallenbad der Verbandsgemeinde Montabaur.
Wir bitten für alle Kurse um rechtzeitige verbindliche Anmeldung.
Anmeldeadresse: Peter Salden, Mühlenstr. 22, 5431 Boden,
[Tel. 02602/17319.
Eisbachtaler Sportfreunde
Nach dem 5:1 - Sieg gegen St. Wendel erwarten die Eisbachtaler Sportfreunde bereits am Samstag, dem 21.8.1982, 15.30 Uhr in Nentershausen mit Süd-West Ludwigshafen eine Spitzenmannschaft der Amateuroberliga Süd-West.
Aus den Gemeinden
löffentliche Bekanntmachung
IäNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES „ALTSTADT I" |(westlicher Bereich) der Stadt Montabaur Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 . |BßauG
Ergänzend zum Änderungsbeschluß vom 24.9.1981 hat der Btadtrat von Montabaur am 20.7.1982 beschlossen, den Bebauungsplan „Altstadt I" (westlicher Bereich) wie folgt zu ändern:
}l. Der Fußweg entlang des Grundstückes „Haus Kunoth" wird um 1,00 m in nördlicher Richtung verschoben
Die überbaubare Fläche im Bereich des Grundstückes „Haus Kunoth" wird erweitert.
Die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich des Grundstückes „Haus Kunoth" wird ausgeweitet.
Dieser Beschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BBauG öffentlich Jiekanntgemacht.
Montabaur, 16. Aigust 1982 Wangels, Bürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
ÄNDERUNG BZW. ERGÄNZUNG DES BEBAUUNGSPLANES tALTSTADT II" DER STADT MONTABAUR Pürgerbeteiligung gern. § 2a Abs. 1 - 3 BBauG.
P er Bebauungsplan „Altstadt II'' wurde von der Bezirksregie- |[ung Koblenz mit Verfügung vom 31.10.1980 genehmigt.Die jenehmigung erfolgte unter Auflagen, die in einem Änderungs- Ergänzungsverfahren in den Bebauungsplan eingearbeitet prerden sollen.
P er Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 18.12.1980 Pi® Auflagen der Bezirksregierung Koblenz anerkannt und die Än- g er ung bzw. Ergänzung des Bebauungsplanes „Altstadt II" be- phlossen. Die Änderung bzw. Ergänzung umfaßt die Art der . Baulichen Nutzung und des 4-geschossigen Gebäudes der Firma T°belvertriebs-GmbH, die Bebauung zwischen dem 4-geschossigen jiabäude der Firma Möbelvertriebs-GmbH und dem Steinweg, die
Straßenrandbebauung an der Wallstraße und am Steinweg sowie die Gebäude Kleiner Markt 1, 3, 5, 7, 9, 11, 13 und Steinweg Nr. 8
Gemäß § 2 a Abs. 1 - 3 BBauG ist die Beteiligung der Bürger am Bebauungsplanverfahren zu ermöglichen. Zu diesem Zweck gewähren wir Einsichtnahme in die Entwurfsskizze in der Zeit vom 30. August 1982 bis 10. Sept. 1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, Zimmer 6 während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 07.30 Uhr bis 18.30 Uhr).
Montabaur, 16. August 1982 Mangels, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung „Alter Galgen" der Stadt Montabaur Genehmigung und Rechtsverbindlichkeit des Änderungsplanes
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur hat mit Verfügung vom 3.8.1982 Az. 6a/60 610-13 nachstehende Genehmigung erteilt:
„Zu der Änderung des vorgenannten Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 11
des Bundesbaugesetzes in der Fassung vom 18.8.1976 (BGBl.
I S. 2256), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben
im Städtebaurecht vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) in Verbindung mit § 3 der 4. Landesverordnung zur Durchführung des Bundesbaugesetzes, zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 18.4.1974 (GVBI. S. 181), die Genehmigung erteilt. Bestandteil dieser Genehmigung sind die Begründung und das Deckblatt zum Bebauungsplan.
Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß die Änderung des Bebauungsplanes mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Änderungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9,
5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs 6 Gemeindeordnung hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.

