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Montabaur 11 / 32 / 82

Parzellen Nr. 1532/2, 1541, 1551 und 1563, Flur 13.

Daubach, 10. August 1982 Ortsgemeinde Daubach Frink, Ortsbürgermeister

HOLLER:

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung eines BebauungsplanesUnter der Struth" der Ortsgemeinde Holler

Bürgerbeteiligung gemäß § 2 a Abs. 1-3 BBauG.

Der Ortsgemeinderat von Holler hat in seiner Sitzung am 18.3.1982 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Be­reichUnter der Struth" beschlossen.

Gemäß § 2a Abs.1-3 BBauG ist die Beteiligung der Bürger am Bebauungsplanverfahren zu ermöglichen. Zu diesem Zweck gewähren wir Einsichtnahme in die Entwurfsskizze in der Zeit vom 23. August 1982 bis 3. September 1982 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, Zimmer 7, W/ährend der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 Uhr bis 18.30 Uhr).

5431 Holler, 5. August 1982 Molsberger, Ortsbürgermeister

HOLLER:

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Rheinstraße und der Moselstraße in Holler.

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz -LStrG- in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates Holler vom 13.7.1982 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Bezeichnung verlaufend von bis

Rheinstraße Siegstraße bis Wendehammer

Moselstraße Rheinstraße bis Wendehammer

Beide Straßen bi Iden ein Erschließungsgebiet im Sinne des § -

130 Abs. 2 Satz 2 BBauG.

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.6.1982.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb.eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchs­frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der* Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist.

5431 Holler, 9. August 1982

Ortsgemeinde Holler

(S.) Molsberger, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Siegstraße in Holler

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates Holler vom 13.7.1982 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. i

Bezeichnung verlaufend von bis

Siegstraße L 326 bis Parzelle 7

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.1.1980.

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbach­straße 9, 5430 Montabaur, schriftlich,oder zur Niederschrift einzulegen.

Sei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die

l

Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde einge­gangen ist.

5431 Holler, 9. August 1982

Ortsgemeinde Holler

(S. Molsberger, Ortsbürgermeister

DAUBACH:

Bericht über^die Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach vom 5. August 1982

Investitionsprogramm bis 1986 festgelegt

Zu Beginn der Beratungen wurde vom Ortsbürgermeister ein Konzept vorgelegt, aus dem die geplanten Maßnahmen bis einschließlich 1986 hervorgingen. Der Rat erklärte abschlie­ßend seine Zustimmung»zu dem vorgelegten Investitions­katalog. Dementsprechend sollen in den Jahren 1983 bis 1986 folgende Maßnahmen verwirklicht werden:

1983:

1. Erschließungsmaßnahmen im BaugebietIn den Gärten"

2. Fertigstellung des Jugendraumes in der Grillhütte

3. Anschaffung eines Mähers oder Allzweckfahrzeuges

4. Erwerb von Grundstücken im Bebauungsplanbereich In den Gärten"

1984:

1. ' Erschließungsmaßnahmen im BaugebietIn den Gärten"

2. Erwerb von Grundstücken

3. Ausbau der Schulstraße

4. Erstellung einer UnterstellhütteKrabeul"

5. Ausbau von Wirtschafts- und Wandi wegen

6. Grunderwerb für die Freizeitanlage

1985:

1. Ausbau der Kißbergstraße - Erschließung L 326 - 2 Anlegung eines Teiches 3. Dachrenovierung des Rathauses

1986:

1. Erschließungsmaßnahmen in BaugebietIn den Gärten"

Grenzregulierung zwischen den Ortsgemeinden Daubach und Oberelbert zugestimmt

Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens der Ortsgemeinde Oberelbert und hier bedingt durclvdie neue Straßenführung der K 169 ergab sich die Notwendigkeit, die Gemeindegren­zen neu festzulegen. Konkret bedeutet das, daß die Ortsge­meinde Daubach an die Ortsgemeinde Oberelbert 81,20 ar abgibt und andererseits wieder Flächen zugesprochen erhält. Der neue Verlauf der Ortsgrenzen wurde dem Rat auf einem Plan aufgezeigt. Zum Abschluß der Beratungen erklärte der Rat sich einstimmig mit den beabsichtigten Grenzregulierungs­maßnahmen einverstanden.

Auftrag zum Ausbau des Wirtschaftsweges (Dorf-Häusges Mühle) vergeben

Durch einstimmigen Beschluß wurde nach vorangegangener Ausschreibung der Auftrag zum Ausbau des Wirtschaftsweges vom Dorf zur Häusges Mühle vergeben. Für diese Maßnahmen werden ca. 24.000,- DM aufzuwenden sein. Im Haushaltsplan waren 10.000,- DM bereitgestellt. Zugleich mit der Auftrags­vergabe wurde auch die überplanmäßige Ausgabe von 15.000,- DM gebilligt. Diese Haushaltsüberschreitung soll ge­deckt werden durch eine Rücklagenentnahme.

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DAUBACH:

DR «-Blasorchester

Die nächste Probe nach der Sommerpause findet am Donners tag, dem 12.8.82,im Vereinslokal statt. Der nächste Auftritt ist der Kirmesfrühschoppen am Sonntag, dem 15.8.82jn Hor­bach.