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Montabaur 9/29/82

was -CVOKK+WO

HORBACH:

Frauengymnastikgruppe

Mittwoch, 28.7.1982, 20.00 Uhr. Treffen auf dem Sportplatz zu einem Grillfest. Bitte, bis Montag, 26.7.1982 anmelden bei Elfriede Girmann, Tel. 1032.

EISBACHGEMEINDEN

GROSSHOLBACH: öffentliche Bekanntmachung

WIDMUNG VON VERKEHRSFLÄCHEN IM BEREICH DES WOHNWEGES(Parz.Nr. 382) IN GROSSHOLBACH Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rhein­land-Pfalz -LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gern, dem Beschluß des Ortsgemeinderates Großholbach vom 30.6.1982 dem öffentlichen Verkehr gewidmet:

Bezeichnung verlaufend von bis

Wohnweg (Parz.Nr. 382) Ringstraße bis Kreisstraße

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 1.1.1982.

8. Verschiedenes.

II. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG

1. Grundstücksangelegenheit

2. Beratung und Beschlußfassung über die Befreiung von den F Festsetzungen des BebauungsplanesIm Strichen u.a."

3. Beratung über die künftige Nutzung der alten Schulen.

4. Verschiedenes.

Nentershausen, 20. Juli 1982 Perne, Ortsbürgermeister

NIEDERERBACH:

öffentliche Bekanntmachung Vollzug des Güterkraftverkehrsgesetzes

. NAHZONENBESCHREIBUNG DER STÄDTE UND GEMEIN­DEN DES WESTERWALDKREISES Mit dieser Veröffentlichung werden die-Nahzonenbereiche beschrieben. Sie geben die jeweiligen Rendgemeinden innerhalb und außerhalb der 50 km-Zone, gerechnet von dem jeweiligen Ortsmittelpunkt an.

Der Güternah Verkehrsunternehmer kann somit bei Zweifels­fragen erkennen, ob von seinem Standort aus die entspr. Gemeinde noch im Nahverkehr bedient werden kann. Der Standort im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes ist in der Regel dort , wo der Unternehmer seinen Betrieb}sitz und auch seinen Lastkraftwagen angemeldet hat.Werden Transportete außerhalb der 50 km Zone durchgeführt, ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich (allgemeiner Güterfernverkehr)

RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Be­kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Bauamt) gelbachstr. 9, 5430 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchs­frist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der o.a. Behörde eingegangen ist. Ortsgemeinde Großholbach Großholbach, den 14. Juli 1982 (S.) Metternich, Ortsbürgermeister

Verloren - und gefunden

Bereits seit dem letzten Kirchweihfest sind in der Gaststätte Fischbach" zwei Sportjacken hängengeblieben. Die recht­mäßigen Eigentümer können sich die Fundgegenstände beim Ortsbürgermeister während der Sprechstunden abholen. Metternich, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN: i öffentliche Bekanntmachung

-Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen findet [am Freitag, 30. Juli 1982, 19.30 Uhr in der Turnhalle statt.

Tagesordnung :

1. ÖFFENTLICHE SITZUNG

[1. Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme der

Rechte und Pflichten von der Jagdgenossenschaft Nentershau­sen auf die Ortsgemeinde Nentershausen

2. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken zum Bebau­ungsplanöstlich der B 49"

3. Beratung und Beschlußfassung über die Bedenken des Straßen­bauamtes Diez zum BebauungsplanÖstlich der B 49" im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gern. § 2 Abs. 5 BBauG.

4. Beratung und Beschlußfassung über die Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1982 bis 1986.

5. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981.

6. Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981.

7. Beratung und Beschlußfassung über die Gewährung eines Zu­schusses zu den Regenerationsarbeiten am Rasenplatz des

* Stadions.

Nahzonenbeschreibung für den Güternahverkehr im Wester-

waldkreis

Gemeinde: Niedererbach

' mit den Orts-/ Stadtteilen

Ortsmittelpunkt:

Koordinatenwerte Gauß-

Gemeindehaus in der

Krüger

Brückenstraße

R 34 27 305

H 55 88 395

Randgemeinden, deren

Randgemeinden, deren Orts­

Ortsmittelpunkt bzw. ein

mittelpunkt bzw. alle

bezirkl.OMP

bezirkl.OMP außerhalb der

innerhalb der Nahzone liegt

Nahzone liegen

Siegen

Netphen *

Wilnsdorf

Dietzhölztal

Eschenburg

Angelburg

Siegbach

Gladenbach

Bad Endbach

Lohra

Bischoffen

Wettenberg

Hohenahr

Fernwald

Biebertal

Pohlheim

Heuchelheim

Münzenberg

Gießen

Rockenberg

Linden

Bad Nauheim

Langgöns

Friedberg.

Butzbach - -

Rosbach

Ober-Mörlen

Friedrichsdorf

Wehrheim

Steinbach

Bad Homburg v.d.H.

Eschborn

Oberursel

Schwalbach a.Ts.

Kronberg

Frankfurt

Bad Soden

Hattersheim

Hof he im

Flörsheim

Wiesbaden

Hochheim

Heidesheim

Mainz

Geisenheim

Wackenheim

Rüdesheim

Ingelheim

Erbach

Bingen

Kisselbach

Dichtelbach

Riegenroth

Beltheim

Bubach

Dommershausen

Macken

Naunheim

Wierschem

Mertloch

Münstermaifeld

Mayen

Polch

Thür

V