Montabaur 8/29/82
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EITELBORN:
Kath. Frauengemeinschaft Eitelborn
Abfahrt zum Tagesausflug Donnerstag, den 29. Juli,ist um
7.00 Uhr ab Gasthaus „Westerwälder Hof".
KADENBACH:
Verlegung des Termines für das Ortsstraßenturnier Das für den 28. und 29. August 1982 vorgesehene Ortsstraßen- Fußballturnier können wir an diesen Tagen leider nicht durchführen, da zur gleichen Zeit in Bad Ems der Bartholomäusmarkt stattfindet und ein großer Teil unserer Dorfbevölkerung sicherlich die dortigen Veranstaltungen besuchen wird.
Das Ortsstraßenturnier findet daher am 21. und 22. August 1982 statt.
Der Vereinsausflug ist am 18.9.1982, nähere Einzelheiten in Kürze.
NEUHÄUSEL:
MGV „Constantia" 1873 Neuhäusel - Dorffest am 24-/25.7.82 Am Samstag/Sonntag, dem 24./25.7.1982,fmdet das alljährliche Dorffest des MGV wieder auf dem Kirmesplatz statt.
Alle Einwohner sind am ersten Ferienwochenende eingeladen, aber auch Besucher aus nah und fern.
Der Bierbrunnen ist ab Samstag, dem 24.7., 16.00 Uhr geöffnet Am Sonntag stehen wir ab 10.30 Uhr zum Frühschoppen ■ bereit. Eine besondere Attraktion wird der „Original-Bundes- wehr-Eintopf" sein, den wir Sonntag mittag anbieten werden. Ansonsten bieten Küche und Keller wieder das Beste.
Die aktiven Sänger, aber auch freiwillige Helfer werden gebeten, sich am Freitag, dem 23.7.1982,auf dem Kirmesplatz einzufinden, damit Zelt, Tische, Bänke etc. abgeholt und aufgebaut werden können. Treffpunkt dort 18.30 Uhr.
SIMMERN:
Der Pfarrgemeinderatlädt zur Seniorenfahrt ein Am Samstag, dem 11. Sept. 1982,wird für die Simmerner Bürger ab 65 Jahre eine Fahrt innerhalb des Heimatgebietes veranstaltet. Das Ziel ist noch nicht endgültig vereinbart. Vorschläge von seiten der Senioren könnten noch berücksichtigt werden. Der gemütliche Abschluß des Ausflugstages wird in der Gaststätte Hilpisch stattfinden. Anmeldezettel werden rechtzeitig verteilt.
BUCHFINKENLAND
HORBACH:
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates findet am Donnerstag, dem 29. Juli 1982,20.00 Uhr im Bürgermeisteramt statt.
TAGESORDNUNG
I. ÖFFENTLICHE SITZUNG:
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 1. Juli 1982
2. Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 1983- 1986
3. Beschlußfassung über den gemeinsam mit der Ortsgemeinde Hackenbach und der Verbandsgemeinde Montabaur zu kaufenden Rasenmäher für den Bereich der Grundschule und der Turnhalle
4. Vergabe des Auftrages zum Ausbau des Koppelweges
5. Verschiedenes, Anfragen, Bekanntgaben.
Horbach, 20. Juli 1982
Meuer, Ortsbürgermeister
HOBINGEN:
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Unter dem Dorf" der Ortsgemeinde Hübingen für das Grundstück Flur 4, Flurstücke 45 und 109 gemäß § 13 BBauG Bekanntmachung gemäß § 12 BBauG
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Der Ortsgemeinderat von Hübingen hat in seiner Sitzung vom 18.5.1982 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Unter dem Dorf" gemäß § 13 BBauG beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
„Im Bereich des Flurstückes Nr. 45, Flur 4 wird eine Transformatorenstation für die KEVAG ausgewiesen. Der bisherige Standort der Transformatorenstation auf dem Flurstück Nr. 109 entfällt"
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gern. § 24 GemO zugestimmt.
Gemäß § 12 BBauG wird bekanntgegeben, daß die Änderungsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, (Bauamt) 5430 Montabaur während der Dienststunden sowie in den Diensträumen des Ortsbürgermeisters in Hübingen während den ortsüblichen Dienststunden eingesehen werden können.
§ 44 c BBauG:
Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche:
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 - 44 bezeich- neten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3, Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1, Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a BBauG:
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Plächennutzungsplanes oder der Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzu legen.
(2) Abs.1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
HINWEIS auf § 22 Abs. 6 der Gemeindeordßung für Rheinland-Pfalz (GemO)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Äusschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Hübingen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung | von Rheinland-Pfalz - GerfiO- vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) t zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung I der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21.Dez. f 1978 (GVBI. S. 770).
5431 Hübingen, 16. Juli 1982 Hoffmann, Ortsbürgermeister

