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Montabaur 16/28/82

Mor

Freiwillige Feuerwehr

Wir beabsichtigen im August 1982 einen Tages- oder Wochen­endausflug durchzuführen. Alle aktiven und inaktiven Intere­ssenten mit Frau oder Freundin werden gebeten schnellstmög­lichst Ihre Teilnahme bei Edgar Billaudelle oder Bernd Labonte anzumelden.

STAHLHOFEN

Kreiswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" 1982 Beim diesjährigen Wettbewerb auf Kreisebene "Unser Dorf soll schöner werden " wurde unsere Ortsgemeinde in der Hauptklasse auf den 19. Platz eingestuft.

Ortsbürgermeister in Urlaub

Vom 1. 8.1982 bis 31.8.1982 befindet sich Ortsbürgermeister Pehl in Urlaub.

Während dieser Zeit übernimmt der I. Beigeordnete M. Röcke- lin die Amtsgeschäfte. Die übliche Sprechstunde DONNERSTAG Von 19.00 bis 20.00 Uhr wird beibehalten.

AI lg. Inforformation aufgrund einiger Anfragen

Das DRK Blasorchester Daubach spielte am Kirchweihfest in der

Kirche im Aufträge der Ortsgemeinda.

gez. Pehl, Ortsbürgermeister.

HOLLER Kirmes in Holler

Vom 17. bis 19.7.1982 feiert Holler seine diesjährige Kirmes. Der FEstbetrieb auf dem Kirmesplatz wird in diesem Jahre von der Familie Stein aus Limburg übernommen.

Der Musikverein Holler gibt wie alljährlich Samstag, 17.7.1982 16.00 Uhr ein Platzkonzert bei der Gastwirtschaft Heibel.

Ich wünsche allen Hollerem sowie allen Gästen aus nah und fern viel Freude und fröhliche Stunden in unserer Gemeinde, gez. Molsberger - Ortsbürgermesiter.

BEZIRKSREGIEFVJNG KOBLENZ Öffentliche Bekanntmachung

1. Herrn Panagiotis Wassiliadis, Niederelberterstr., 5431 Holler, beantragt gemäß § 31 des Gestzes zur Ordnung des Wasserhaus­halts - WHG - in der Fassung vom 16.10.1976 (BGBl. I S. 3017) geändert durch Artikel 7 des Achtzehnten Strafrechtsänderungs­gesetzes vom 28.3.1980 (BGBl. I S . 373), sowie §§ 74,100 Abs. 2 und 109 ff des Landeswassergesetzes LWG - vom 1.8.1960 GVBI. S. 153, 267) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Dritten Landesgesetzes zui Änderung des Landesstraßengesetzes für Rheinland - Pfalz vom 5.7.1977 (GVBI. S. 197) BS 237 - 1, nach Maßgabe der dem Antrag zugrunde liegenden Planunterlagen bei der Bezirksregierung Koblenz als oberer Wasserbehörde die Planfeststellung für die Erweiterung einer Fischteichanlage in der Gemarkung Holler, Flur 8, Flurstück Nr. 920, bis 924 931 bis 937 und 3403.

2. Die beantragte Entscheidung gewährt nicht das Recht, Gegen­stände, die einem anderen gehören, oder Grundstücke und An­lagen, die im Besitz eines anderen stehen, in Gebrauch zu ."nehmen.

3. Der Grund des § 111 LWG wird darauf hingewiesen, daß die Zeichnungen, Pläne und Erläuterun gen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens im einzelnen ergeben, -in der unter 6. angegebenen Zeit bei den dort aufgeführten Behörden zu jeder­manns Einsichtnahme öffentlich ausliegen.

4. Einwendungen gegen das Unternehmen und Ansprüche wegen nachteiliger Wirkungen sind bei den unter 7. erwähnten Behör­den schriftlich in drei Ausfertigungen einzureichen oder zur Nie­derschrift zu erklären, und zwar spätestens innerhalb .von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist für die Plan­unterlagen. Hierbei ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten- Behörden maßgebend.

5. Wer innerhalb der angegebenen Frist keine Einwendungen gegen das Unternehmen erhebt, verliert sein Recht auf Erhebung von Einwednungen.

Wer wegen nachteiliger Wirkungen des zugestandenen Unter­nehmens l^eine Ansprüche geltend macht, kann gegen den In­haber der beantragten Entscheidung Anpsrüche, die auf Besei­tigung der Störung, auf die Unterlassung des Unternehmens, auf die Herstellung von Schutzeinrichtungen oder auf SchadenJ ersatz gerichtet sind, nicht mehr erheben.Schadensersatzanspriiij wegen nachteiliger Wirkungen die darauf beruhen, daß der In­haber der beantragten Entscheidung angeordnete Auflagen nid erfüllt oder Bedingungen nicht eingehalten hat, sind hierdurch [ nicht ausgeschlossen. Nachteilige Wirkungen die während des Verfahrens nicht vorausgesehen werden konnten, können noch| nachträglich im Rahmen der Vorschrift des § 10 Abs. 2 WHG vom Betroffenen geltend gemacht werden.

Vertragliche Ansprüche werden durch die beantragte Entschei­dung nicht ausgeschlossen.

Termin gemäß § 112 LWG zur mündlichen Verhandlung mit de] Beteiligten über die erhobenen Einwendungen wird erforder­lichenfalls gesondert festgesetzt.

Die für Einwendungen genannte Frist gilt auch für andere Antrl auf Erteilung einer Bewilligung oder einer Erlaubnis, wenn durcf die bekanntgemachte Bewilligung oder Erlaubnis die von dem Dritten beantragte Bewilligung oder Erlaubnis beeinträchtigt werden würde. Bei solchen Anträgen Dritter sind die erforder­lichen Unterlagen alsbald in der von der Behörde gegebenenfalli| nachzubewilligenden Frist vorzulegen.

Die Art der Unterlagen ergibt sich aus den Verwaltungsvor­schriften zur Durchführung der förmlichen Verfahren nach den| Landeswassergesetz vom 2.3.11962 (MinBI. Sp. 452 ff).

Nach Ablauf der Frist gestellte Anträge der genannten Art könl nen in dem laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werf den. j

6. Die Planunterlagen liegen aus vom 27.7.1982 bis 27.8.1982 !

einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 5430 '2

Montabaur, - Bauamt - Gelbachstr. 9, Zimmer 6, jeweils währeri der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags I von 7.30 bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 bis 18.30 Uhr), g

7. Einwendungen müssen eingehen bei der Verbandsgememde-| Verwaltung, 5430 Montabaur spätestens am 10.9.1982.

Im Auftrag

Leipner begläubigt: gez. Krebsbach (Reg. Insp. z. A.)

STAHLHOFEN

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen von;

7. Juli 1982 | UNI

Gemeindeanteil am beitragsfälligen Aufwand für den Ausbaud Kirr Bürgersteige der Ortsdurchfahrt und des Weges 1922 festgelegt) Am Einstimmig setzte der Ortsgemeinderat den Anteil der Ortsge-I 198 meinde Stahlhofen am beitragsfähigen Aufwand für den Am

Ausbau der Bürgersteige entlang der Kreisstraße und des Kap

Weges 1922 l(Erschließungseinheit) auf 60 % fest. Für die Er-. Alle Schließungsmaßnahme wurde folgende Abschnittsbildung v° r 91 Uns' nommen: &|P est

von der Einmündung der Kirchstraße bis zur Einmündung Alle

Oststr. /Im Wiesengrund. * a 9 e

Gleichzeitig beschloß der Ortsgemeinderat die Erhebung von in u Vorausleistungen auf den Ausbaubeitrag. Der Vorausleistung^ Reir

betrag wurde auf 2,-- DM/am Grundstücksgröße festgestzt. Tiefbauarbeiten in Auftrag gegeben.

Zunächst beschloß der Rat die Vergabe des Auftrages zur Mon tage von 2 Stahlrohrpeitsch leuchten sowie der Demontage ein« Seilleuchte im Baugebiet "Im oberen Wiesengrund, 1. Teil"

Daran anschließend entschied der Rat nach Bekanntgabe der / schFeibungsergebnisse über die Auftragsvergabe zur Ausführun

folgender Arbeiten:

1. Straßenbau "Im Wiesengrund"

2. Bürgersteigebau "Kirchstraße"

3. Sportplatzherrichtung

4. Unterhaltung gemeindlicher Feldwege. i

(Pas Auftragsvolumen für die vorstehend aufgeführten Arbeiteij

beträgt ca. 93,000 DM.

gez.

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