Montabaur 16/28/82
Mor
Freiwillige Feuerwehr
Wir beabsichtigen im August 1982 einen Tages- oder Wochenendausflug durchzuführen. Alle aktiven und inaktiven Interessenten mit Frau oder Freundin werden gebeten schnellstmöglichst Ihre Teilnahme bei Edgar Billaudelle oder Bernd Labonte anzumelden.
STAHLHOFEN
Kreiswettbewerb "Unser Dorf soll schöner werden" 1982 Beim diesjährigen Wettbewerb auf Kreisebene "Unser Dorf soll schöner werden " wurde unsere Ortsgemeinde in der Hauptklasse auf den 19. Platz eingestuft.
Ortsbürgermeister in Urlaub
Vom 1. 8.1982 bis 31.8.1982 befindet sich Ortsbürgermeister Pehl in Urlaub.
Während dieser Zeit übernimmt der I. Beigeordnete M. Röcke- lin die Amtsgeschäfte. Die übliche Sprechstunde DONNERSTAG Von 19.00 bis 20.00 Uhr wird beibehalten.
AI lg. Inforformation aufgrund einiger Anfragen
Das DRK Blasorchester Daubach spielte am Kirchweihfest in der
Kirche im Aufträge der Ortsgemeinda.
gez. Pehl, Ortsbürgermeister.
HOLLER Kirmes in Holler
Vom 17. bis 19.7.1982 feiert Holler seine diesjährige Kirmes. Der FEstbetrieb auf dem Kirmesplatz wird in diesem Jahre von der Familie Stein aus Limburg übernommen.
Der Musikverein Holler gibt wie alljährlich Samstag, 17.7.1982 16.00 Uhr ein Platzkonzert bei der Gastwirtschaft Heibel.
Ich wünsche allen Hollerem sowie allen Gästen aus nah und fern viel Freude und fröhliche Stunden in unserer Gemeinde, gez. Molsberger - Ortsbürgermesiter.
BEZIRKSREGIEFVJNG KOBLENZ Öffentliche Bekanntmachung
1. Herrn Panagiotis Wassiliadis, Niederelberterstr., 5431 Holler, beantragt gemäß § 31 des Gestzes zur Ordnung des Wasserhaushalts - WHG - in der Fassung vom 16.10.1976 (BGBl. I S. 3017) geändert durch Artikel 7 des Achtzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28.3.1980 (BGBl. I S . 373), sowie §§ 74,100 Abs. 2 und 109 ff des Landeswassergesetzes — LWG - vom 1.8.1960 GVBI. S. 153, 267) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Dritten Landesgesetzes zui Änderung des Landesstraßengesetzes für Rheinland - Pfalz vom 5.7.1977 (GVBI. S. 197) BS 237 - 1, nach Maßgabe der dem Antrag zugrunde liegenden Planunterlagen bei der Bezirksregierung Koblenz als oberer Wasserbehörde die Planfeststellung für die Erweiterung einer Fischteichanlage in der Gemarkung Holler, Flur 8, Flurstück Nr. 920, bis 924 931 bis 937 und 3403.
2. Die beantragte Entscheidung gewährt nicht das Recht, Gegenstände, die einem anderen gehören, oder Grundstücke und Anlagen, die im Besitz eines anderen stehen, in Gebrauch zu ."nehmen.
3. Der Grund des § 111 LWG wird darauf hingewiesen, daß die Zeichnungen, Pläne und Erläuterun gen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens im einzelnen ergeben, -in der unter 6. angegebenen Zeit bei den dort aufgeführten Behörden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausliegen.
4. Einwendungen gegen das Unternehmen und Ansprüche wegen nachteiliger Wirkungen sind bei den unter 7. erwähnten Behörden schriftlich in drei Ausfertigungen einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären, und zwar spätestens innerhalb .von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist für die Planunterlagen. Hierbei ist das Datum des Eingangs bei den erwähnten- Behörden maßgebend.
5. Wer innerhalb der angegebenen Frist keine Einwendungen gegen das Unternehmen erhebt, verliert sein Recht auf Erhebung von Einwednungen.
Wer wegen nachteiliger Wirkungen des zugestandenen Unternehmens l^eine Ansprüche geltend macht, kann gegen den Inhaber der beantragten Entscheidung Anpsrüche, die auf Beseitigung der Störung, auf die Unterlassung des Unternehmens, auf die Herstellung von Schutzeinrichtungen oder auf SchadenJ ersatz gerichtet sind, nicht mehr erheben.Schadensersatzanspriiij wegen nachteiliger Wirkungen die darauf beruhen, daß der Inhaber der beantragten Entscheidung angeordnete Auflagen nid erfüllt oder Bedingungen nicht eingehalten hat, sind hierdurch [ nicht ausgeschlossen. Nachteilige Wirkungen die während des Verfahrens nicht vorausgesehen werden konnten, können noch| nachträglich im Rahmen der Vorschrift des § 10 Abs. 2 WHG vom Betroffenen geltend gemacht werden.
Vertragliche Ansprüche werden durch die beantragte Entscheidung nicht ausgeschlossen.
Termin gemäß § 112 LWG zur mündlichen Verhandlung mit de] Beteiligten über die erhobenen Einwendungen wird erforderlichenfalls gesondert festgesetzt.
Die für Einwendungen genannte Frist gilt auch für andere Antrl auf Erteilung einer Bewilligung oder einer Erlaubnis, wenn durcf die bekanntgemachte Bewilligung oder Erlaubnis die von dem Dritten beantragte Bewilligung oder Erlaubnis beeinträchtigt werden würde. Bei solchen Anträgen Dritter sind die erforderlichen Unterlagen alsbald in der von der Behörde gegebenenfalli| nachzubewilligenden Frist vorzulegen.
Die Art der Unterlagen ergibt sich aus den Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der förmlichen Verfahren nach den| Landeswassergesetz vom 2.3.11962 (MinBI. Sp. 452 ff).
Nach Ablauf der Frist gestellte Anträge der genannten Art könl nen in dem laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werf den. j
6. Die Planunterlagen liegen aus vom 27.7.1982 bis 27.8.1982 !
einschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung, 5430 '2
Montabaur, - Bauamt - Gelbachstr. 9, Zimmer 6, jeweils währeri der Dienstzeit (montags, mittwochs, donnerstags und freitags I von 7.30 bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 bis 18.30 Uhr), g
7. Einwendungen müssen eingehen bei der Verbandsgememde-| Verwaltung, 5430 Montabaur spätestens am 10.9.1982.
Im Auftrag
Leipner begläubigt: gez. Krebsbach (Reg. Insp. z. A.)
STAHLHOFEN
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen von;
7. Juli 1982 | UNI
Gemeindeanteil am beitragsfälligen Aufwand für den Ausbaud Kirr Bürgersteige der Ortsdurchfahrt und des Weges 1922 festgelegt) Am Einstimmig setzte der Ortsgemeinderat den Anteil der Ortsge-I 198 meinde Stahlhofen am beitragsfähigen Aufwand für den Am
Ausbau der Bürgersteige entlang der Kreisstraße und des Kap
Weges 1922 l(Erschließungseinheit) auf 60 % fest. Für die Er-. Alle Schließungsmaßnahme wurde folgende Abschnittsbildung v° r 91 Uns' nommen: &|P est
von der Einmündung der Kirchstraße bis zur Einmündung Alle
Oststr. /Im Wiesengrund. * a 9 e
Gleichzeitig beschloß der Ortsgemeinderat die Erhebung von in u Vorausleistungen auf den Ausbaubeitrag. Der Vorausleistung^ Reir
betrag wurde auf 2,-- DM/am Grundstücksgröße festgestzt. Tiefbauarbeiten in Auftrag gegeben.
Zunächst beschloß der Rat die Vergabe des Auftrages zur Mon tage von 2 Stahlrohrpeitsch leuchten sowie der Demontage ein« Seilleuchte im Baugebiet "Im oberen Wiesengrund, 1. Teil"
Daran anschließend entschied der Rat nach Bekanntgabe der / schFeibungsergebnisse über die Auftragsvergabe zur Ausführun
folgender Arbeiten:
1. Straßenbau "Im Wiesengrund"
2. Bürgersteigebau "Kirchstraße"
3. Sportplatzherrichtung
4. Unterhaltung gemeindlicher Feldwege. i
(Pas Auftragsvolumen für die vorstehend aufgeführten Arbeiteij
beträgt ca. 93,000 DM.
■gez.
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