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Montabaur 14/27/82
Wer den Vorschriften zu Ziffer 2 bis 4 zuwiderhandelt, begeht nach § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit,'die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Die Befugnis der Forstbehörde, Verstöße gegen forstrechtliche Bestimmungen zu ahnden, bleibt unberührt.
V.
Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses wird angeordnet. GRÜNDE:
Die Zuziehung der Grundstücke erfolgt zum Zwecke des Austausches von bisher außerhalb des Flurbereinigungsgebietes gelegenen Grundstücken mit Grundstücken innerhalb des Verfahrensgebietes. Hierdurch wird ein höherer Zusammenlegungserfolg und damit eine Verbesserung der Agrarstruktur erreicht.
Die gesetzliche Voraussetzung für die Zuziehung der Grundstücke ist damit gegeben.
Die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde für die Änderung des Verfahrensgebietes nach § 8 Abs. 1 FlurbG liegt vor, da das Verfahrensgebiet nur geringfügig geändert wird.
Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieses Beschlusses liegt im überwiegenden Interesse aller Beteiligten, da der Fortgang des Verfahrens durch das Einlegen von möglichen Rechtsbehelfen verzögert und damit die für Herbst d.J. vorgesehene Einweisung der Beteiligten in den Besitz der neuen Grundstücke auf unbestimmte Zeit hinausgeschoben werden würde.
Die sofortige Vollziehung liegt aber auch im öffentlichen Interesse, da die Allgemeinheit im Hinblick auf die in die Flurbereinigung investierten erheblichen öffentlichen Mittel an einer möglichst baldigen Herbeiführung der Auswirkungen der Flurbereinigung interessiert ist.
Damit sind die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.1.1960 (BGBl. I S. 17) gegeben.
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
Gegen diesen Beschluß kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspuch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Kulturamt Westerburg, Jahnstr.5, 5438 Westerburg oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Abt. Landwirtschaft und Umwelt, Referat 53 (Obere Flurbereinigungsbehörde), Hohenzollernstr. 130, 5400 Koblenz, einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Frist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist eingegangen ist.
Die Widerspruchsschrift soll nach Möglichkeit in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.
Der Kulturamtsvorsteher:
I.A. Schauß, Regierungsrat z.A.
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Grillfest des CDU-Ortsverbandes Elbertgemeinden
Der CDU-Ortsverband Elbertgemeinden führt sein diesjähriges Grillfest am Samstag, dem 10. Juli 1982, ab 15.00 Uhr an der Grillhütte in Welschneudorf durch. Alle Mitglieder sind recht herzlich eingeladen. Anmeldungen bitte an die CDU-Ortsvor - sitzende Anne Mertin, Südstr. 26, 5431 Oberelbert, Tel. 02608/372.
SWF Fernsehkolleg
Die nächste Gesprächsrunde mit dem Thema „Vermeidungsverhalten" findet am Dienstag, dem 13.7. um 20.00 Uhr in der Elbert- halle von Niederelbert statt. Zu Beginn wird wie immer der Film aus der Fernsehreihe gezeigt.
Alle interessierten Eltern sind herzlich eingeladen.
Veranstalter: Elternschule Westerwald.
NIEDERELBERT:
Möhnenverein
Mittwoch, 14.7.1982, 15.00 Uhr Spießbratenessen.
Für den Nachmittag sind Überraschungen geplant.
Anmeldung bis 12.7.1982 bei Frau Gilles, Tel. 18469 oder bei | Frau Schneider, Tel. 17071.
Sportverein Blau-Weiß, Alte Herren Samstag, 10.7.1982 Heimspiel gegen Eichenstruth.Spielbeginn] Sportplatz Niederelbert, 16.45 Uhr.
Jahrgang 1942
Freitag, 9. Juli 1982, 20.00 Uhr Treffen im Gasthaus „Keul" Alle, auch Neubürger, von Niederelbert sind hierzu recht herzlich eingeladen.
Freiwillige Feuerwehr Niederelbert
Freitag, 16. Juli 1982 findet eine Versammlung aller aktiven Wehrmänner der Freiw . Feuerwehr Niederelbert im Vereinslokal Keul statt. Beginn 20.00 Uhr. Um pünktliches Erscheinen] wird gebeten.
OBERELBERT:
Möhnen Oberelbert
Am Donnerstag, dem 15.7. um 19.00 Uhr treffen sich die Möhnen an der Grillhütte.
Anmeldung bis Sonntag, den 11.7. bei den Vorstandsmitglie -| dern. Unkostenbeitrag 5,00 DM.
SV Oberelbert 1928 e.V. Abt. Alte Herren
Am Sonntag, dem 11. Juli 1982 treffen sich alle Mitglieder der Alten Herren um 10 Uhr im Vereinslokal Borchardt. Tagesthemen Spielbetrieb 1982/83. Wandertag 17. Juli 1982 Tagesausflug nach Bundenbach 4.9.82.
Frauengemeinschaft
Für Donnerstag, den 8. Juli 1982, 20.00 Uhr, sind die Frauen] der Gemeinde ins Pfarrsälchen eingeladen.
Die Wallfahrt nach Mariental findet am Mittwoch, dem 21 ,Juli| 1982 statt. Anmeldungen bei Frau Inge Michels abgeben.
Wandern mit der ganzen Familie
Sonntag, 11.7.1982 treffen sich alle Interessenten zu einem] Familienwandertag auf dem Dorfplatz um 9.30 Uhr.
WELSCHNEUDORF:
SV 1920 Welschneu dorf, Abt. Oamenfußball
An Stelle des Trainings findet am Montag, 12.7.82, 19.00 Uhr] ein Training in den Außenanlagen des Dorfplatzes statt. Hierzi] bitte die entsprechenden Pflegegeräte mitbringen.
Im Anschluß an die Arbeiten ist im Vereinslokal eine Sitzung] der Spielerinnen. Alle Spielerinnen werden gebeten, pünktlich] zu erscheinen.
Sportverein Abt. Alte Herren
Samstag, 10.7.1982, Spiel gegen die Alten Herren aus Hersch-] bach, Anstoß: 16.30 Uhr.
Sonntag, 11.7.1982, 10.30 Uhr Versammlung im Gasthaus „Zur Linde".
Ski-Club „Großer Dielkopf" Welschneudorf Sonntag, 11.7.1982, 10.00 Uhr Wanderung der Mitglieder des Ski-Clubs entlang der geplanten Loipe.
Anschließend Eintopfessen auf dem Grillplatz.
Freiwillige Feuerwehr
Sonntag, 11.7.1982, 10.15 Uhr Treffen am Feuerwehrgeräte-1 haus. Thema: Ausflugsbesprechung.
MGV „Eintracht" Welschneudorf j
Wegen des bevorstehenden Sängerfestes findet am Freitag,der] 9.7.1982 um 20.15 Uhr im Westerwälder Hof eine außerordei^ liehe Versammlung des MGV „Eintracht" Welschneudorf statt. Es ist von äußerster Wichtigkeit, daß alle an dieser Sitzung teilnehmen.
Mit dem Festzeltaufbau beginnen wir am Mittwoch, dem
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