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Montabaur 4/26/82

BebauungsplanKoblenzer Straße"

Der Stadtrat hatte sich mit einer Reihe Bedenken und Anre­gungen im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanes gern. § 2 a (6) BBauG zu befassen. Zu diesen Bedenken und Anregungen traf der Stadtrat folgende Entscheidungen:

1. KATH. RENTAMT MONTABAUR

Die Bedenken des Kath. Rentamtes Montabaur wurden zurück­gewiesen mit dem Hinweis, daß im hinteren Bereich des Kapellen­grundstückes sich bereits seit Jahren ein öffentlicher befestigter Weg befindet Dieser soll in der vorhandenen Breite erhalten bleiben. Er soll jedoch als Fußweg ausgewiesen werden.

2. Zur Anregung einer Bürgerin von Montabaur bezüglich der Er­haltung von Bäumen wurde darauf hingewiesen, daß dieser Anre­gung insoweit Rechnung getragen ist, als im vorliegenden Planent­wurf sowohl in der zeichnerischen Darstellung als auch im Textteil entsprechende Festsetzungen über die Erhaltung

der Bäume getroffen sind.

3. KREISVERWALTUNG DES WESTERWALDKREISES Ajfgrund von Bedenken und Anregungen des Westerwaldkrei­ses stellte der Stadtrat fest:

a) Die vorhandene Zufahrtsstraße vom Peter-Altmeier-Platz zu den Tennisplätzen soll als Fußweg ausgewiesen werden, um zusätzlichen Fahrzeugverkehr im vorgenannten Bereich zu vermeiden

b) Die Anregung, eine Zufahrt zu den Parkflächen der Kreisver­waltung auf dem angrenzenden Grundstück zu schaffen, lehnte der Stadtrat ab. Es soll vermieden werden, daß durch zusätzlichen Kraftfahrzeugverkehr das Wohngebiet durch schädliche Umwelteinflüsse (Abgase, Lärm) beeinträch­tigt wird.

c) Der Anregung, die Stellung der baulichen Anlagen entlang der Koblenzer Straße der im Planbereich überwiegend vorge­schriebenen Richtung anzupassen, wurde nicht entsprochen. Der Stadtrat wies darauf hin, daß die Gebäude an der Kobl. Straße (außerhalb des Planbereichs) parallel zu dieser Straße stehen. Um ein einheitliches Bild zu erhalten, sollen auch die geplanten Gebäude entsprechend festgeschrieben werden.

d) >per Anregung, den vorhandenen Baumbestand an der Koblen­zer Straße zu erhalten, wurde entsprochen. Entsprechende Festsetzungen waren bereits im Plan und in den Textfestset­zungen enthalten.

e) Die Anregung, auf jedem Wohngrundstück mindestens 3 hochstämmige Laubbäume anzupflanzen, und durch Pflanz­gebot festzusetzen, wurde abgelehnt unter Hinweis auf die Festschreibung der erhaltenswerten Bäume.

f) Die Ausweisung eines 5 m breiten Grünstreifens entlang der

Koblenzer Straße wurde abgelehnt. Die vorgesehenen privaten Grünflächen im gesamten Plangebiet wurden als ausreichend angesehen, zumal diese Flächen von jeglicher Bebauung freizuhalten sind. *

der Verbandsgemeinde Montabaur durch den Stadtrat beschlossen ist. In die Novelierung des Flächennutzungspla­nes ist diese Änderung bereits einbezogen.

Der Stadtrat stimmte dem BebauungsplanKoblenzer Straße" anschl. in der vorgelegten Form zu und beschloß ihn als Satzung! gern. § 10 BBauG.

Der Satzungsentwurf wird nun der Kreisverwaltung als Geneh- i. migungsbehörde vorgelegt und anschließend öffentlich bekannt-l gemacht.

Entscheidung über Bedenken und Anregungen zum Bebauungs- . planAltstadt IV" im Rahmen der Offenlage gern. § 2 a (6) BBauG.

Der Stadtrat hatte sich mit einer Eingabe eines Grundstücks­eigentümers im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungs­planesAltstadt IV" zu befassen, dessen Gebäude nach dem Entwurf des Bebauungsplanes abgerissen werden soll, um eine sinnvolle Straßenführung im Bereich der Einmündung der Kol - pingstraße in die Hospitalstraße zu ermöglichen. Der Stadtrat wies die Bedenken und Anregungen des Grundstückseigentü­mers zurück. Nach der Auffassung der Mehrheit im Stadtrat ist der Abriß des Gebäudes notwendig, um den Bau der inner- . städtischen Erschließungsstraße zu ermöglichen. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Stadt sich bemüht, die Frage der Ent­schädigung für den Abriß des Gebäudes einvernehmlich zu regeln.

Die Bedenken eines anderen Grundstückseigentümers, die sich gegen den ursprünglich vorgesehenen Abriß eines als Garage und eines Lagerraumes genützten Gebäudeteiles richteten, konnten berücksichtigt werden. Der Abriß des Gebäudeteiles ist nicht erforderlich.

Anschließend stimmte der Stadtrat mehrheitlich dem Bebau­ungsplanAltstadt IV" in der vorgelegten Form zu und be­schloß den Bebauungsplan als Satzung. Nach Erteilung der Ge­nehmigung wird der Bebauungsplan in Kürze öffentlich bekannt gemacht.

Bekanntmachung der Kevag

Am Sonntag, dem 4.7.82, in der Zeit von 8.30 Uhr bis etwa 11.00 Uhr wird zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten in Montabaur, Fürstenweg, Humbach-, Humboldt-. Mons- Tabor-, Wölfchesbitz-, Hermann-, von Orsbeck-, Kurfürst-Diet­rich-, von Bodelschwingh-, Elgendorfer-Straße, Grubenfeld, Ruhr-, Weser-, Mosel-, Neiße-, Saar-, Warthe-, Ruwer-, Elbe- Oder-, Albertstraße, Rheinstraße bis Wendehammer die Stromversorgung unterbrochen.

Bekanntmachung der Kevag für Montabaur-Ettersdorf

Am Sonntag, dem 4.7.82 in der Zeit von 5.30 Uhr bis etwa 8.00 Uhr wird zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten die ^ Stromversorgung unterbrochen.

Wir bitten unsere Kunden um Verständnis für unsere in öffentl. Interesse liegende Maßnahme.

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Für die zwei an der Koblenzer Straße im nördlichen Bereich geplanten Wohnhäuser soll die Zufahrt über die Koblenzer Straße erfolgen. Außerdem sollen Kellergaragen festgesetzt werden. Für die übrigen Gebäude werden nach dem Willen des Stadtrates Doppelgaragen als Sammelgaragen im östlichen Bereich des Plangebietes angelegt.

Die Mindestdachneigung wurde vom Stadtrat auf 26° fest­gesetzt.

Die Anregung, das Plangebiet in die Satzung über die Art der Gestaltung und der Instandhaltung der Bebauung im histo­rischen Teil der Stadt Montabaur einzubeziehen, wurde vom Stadtrat als zu weitgehend angesehen.

Der Anregung der Kreisverwaltung wurde nicht entsprochen.

Die Kreisverwaltung hatte darauf hingewiesen, daß das Bau­gebiet nicht im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde enthalten ist. Der Stadtrat verwies darauf, daß die Ausweisung der Baufläche im Flächennutzungsplan

Kirmes in Eschelbach

Nach alter Tradition feiern wir vom 3.7. - 5.7.1982 unsere diesjährige Kirmes.

Wie in jedem Jahr bitten wir alle Bürger die Häuser festlich zu schmücken.

PROGRAMM:

FREITAG, 2.7.1982 Aufstellen des Kirmesbaumes SAMSTAG, 3.7.1982

19.00 Uhr Totenehrung auf dem Friedhof 20.00 Uhr Tanz im Festzelt

SONNTAG, 4.7.1982

9.00 Uhr Festgottesdienst im Festzelt, anschl.Frühschoppen mit der Musikkapelle Heiligenroth

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