Montabaur 4/26/82
Bebauungsplan „Koblenzer Straße"
Der Stadtrat hatte sich mit einer Reihe Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplanes gern. § 2 a (6) BBauG zu befassen. Zu diesen Bedenken und Anregungen traf der Stadtrat folgende Entscheidungen:
1. KATH. RENTAMT MONTABAUR
Die Bedenken des Kath. Rentamtes Montabaur wurden zurückgewiesen mit dem Hinweis, daß im hinteren Bereich des Kapellengrundstückes sich bereits seit Jahren ein öffentlicher befestigter Weg befindet Dieser soll in der vorhandenen Breite erhalten bleiben. Er soll jedoch als Fußweg ausgewiesen werden.
2. Zur Anregung einer Bürgerin von Montabaur bezüglich der Erhaltung von Bäumen wurde darauf hingewiesen, daß dieser Anregung insoweit Rechnung getragen ist, als im vorliegenden Planentwurf sowohl in der zeichnerischen Darstellung als auch im Textteil entsprechende Festsetzungen über die Erhaltung
der Bäume getroffen sind.
3. KREISVERWALTUNG DES WESTERWALDKREISES Ajfgrund von Bedenken und Anregungen des Westerwaldkreises stellte der Stadtrat fest:
a) Die vorhandene Zufahrtsstraße vom Peter-Altmeier-Platz zu den Tennisplätzen soll als Fußweg ausgewiesen werden, um zusätzlichen Fahrzeugverkehr im vorgenannten Bereich zu vermeiden
b) Die Anregung, eine Zufahrt zu den Parkflächen der Kreisverwaltung auf dem angrenzenden Grundstück zu schaffen, lehnte der Stadtrat ab. Es soll vermieden werden, daß durch zusätzlichen Kraftfahrzeugverkehr das Wohngebiet durch schädliche Umwelteinflüsse (Abgase, Lärm) beeinträchtigt wird.
c) Der Anregung, die Stellung der baulichen Anlagen entlang der Koblenzer Straße der im Planbereich überwiegend vorgeschriebenen Richtung anzupassen, wurde nicht entsprochen. Der Stadtrat wies darauf hin, daß die Gebäude an der Kobl. Straße (außerhalb des Planbereichs) parallel zu dieser Straße stehen. Um ein einheitliches Bild zu erhalten, sollen auch die geplanten Gebäude entsprechend festgeschrieben werden.
d) >per Anregung, den vorhandenen Baumbestand an der Koblenzer Straße zu erhalten, wurde entsprochen. Entsprechende Festsetzungen waren bereits im Plan und in den Textfestsetzungen enthalten.
e) Die Anregung, auf jedem Wohngrundstück mindestens 3 hochstämmige Laubbäume anzupflanzen, und durch Pflanzgebot festzusetzen, wurde abgelehnt unter Hinweis auf die Festschreibung der erhaltenswerten Bäume.
f) Die Ausweisung eines 5 m breiten Grünstreifens entlang der
Koblenzer Straße wurde abgelehnt. Die vorgesehenen privaten Grünflächen im gesamten Plangebiet wurden als ausreichend angesehen, zumal diese Flächen von jeglicher Bebauung freizuhalten sind. *
der Verbandsgemeinde Montabaur durch den Stadtrat beschlossen ist. In die Novelierung des Flächennutzungsplanes ist diese Änderung bereits einbezogen.
Der Stadtrat stimmte dem Bebauungsplan „Koblenzer Straße" anschl. in der vorgelegten Form zu und beschloß ihn als Satzung! gern. § 10 BBauG.
Der Satzungsentwurf wird nun der Kreisverwaltung als Geneh- i. migungsbehörde vorgelegt und anschließend öffentlich bekannt-l gemacht.
Entscheidung über Bedenken und Anregungen zum Bebauungs- . plan „Altstadt IV" im Rahmen der Offenlage gern. § 2 a (6) BBauG.
Der Stadtrat hatte sich mit einer Eingabe eines Grundstückseigentümers im Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungsplanes „Altstadt IV" zu befassen, dessen Gebäude nach dem Entwurf des Bebauungsplanes abgerissen werden soll, um eine sinnvolle Straßenführung im Bereich der Einmündung der Kol - pingstraße in die Hospitalstraße zu ermöglichen. Der Stadtrat wies die Bedenken und Anregungen des Grundstückseigentümers zurück. Nach der Auffassung der Mehrheit im Stadtrat ist der Abriß des Gebäudes notwendig, um den Bau der inner- . städtischen Erschließungsstraße zu ermöglichen. Es wurde darauf hingewiesen, daß die Stadt sich bemüht, die Frage der Entschädigung für den Abriß des Gebäudes einvernehmlich zu regeln.
Die Bedenken eines anderen Grundstückseigentümers, die sich gegen den ursprünglich vorgesehenen Abriß eines als Garage und eines Lagerraumes genützten Gebäudeteiles richteten, konnten berücksichtigt werden. Der Abriß des Gebäudeteiles ist nicht erforderlich.
Anschließend stimmte der Stadtrat mehrheitlich dem Bebauungsplan „Altstadt IV" in der vorgelegten Form zu und beschloß den Bebauungsplan als Satzung. Nach Erteilung der Genehmigung wird der Bebauungsplan in Kürze öffentlich bekannt’ gemacht.
Bekanntmachung der Kevag
Am Sonntag, dem 4.7.82, in der Zeit von 8.30 Uhr bis etwa 11.00 Uhr wird zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten in Montabaur, Fürstenweg, Humbach-, Humboldt-. Mons- Tabor-, Wölfchesbitz-, Hermann-, von Orsbeck-, Kurfürst-Dietrich-, von Bodelschwingh-, Elgendorfer-Straße, Grubenfeld, Ruhr-, Weser-, Mosel-, Neiße-, Saar-, Warthe-, Ruwer-, Elbe- Oder-, Albertstraße, Rheinstraße bis Wendehammer die Stromversorgung unterbrochen.
Bekanntmachung der Kevag für Montabaur-Ettersdorf
Am Sonntag, dem 4.7.82 in der Zeit von 5.30 Uhr bis etwa 8.00 Uhr wird zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten die ^ Stromversorgung unterbrochen.
Wir bitten unsere Kunden um Verständnis für unsere in öffentl. Interesse liegende Maßnahme.
g)
h)
i)
j)
Für die zwei an der Koblenzer Straße im nördlichen Bereich geplanten Wohnhäuser soll die Zufahrt über die Koblenzer Straße erfolgen. Außerdem sollen Kellergaragen festgesetzt werden. Für die übrigen Gebäude werden nach dem Willen des Stadtrates Doppelgaragen als Sammelgaragen im östlichen Bereich des Plangebietes angelegt.
Die Mindestdachneigung wurde vom Stadtrat auf 26° festgesetzt.
Die Anregung, das Plangebiet in die Satzung über die Art der Gestaltung und der Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt Montabaur einzubeziehen, wurde vom Stadtrat als zu weitgehend angesehen.
Der Anregung der Kreisverwaltung wurde nicht entsprochen.
Die Kreisverwaltung hatte darauf hingewiesen, daß das Baugebiet nicht im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde enthalten ist. Der Stadtrat verwies darauf, daß die Ausweisung der Baufläche im Flächennutzungsplan
Kirmes in Eschelbach
Nach alter Tradition feiern wir vom 3.7. - 5.7.1982 unsere diesjährige Kirmes.
Wie in jedem Jahr bitten wir alle Bürger die Häuser festlich zu schmücken.
PROGRAMM:
FREITAG, 2.7.1982 Aufstellen des Kirmesbaumes SAMSTAG, 3.7.1982
19.00 Uhr Totenehrung auf dem Friedhof 20.00 Uhr Tanz im Festzelt
SONNTAG, 4.7.1982
9.00 Uhr Festgottesdienst im Festzelt, anschl.Frühschoppen mit der Musikkapelle Heiligenroth
t?

