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Montabaur 3/26/82

Die Pfadfinder von Simmern sind interessiert, daß eine christ­lich orientierte Gruppe mit Gruppenleiter aus dem Raum der Verbandsgemeinde Montabaur mitfährt. Nähere Auskünfte erteilt der I. Vorsitzende Kowalewski, Tel. 02620/687.

SPD-Ortsverein Holzheim

Informations- und Studienreise in die UdSSR Moskau-Leningrad

Wie alljährlich führt der Ortsverein Holzheim auch in diesem Jahre eine Studienreise nach Rußland durch.

Programm und Reisebedingungen können bei OV Josef Stahl, Gartenstr. 16, 6251 Holzheim, angefordert werden. Die Reise geht von Sonntag zu Sonntag.

Hierfür ist der Monat Oktober vorgesehen. Höhepunkt der Reise ist der Besuch einer Datscha ca. 80 km von Moskau entfernt.

Aus den Gemeinden

MONTABAUR

Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 24. Juni 1982

Stadtrat gedachte des verstorbenen Ratsmitgliedes Arnold Thomfe

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Stadtrat des ver­storbenen Herrn Arnold Thomfe, der in den Jahren 1979 und 1980 als Mitglied der SPD-Fraktion im Stadtrat und in verschie­denen Ausschüssen gewirkt hatte. Der Verstorbene gehörte außerdem von 1972 - 1974 dem Verbandsgemeinderat an. Bürgermeister Mangels würdigte die sachliche Art und die menschliche Einstellung des Kommunalpolitikers Arnold Thomfe.

Rat und Verwaltung würden ihm ein ehrendes Andenken be­wahren.

Ehrung von Andreas Bach

Zu Beginn des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung übermit­telte Bürgermeister Mangels dem Bundessieger im Wettbewerb Jugend musiziert", Andreas Bach, Montabaur-Horressen, die Glückwünsche der Stadt. Der Bürgermeister schilderte den Werdegang des jungen Künstlers, der zweimal auf Landesebene im WettbewerbJugend musiziert" den 1. Preis gewonnen hatte und kürzlich auch auf Bundesebene diesen Preis gewann.

Bürgermeister Mangels wünschte dem 14jährigen Schüler des Mons-Tabor-Gymnasiums auch für seinen weiteren Weg viel Glück und überreichte als Geschenk einen Gutschein zum Kauf von Noten.

Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites

Der Stadtrat beschloß die Aufnahme eines langfristigen Kom­munalkredites zur Teilfinanzierung von Maßnahmen des Ver­mögenshaushaltes 1981 bis zur Höhe von 494.000,- DM. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde mit der Kreditaufnahme in der notwendigen Höhe und zu den günstigsten Konditionen beauftragt. Bei gleichen Konditionen sollen ortsansässige Institute bevorzugt werden.

Genehmigungen zu Haushaltsüberschreitungen für das Haus­haltsjahr 1981

Der Stadtrat bewilligte eine Liste von über- und außerplan­mäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981 bei 22 Haushalts- jjj stellen in Höhe von insgesamt 15.349,37 DM. Die Deckung dieser Mehrausgaben soll durch Einsparungen im Rahmen des i Gesamthaushaltes erfolgen. Außerdem gab der Stadtrat seine | Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von

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5.630,82 DM für den Ausbau der Eichwiese (Bau einer Treppenanlage). Wegen ungewöhnlich schlechter Bodenverhält­nisse waren erhöhte Gründungskosten erforderlich, die bei der Erstellung des Kostenvoranschlages nicht voraussehbar waren.

Festlegung von Straßennamen im Bereich des Baugebietes Horresser Berg" (Gewerbegebiet)

Da das Umlegungsverfahren kurz vor seinem Abschluß steht und das Katasteramt zur Ergänzung der Lagepläne die Bezeichnung der neu angelegten Straßen benötigt, befaßte sich der Stadtrat mit den Straßennamen im Bereich desHorresser Berges".

Die K 151 soll die jetzige postalische BezeichnungGrubenfeld" behalten.

Die neu anzulegende Erschließungsstraße erhält nach dem Wil­len des Stadtrates die BezeichnungHorresser Berg".

Widmung des Mühlenweges im Stadtteil Eigendorf

Der Stadtrat beschloß unter Hinweis auf die Bestimmungen des Landesstraßengesetzes den Mühlenweg, der von der Weststraße bis zum Ende der Parzelle Nr. 122/7 verläuft, dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Tag der Verkehrsübergabe wurde der 1.8.1980 festgesetzt. Damit wurde auch die Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen geschaffen. Bisher wurden nur Vorausleistungen erhoben* weil als Abgrenzung zwischen Bürgersteig und den einzelnen Grundstücken noch U-Steine versetzt werden mußten.

Außerdem wurde erst jetzt das UmlegungsverfahrenBornwiese II" rechtskräftig, so daß erst jetzt die absoluten Grundstücks­größen bekannt sind.

Nun kann die endgültige Abrechnung der Erschließungsanlage erfolgen.

Abrechnung der Ausbaubeiträge für die Bahnhofstraße

Der Stadtrat stellte fest, daß für die Veranlagung der Ausbaubei­träge der Bahnhofstraße in der Stadt Montabaur (L 326) der Bereich zwischen der Einmündung der Wallstraße und des Vor­deren Rebstockes ein Abrechnungsgebiet bildet Bei diesem Be­schluß handelte es sich um eine formale Entscheidung, die not­wendig war, um den Anforderungen der Rechtsprechung zu genügen.

Änderung des BebauungsplanesSchul- und Sportzentrum"

Der Stadtrat stimmte der im Zuge der Anlegung des Rad- und Fußweges von Montabaur nach Eschelbach beschlossenen Ände­rung des BebauungsplanesSchul - und Sportzentrum" zu. Gegenstand dieser Änderung ist, daß der vorhandene Fußweg von Montabaur nach Eschelbach von der nördlichen Bebauungsplan­grenze bis zur Einmündung der Verkehrsspange von 2 m auf 2,75 m verbreitert und von der ErschließungsstraßeTrabenau" (Nr. 90/2838) zum Rad- und Fußweg Montabaur-Eschelbach ein 2 m breiter Fußweg ausgewiesen wird. Die überbaubaren Flächen mußten angepaßt werden.

Weiterhin beschloß der Stadtrat, die Änderungsunterlagen ent­sprechend den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes offenzule­gen.

Änderung des BebauungsplanesAlter Galgen" j

Am 7.12.1981 hatte der Stadtrat beschlossen, den Bebauungs­planAlter Galgen" so zu ändern, daß der Stichweg Nr. 111 (Flur 45) zwischen der ErschließungsstraßeAm alten Galgen" und den Flurstücken Nr. 109 und 113 als öffentliche Verkehrs­fläche ausgewiesen, eine Änderung der festgelegten Baugrenzen vorgenommen und die Wegeparzelle Nr. 82 (Flur 45) als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen wird. Nachdem das Verfahren nach dem Bundesbaugesetz abgeschlossen war, faßte der Stadtrat in der Sitzung vom 24.6.1982 den-Satzungsbeschluß nach § 10 BBauG. Anschließend wird der Änderungsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt, und danach öffent­lich bekanntgemacht.