Montabaur 3/26/82
Die Pfadfinder von Simmern sind interessiert, daß eine christlich orientierte Gruppe mit Gruppenleiter aus dem Raum der Verbandsgemeinde Montabaur mitfährt. Nähere Auskünfte erteilt der I. Vorsitzende Kowalewski, Tel. 02620/687.
SPD-Ortsverein Holzheim
Informations- und Studienreise in die UdSSR Moskau-Leningrad
Wie alljährlich führt der Ortsverein Holzheim auch in diesem Jahre eine Studienreise nach Rußland durch.
Programm und Reisebedingungen können bei OV Josef Stahl, Gartenstr. 16, 6251 Holzheim, angefordert werden. Die Reise geht von Sonntag zu Sonntag.
Hierfür ist der Monat Oktober vorgesehen. Höhepunkt der Reise ist der Besuch einer Datscha ca. 80 km von Moskau entfernt.
Aus den Gemeinden
MONTABAUR
Bericht über die Sitzung des Stadtrates vom 24. Juni 1982
Stadtrat gedachte des verstorbenen Ratsmitgliedes Arnold Thomfe
Vor Eintritt in die Tagesordnung gedachte der Stadtrat des verstorbenen Herrn Arnold Thomfe, der in den Jahren 1979 und 1980 als Mitglied der SPD-Fraktion im Stadtrat und in verschiedenen Ausschüssen gewirkt hatte. Der Verstorbene gehörte außerdem von 1972 - 1974 dem Verbandsgemeinderat an. Bürgermeister Mangels würdigte die sachliche Art und die menschliche Einstellung des Kommunalpolitikers Arnold Thomfe.
Rat und Verwaltung würden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Ehrung von Andreas Bach
Zu Beginn des öffentlichen Teils der Stadtratssitzung übermittelte Bürgermeister Mangels dem Bundessieger im Wettbewerb „Jugend musiziert", Andreas Bach, Montabaur-Horressen, die Glückwünsche der Stadt. Der Bürgermeister schilderte den Werdegang des jungen Künstlers, der zweimal auf Landesebene im Wettbewerb „Jugend musiziert" den 1. Preis gewonnen hatte und kürzlich auch auf Bundesebene diesen Preis gewann.
Bürgermeister Mangels wünschte dem 14jährigen Schüler des Mons-Tabor-Gymnasiums auch für seinen weiteren Weg viel Glück und überreichte als Geschenk einen Gutschein zum Kauf von Noten.
Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites
Der Stadtrat beschloß die Aufnahme eines langfristigen Kommunalkredites zur Teilfinanzierung von Maßnahmen des Vermögenshaushaltes 1981 bis zur Höhe von 494.000,- DM. Die Verbandsgemeindeverwaltung wurde mit der Kreditaufnahme in der notwendigen Höhe und zu den günstigsten Konditionen beauftragt. Bei gleichen Konditionen sollen ortsansässige Institute bevorzugt werden.
Genehmigungen zu Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 1981
Der Stadtrat bewilligte eine Liste von über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1981 bei 22 Haushalts- jjj stellen in Höhe von insgesamt 15.349,37 DM. Die Deckung dieser Mehrausgaben soll durch Einsparungen im Rahmen des i Gesamthaushaltes erfolgen. Außerdem gab der Stadtrat seine | Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
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5.630,82 DM für den Ausbau der Eichwiese (Bau einer Treppenanlage). Wegen ungewöhnlich schlechter Bodenverhältnisse waren erhöhte Gründungskosten erforderlich, die bei der Erstellung des Kostenvoranschlages nicht voraussehbar waren.
Festlegung von Straßennamen im Bereich des Baugebietes „Horresser Berg" (Gewerbegebiet)
Da das Umlegungsverfahren kurz vor seinem Abschluß steht und das Katasteramt zur Ergänzung der Lagepläne die Bezeichnung der neu angelegten Straßen benötigt, befaßte sich der Stadtrat mit den Straßennamen im Bereich des „Horresser Berges".
Die K 151 soll die jetzige postalische Bezeichnung „Grubenfeld" behalten.
Die neu anzulegende Erschließungsstraße erhält nach dem Willen des Stadtrates die Bezeichnung „Horresser Berg".
Widmung des Mühlenweges im Stadtteil Eigendorf
Der Stadtrat beschloß unter Hinweis auf die Bestimmungen des Landesstraßengesetzes den Mühlenweg, der von der Weststraße bis zum Ende der Parzelle Nr. 122/7 verläuft, dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Als Tag der Verkehrsübergabe wurde der 1.8.1980 festgesetzt. Damit wurde auch die Voraussetzung für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen geschaffen. Bisher wurden nur Vorausleistungen erhoben* weil als Abgrenzung zwischen Bürgersteig und den einzelnen Grundstücken noch U-Steine versetzt werden mußten.
Außerdem wurde erst jetzt das Umlegungsverfahren „Bornwiese II" rechtskräftig, so daß erst jetzt die absoluten Grundstücksgrößen bekannt sind.
Nun kann die endgültige Abrechnung der Erschließungsanlage erfolgen.
Abrechnung der Ausbaubeiträge für die Bahnhofstraße
Der Stadtrat stellte fest, daß für die Veranlagung der Ausbaubeiträge der Bahnhofstraße in der Stadt Montabaur (L 326) der Bereich zwischen der Einmündung der Wallstraße und des Vorderen Rebstockes ein Abrechnungsgebiet bildet Bei diesem Beschluß handelte es sich um eine formale Entscheidung, die notwendig war, um den Anforderungen der Rechtsprechung zu genügen.
Änderung des Bebauungsplanes „Schul- und Sportzentrum"
Der Stadtrat stimmte der im Zuge der Anlegung des Rad- und Fußweges von Montabaur nach Eschelbach beschlossenen Änderung des Bebauungsplanes „Schul - und Sportzentrum" zu. Gegenstand dieser Änderung ist, daß der vorhandene Fußweg von Montabaur nach Eschelbach von der nördlichen Bebauungsplangrenze bis zur Einmündung der Verkehrsspange von 2 m auf 2,75 m verbreitert und von der Erschließungsstraße „Trabenau" (Nr. 90/2838) zum Rad- und Fußweg Montabaur-Eschelbach ein 2 m breiter Fußweg ausgewiesen wird. Die überbaubaren Flächen mußten angepaßt werden.
Weiterhin beschloß der Stadtrat, die Änderungsunterlagen entsprechend den Bestimmungen des Bundesbaugesetzes offenzulegen.
Änderung des Bebauungsplanes „Alter Galgen" j
Am 7.12.1981 hatte der Stadtrat beschlossen, den Bebauungsplan „Alter Galgen" so zu ändern, daß der Stichweg Nr. 111 (Flur 45) zwischen der Erschließungsstraße „Am alten Galgen" und den Flurstücken Nr. 109 und 113 als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen, eine Änderung der festgelegten Baugrenzen vorgenommen und die Wegeparzelle Nr. 82 (Flur 45) als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen wird. Nachdem das Verfahren nach dem Bundesbaugesetz abgeschlossen war, faßte der Stadtrat in der Sitzung vom 24.6.1982 den-Satzungsbeschluß nach § 10 BBauG. Anschließend wird der Änderungsplan der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt, und danach öffentlich bekanntgemacht.

