Montabaur 12 7 24/82
HINWEIS:
Gern. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rhld.Pf. - GemO - v vom 14.12.1973 (GVBI. S. 4I9), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.1978 (GVBI. S. 770) wird auf folgendes hingewiesen:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist.
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NEUHÄUSEL:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Neuhäusel für das Jahr 1982 vom 4.6.1982
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde v.27.5.1982 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf VERMÖGENSHAUSHALT in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 1982 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 78.200,- DM festgesetzt. Davon sind zur Umschuldung vorgesehen 78.200,-- DM.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt.
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 48,-- DM
für den zweiten Hund 72,- DM
für jeden weiteren Hund 96,- DM
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GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde
Neuhäusel für das Haushaltsjahr 1982 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 78.200,-- DM (Umschuldung)
Zu den festgesetzten Steuersätzen {Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER: a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A)
fc) für Grundstücke (Grundsteuer B)
2. GEWERBESTEUER: nach Gewerbeertrag und -kapital
5430 Montabaur, 27. Mai 1982 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abt. 1 Az. 029/901 -10 (S.)
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.6.1982 bis 1.7.1982 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 23, öffentlich aus.
Neuhäusel, 4.6.1982 Ortsgemeindeverwaltung Neuhäusel (S.) Hümmerich, Ortsbürgermeister.
HINWEIS:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister v.Neuhäusel oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.197?.(GVBI. S. 419) zuletzt geändert durch das zweite Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung vom 21. Dezember 1978 (GVBI. S. 770).
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Schüler- und Jugendvereinsturnier der TTG Augst Am 23.6.1982 um 17.00 Uhr findet in der Turnhalle der Augst-Schule ein Vereinsturnier für Schüler und Jugendliche statt. Das Abschneiden auf diesem Turnier dient als Grundlage für die neuen Mannschaftsaufstellungen.
Stichtage: Jugend. 1.7.64
Schüler 1.7.67
Meldeschluß: 23.6.1982 um 16.45 Uhr. Allen Teilnehmern wünschen wir viel Erfolg. (
Jahrgangstreffen 1945/46/47
Einladung für Freitag, 18.6.1982, 20.00 Uhr in der Gaststätte „Westerwälder Hof" zwecks Vorbesprechung des Ausfluges 1982. Alle Betroffenen sind herzlich eingeladen.
Möhnenverein Eitelborn
Zu einer außerordentlichen Versammlung am 25. Juni 1982 um 20 Uhr werden alle Möhnen recht herzlich eingeladen.
Wir treffen uns im Westerwälder Hof. Thema 2 1/2-3 Tages- Tour im April 1983.
Der Elferrat wird gebeten, bereits um 19.30 Uhr zu einer kurzen Besprechung in den „Westerwälder Hof" zu kommen.
)
Kolpingsfamilie Kadenbach
Am Sonntag, 27.6.1982 findet unser diesjähriger Familien- wandertag statt. Alle Mitglieder und ihre Familienangehörigen, Freunde und Bekannte sind hierzu recht herzlich eingeladen. Treffpunkt 10.15 Uhr am Kirmesplatz Ziel: Schutzhütte „Schau-Ins-Land" (leichte Wanderroute)
Für Speisen (Mittags Erbsensuppe mit Würstchen, nachmittags Kaffee und Kuchen) ist gesorgt.
932.400,- DM 932.400,- DM
818.700,- DM 818.700,- DM
Hebesatz 220 v.H. Hebesatz 240 v.H.
Hebesatz 280 v.H.
i.A. Meckel

