Einzelbild herunterladen

Montabaur 5/24/82

5 Girod a) Umwandlung einer Mischbau - in eine

Wohnfläche auf der Grundlage des Bebau­ungsplanentwurfesAm Biehl"

b) Geringfügige Erweiterung einer Gemein­bedarfsfläche in Anlehnung an den Be­bauungsplanentwurfAm Biehl"

c) Ausweisung einer Sportfläche

c) Ausweisung neuer Mischbauflächen als Abrundung bereits vorhandener Misch­baufläche (0,8 ha)

e) Erweiterung der Friedhofsfläche

f) Erweiterung der Wohnbaufläche

g) Eintragung von Symbolen für Bolzplätze

6 Görgeshausen a) Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche

als Arrondierung

b) Ausweisung einer Mischbaufläche als Arrondierung

c) Symbol für Bolzplatz

7 Großholbach a) Ausweisung einer Bauzeile entlang der

Parkstraße am Südostrand und der Höhe­straße (wirtschaftliche Erschließung)

b) Ausweisung einer gemischten Baufläche (0,3 ha) für Erweiterungsmöglichkeiten

c) Ausweisung einer Fläche für einen Feuer­löschteich

8 Heiligenroth

10 Kadenbach

11

12

13

14

15

16

Erweiterung des Sportgeländes für Tennis­plätze und weitere Freizeitanlagen

Holler a) Statt einer bereits im Flächennutzungs­

plan ausgewiesenen Wohnbaufläche im Nordosten wird in Anlehnung an den BebauungsplanentwurfUnter der Struth" eine neue Wohnbaufläche ausge­wiesen (es entfallen 1,5 ha, es kommen hinzu 1,5 ha)

b) Neue Wohnbaufläche als erschließungs­wirtschaftliche Abrundung im nordöst­lichen Ortsbereich (0,2 ha)

Ausweisung einer Wohnbaufläche als Er­weiterung des BaugebietesKrämer"

Stadt Montabaur

a) Ausweisung der Sanierungsgebiete Altstadt III und IV"

b) Ausweisung des Sanierungsgebietes im Bereich Decker /Biergasse/Gries

c) Ausweisung einer innerstädtischen Er­schließungsstraße

d) Umwandlung der Sportplatzfläche (Kob­lenzer Straße) in Wohn- bzw. Mischbau­fläche)

e) Erhaltung der Tennisplätze an der Koblenzer Straße

Stadtteil Elgend.

a) Ausweisung der vorhandenen Sport­fläche

b) Ausweisung einer Mischbaufläche entlang der Wagnerstraße

c) Ausweisung einer Bauzeile entlang der Köppelstraße

Erweiterung des Wohngebietes zwischen Montabaur und Horressen

Nentershausen Ausweisung einer Wohnbaufläche am nördlichen Ortsrand zur Deckung des Wohnbedarfs

Neuhäusel Erweiterung der Schul- und Sportfläche an der Auast-Schule

Niederelbert a) Sportflächenerweiterung (Tennisplatz­anlage) r

Stadtteil

Horressen

b) Ausweisung einer Mischbaufläche an der L 327

c) Wegfall der Unterschutzstellung des Na­turschutzgebietesStelzenbachwiesen"

d) Friedhofserweiterung

e) Berichtigung der Grünzonen entspre­chend den Bebauungsplänen und der Bebauung im Innerortskern

f) Ausweisung eines Grillplatzes im Angsthort"

17 Nomborn Neuausweisung von kleineren Wohnbau­

flächen zur Abrundung des Baugebietes

18 Ruppach-Goldh.a) Ausweisung einer GEFläche als

Arrondierung im Bereich der Fa.Marx

b) Ausweisung iner Wohnbaufläche östlich der K101

c) Ausweisung einer GE-Fläche östlich der K 103 als Arrondierung bereits vor­handener GE-Fläche.

d) Umwandlung einer Mischbau- in eine Wohnbaufläche im Bereich des Müh­lenweges

e) Ausweisung einer Parkplatzfläche am Friedhof und Erweiterung des Fried­hofes in Ruppach

19 Simmern a) Darstellung des Standortes der geplan­

ten Kläranlage

b) Ausweisung eines Standortes für den Fest- und Tennisplatz auf der Schutt­halde

20 Stahlhofen Ausweisung einer neuen Wohnbaufläche

als Arrondierung der Ortslage nach Süden (1,15 ha)

21 Welschneudorf a) Umwandlung einer Wohnbau-in eine

Mischbaufläche mit Rücksicht auf einen bereits vorhandenen gewerblichen Betrieb

b) Erweiterung der Wohnbaufläche als Abrundung (0,15 ha)

Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Einstimmig akzeptiert wurde vom Verbandsgemeinderat eine Eilentscheidung des Bürgermeisters und der Beigeordneten, einen Kredit in Höhe von 500.000,- DM aufzunehmen.

Das Verbandsgemeindewerk benötigte im Mai 1982 zur Finan­zierung anstehender Maßnahmen und zur Begleichung laufen­der Verpflichtungen Krediteinnahmen. Da die Entscheidung nicht bis zur Sitzung aufgeschoben werden konnte, erfolgte die Eilentscheidung.

Haushaltsüberschreitungen

Jeweils durch einstimmigen Beschluß wurde vom Verbands­gemeinderat die Zustimmung erteilt für über- und außerplan­mäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1982. Es handelt sich um folgende Haushaltsüberschreitungen:

a) Außerplanmäßige Ausgabe für den Umbau der Grundschule in Horbach/Gackenbach in Höhe von 12.500,- DM. Weil das seinerzeit verlegte Versorgungskabel zu schwach konzipiert war, kam es wiederholt zu Stromausfällen. Es mußte ein zweites Versorgungskabel gelegt werden. Deckung: Erhöhung der Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögens­haushalt durch Mehreinnahmen aus Schlüsselzuweisungen

b) Außerplanmäßige Ausgabe für den Kanalbau in Neuhäusel

(K 114) in Höhe von 35.000,- DM.Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Kreisstraße mußte eine Teilerneuerung der Kanal­leitung erfolgen. Deckung: Ausgabeeinsparungen durch Ver­schiebung der Kanalisierung des Birkenweges in Welschneudorf.

c) Außerplanmäßige Ausgabe für den Kanalbau im Metternich­weg und in der Kurfürstenstraße in Eitelborn in Höhe von 65.000,- DM ..Der sehr schlechte Zustand beider Stra­ßen machte einen vorzeitigen Ausbau durch die Ortsge­meinde erforderlich. Das Land hat die Maßnahme bezu- schußt, mithin die Notwendigkeit der Maßnahme anerkannt.