Montabaur 2 / 24/82
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GALAABEND MIT ROLAND KAISER
Für die Großveranstaltung am Freitag, 9. Juli 1982 im Haus Mons-Tabor, Montabaur, sind noch Eintrittskarten zum Preis von 15,- DM vorhanden.
Hinweis: Die Verbandsgemeindeverwaltung hat dienstags auch von 16.00 -18.30 Uhr geöffnet.
| Kartenvorbestellung unter Tel. 02602-2041, App. 29, Rathaus, Zimmer 17.
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Der
direkte Di
Bürgermeister Mangels Ihr Gesprächspartner
Am Dienstag, 29.6.1982, haben Sie die Möglichkeit, direkt mit Bürgermeister W. Mangels Ihre Wünsche, Anregungen und Sorgen zu besprechen.
Der Bürgermeister steht Ihnen in der Zeit von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr zur Verfügung.
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Öffenti Bekanntmachungen
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Hübingen den Ausbau von Wirtschaftswegen öffentlich aus.
Es fallen an:
ca. 1.500 qm bit. Tragdeckschicht ca. 1.500 qm wassergebundene Decke.
Firmen, die an Ausschreibungsun terlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Montabaur, Gelbachstr.9 anzufordern. Die Ausschlußfrist ist am 28.6.1982.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto Nr. 500 017 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis für die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Dienstag, 6. Juli 1982 um 10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Gelbachstr. 9, einzu reichen.
Montabaur, den 8.6.1982 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Mangels, Bürgermeister
Zelten im Außenbereich
Aus gegebener Veranlassung weisen wir auch in diesem Jahr wieder darauf hin, daß das Zelten in Außenbezirken (vorwiegend auf Wiesen und Waldrändern) genehmigungspflichtig ist.
Gerade in den bevorstehenden Sommermonaten werden sicherlich wieder viele Jugendgruppen, Pfadfindergemeinschaften etc.Zeltlager durchführen.
Grundsätzlich dürfen gern. § 4 Abs. 1 Nr. 3 des Landespflegegesetzes (LPfIG) keine Zeltplätze im Außenbereich errichtet werden, Ausnahmen von diesem Verbot können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Die entsprechenden Anträge müssen rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises - Untere Landespflegebehörde - in Montabaur gestellt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. eine topografische Karte Maßstab 1:25.000 aus dem die genaue Lage des Grundstückes (Flur und Flurstück) zu ersehen ist (entsprechende Markierung),
2. die schriftliche Einverständniserklärung des jeweiligen Grundstückseigentümers,
3. genaue Angaben über die Anzahl der Teilnehmer (mit Altersangaben), Zahl der aufzustellenden Zelte und Namen mit Adressen der Aufsichtspersonen,
4. Angaben, ob Toilettenanlagen vorhanden sind, ob die Wasserversorgung sichergestellt ist und wie die anfallenden Abfälle beseitigt werden.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, daß fast der gesamte Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur dem „Naturpark Nassau" zugeordnet ist und einzelne Gebiete als Kernzone ausgewiesen sind. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung von Zeltlagern in diesen Kernzonen dürfen gern. § 5 Abs. 1 Nr. 8 der Landesordnung über den „Naturpark Nassau" nicht genehmigt werden.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, daß nach § 2 der Wald - brandschutz-Verordnung das Entfachen offenen Feuers im Wald und bis zu 100 m vom Waldrand entfernt verboten ist.
Es wird gebeten, diese Hinweise zu beachten. Verbandsgemeindeverwaltung als Ortspolizeibehörde
Rattenbekämpfungsaktion 1982
In der Zeit vom 1. Juli 1982 bis 31. Juli 1982 wird im Bereich der gesamten Verbandsgemeinde eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt.
Das Gift wird auf allen gemeindeeigenen Grundstücken, in der Kanalisation und an Fluß- und Bachläufen ausgelegt. Wir fordern alle Haus- und Grundstückseigentümer auf, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Sie können sich ab sofort direkt mit dem Schädlingsbekämpfermeister Helmut Diefenbach, Thalheim/ Limburg, Tel. 06436/7509 oder mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tel. 02602/2041, App. 82 in Verbindung setzen.
Besitzer von Hunden und Katzen werden aufgefordert, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder (Wirkstoff: Cumarin) für die Haustiere schädlich sind. Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, daß Vitamin K-Tabletten als Gegenmittel zu dem Cumarin-Wirkstoff zu verwenden sind. Vitamin K-Tabletten sind in jeder Apotheke erhältlich.
Im Zweifelsfall wird geraten, einen Tierarzt aufzusuchen.
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