Montabaur 12/ 23/82 Sosberg Wirfus Hambuch Monreal Mayen Spessart Schalkenbach Remagen B ad Honnef Hennef Eitorf Windeck Birken-Bruchen
WELSCHNEUDORF:
Gefunden wurden:
1 BKS-Schlüssel mit Anhänger 1 Herren-Cordjacke (beige)
1 Geldbörse mit Inhalt
Die Verlierer können sich bei der Gemeindeverwaltung melden.
Abgabe von Mutterboden
Die Gemeinde gibt gegen Erstattung der Unkosten Mutterboden ab. Interessenten mögen sich bei der Gemeindeverwaltung melden.
Stahlhofen, Ortsbürgermeister
Alte Herren, Welschneudorf
Am Samstag, dem 12.6.1982 spielen wir gegen die Sportfreunde aus Schnetzenhausen-Bodensee.
Anstoß: 16.00 Uhr.
OBERELBERT:
Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters wird in der kommenden Woche vonCienstag, 15.6. auf Montag, 14.6. vorverlegt.
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NIEDERELBERT:
Jahrgangstreffen
Freitag, 11.6.1982, 20.00 Uhr, Treffen des Jahrgangs 1936 in der Gaststätte Keul.
SV Blau-Weiß, 2. Mannschaft
Wir spielen am Sonntag, dem 13. Juni 1982 auf dem Fußballturnier in Horbach. Das 1. Spiel findet um 10.25 Uhr statt.
OBERELBERT:
Möhnenverein
Die diesjährige Wanderung der Möhnen findet am Dienstag, 15.6.1982 statt. Treffpunkt: 14.30 Uhr an der Kirche. Anmeldungen bis Sonntag, 13.6.1982 bei den Vorstandsmitgliedern.
Ausflug der Frauengymnastikgruppe
Am Samstag, 26.6.1982 findet der Ausflug der Frauengymnastik' gruppe des Sportvereins Oberelbert nach Marburg statt. Auch die Frauen der Tennisabteilung können daran teilnehmen. Anmeldung und Anzahlung bei Hedi Spitzhorn oder Frau Weiß.
WELSCHNEUDORF:
Freiwillige Feuerwehr Welschneudorf
Am Sonntag, dem 13.6.1982 treffen wir uns wie üblich zur Feuerwehrübung um 10 Uhr am Feuerwehrgeriltehaus .
Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Waldbröhl
Morsbach
GELBACHHÖHEN
STAHLHOFEN:
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Jahr 1982 vom 28.5.1982
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 24.5.1982hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1982 wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf 362.000,- DM
in der Ausgabe auf 362.000,- DM
VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf 166.000,--DM
in der Ausgabe auf 166.000,-- DM
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt.
1. GRUNDSTEUER:
a) für die land-und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 240 v.H.
2. GEWERBESTEUER
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 280 v.H.
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,- DM
für den zweiten Hund 54,- DM
für jeden weiteren Hund 72,-- DM
II.
GENEHMIGUNG DER HAUSHALTSSATZUNG:
Die nach § 95 Abs. 3 der GemeindeQrdnung für Rheinland- Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Stahlhofen für das Haushaltsjahr 1982 wird hiermit erteilt:
Zu den festgesetzten Steuersätzen (Hebesätzen)
1. GRUNDSTEUER: a) für land- und forstwirtschaftliche
Betriebe (A)
t) für Grundstücke (Grundsteuer B)
2. GEWERBESTEUER: nach Gewerbeertrag und -kapital
5430 Montabaur, 24. Mai 1982 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.)
Hebesatz 220 v.H. Hebesatz 240 v.H.
Hebesatz 280 v.H.
i.A. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.6.1982 bis 25.6.1982 während der allgemeinen Dienststunden im

