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Montabaur 11/23/82

a) Planurkunde

b) Text

c) Begründung

d) Grünordnungsplan

Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß daß der Be­bauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechts­verbindlich wird.

Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.

Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.

§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Ent­schädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen bean­tragt.

(2) Eine Entschädigung ' erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)

(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften die­ses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemein­de geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Ver­letzung begründen soll, ist darzulegen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungs­planes oder der Satzung.

§ 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe ( §22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( § 34)

ist unbeachtlich, wc.n sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unte' Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeversaltung geltend gemacht worden ist.

Das Piangebiet umfaßt folgende Grundstücke:

Gemarkung NIEDERELBERT:

Flur 0: 198, .?66 (Graben), 199 , 2oo, ' 2o1 , 2o2/1,

;o3/3 (Ge G ), 2o4/1,- 2o5, 2o6, 26? (Cra =

ben), 2o7, 2o8, 21o, 211, 268 (Graben),

213 / 1 , 258 (Südstraße teilv:.), 26b (Gra«

ben teilw.), 269 (Graben teil*.)

Hur 16: 9o/2 (Graben teilw.), 113 (Graben teilw.),

122/1, 122 / 2 , 348/1 (Graben teilw.),

124/4, 124/5, T24/6, 349/2 (Graben),

35o (Graben), 351/2 (Graben), 139 / 4 ,

139/5, 1.58/5, 136/4, 136/5, 135/1 ,

132/1, 142, 143, 1 (Graben teilw.),

4 (Graben teilw.), 6 (Groben teilw.),

7 (Lahnstraße), 141/1, 14 0 /4 (Graben),

1W5, 138/8, 138/7, 2o3/3, 2o3/1, 2 o 3 A ,

2o5/1, 2o1/2, 2o1/1, 2o1/3, 2 o 1 / 4 , 2oo/2,

2oo/3, 2o8, 2o9/1, 21o/ 4 , 21 0 / 5 , 328/1

(Lahnstraße), 198, 197 , 196 , 195 , 194 ,

193, 192, 191 , 19o, 189, -53, 211, 212 ,

213, 214, 215, 216/1, 216/2, 217, 215,

219/1, 221, 222, B (T.'eg teilw.), 9 (Gra*

ben), 52, 12/1, 12/2 (teilw.), 11 (Gra=

ben teilw.), 327/1

Flur 17: 93/2 (Heckenwiesenstraße), 54/4, 55/1,

55/2, 56/1, 57/4, 57 / 3 , 57 / 2 , 58/1,

54/3 (Birkenweg), 53/2, 53 / 1 , 52/2,

52/1, 51/3, 49 / 2 , 47/1

Das Plangebiet wird im groben wie folgt umgrenzt: im Norden von dem Anschluß -BebauungsplanAuf der Schla "

im Osten von der L 327

im Süden von dem Anschluß-BebauungsplanGewerbegebiet" und dem in westlicher Richtung verlaufenden Wiesental im Westen von dem Feldweg als Fortsetzung der Südstraße und dem Gambachtal.

5431 Niederelbert, 1. Juni 1982 Hübinger, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Vollzug dei Güterkraftverkehrjgewtze»

NAHZONENBESCHREIBUNG DER STÄDTE UND GEMEiN- DEN DES WESTERWALDKREISES Mit dieser Veröffentlichung werden die Nahzonenbereiche beschrieben. Sie geben die jeweiligen Randgemeinden innerhalb und außerhalb der 50 km-Zone, gerechnet von dem jeweiligen Ortsmittelpunkt an.

Der Güternahverkehrsunternehmer kann somit bei Zweifels­fragen erkennen, ob von seinem Standort aus die entsprechende Gemeinde noch im Nahverkehr bedient werden kann. Der Standort im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes ist in der Regel dort , wo der Unternehmer seinen Betriebssitz und , auch seinen Lastkraftwagen angemeldet hat. Werden Transporte außerhalb der 50 km Zone durchgeführt, ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich (allgemeiner Güterfernverkehr) Gemeinde Niederelbert mit den Ortsteilen

Ortsmittelpunkt: Koordinatenwerte Gauß-Krüger

Rathausplatz R 34 15 582

H 55 86 520

Randgemeinden, deren Ortsmittelpunkt bzw. ein bezirk I. OMP innerhalb der Nahzone liegt

Niederfischbach

Siegen

Wilnsdorf

Haiger

Dillenburg

Herborn

Mittenaar

Sinn

Ehringshausen

Aßlar

Braunfels

Schöffengrund

Waldsolms

Usingen

Neu-Anspach

Schmitten

Kelkheim

Eppstein

Niedernhausen

Wiesbaden

Walluf

Buden heim

Eltville

Geisenheim

Rüdesheim

Bingen

Daxweiler

Altweidelbach

Neuerkirch

Randgemeinden, deren Ortsmittel­punkt bzw. alle bezirkl.OMP außer­halb der Nahzone liegen

Freudenberg

Eschenburg

Siegbach

Bischoffen

Hohenahr

Biebertal

Lahnau

Wetzlar

Hüttenberg

Butzbach

Wehrheim

Bad Homburg v.d.H.

Hof he im

Heidesheim

Weiler

Seibersbach

Argenthal

Mutterschied

Külz

Michelbach

Mastershausen

Altstrimmig

Bruttig-Fankel

Illerich

Kaisersesch

Bad Neuenahr-Ahrweiler

Grafschaft

Wachtberg

Kön igswinter

Ruppichteroth