Montabaur 11/23/82
a) Planurkunde
b) Text
c) Begründung
d) Grünordnungsplan
Diese Genehmigung wird gern. § 12 Bundesbaugesetz in der Fassung vom 6.7.1979 (BGBl. I S. 949) hiermit öffentlich bekanntgemacht mit dem Hinweis, daß daß der Bebauungsplan mit dieser öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich wird.
Der Bebauungsplan nebst Text und Begründung kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Gelbachstr. 9, 5430 Montabaur (Bauamt) während der Dienststunden eingesehen werden.
Gleichzeitig wird auf die §§ 44 c und 155 a Bundesbaugesetz sowie den § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen.
§ 44 c Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 j, 40 und 42 bis 44 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
(2) Eine Entschädigung ' erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
§ 155 a Bundesbaugesetz (Auszug)
(1) Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes bei der Aufstellung von Flächennutzungsplänen oder von Satzungen nach diesem Gesetz ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Verletzung von Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung.
§ 24, Abs. 6 Gemeindeordnung (Auszug)
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe ( §22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates ( § 34)
ist unbeachtlich, wc.n sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unte' Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeversaltung geltend gemacht worden ist.
Das Piangebiet umfaßt folgende Grundstücke:
Gemarkung NIEDERELBERT:
Flur 0: 198, .?66 (Graben), 199 , 2oo, ' 2o1 , 2o2/1,
; ’o3/3 (Ge G ), 2o4/1,- 2o5, 2o6, 26? (Cra =
ben), 2o7, 2o8, 21o, 211, 268 (Graben),
213 / 1 , 258 (Südstraße teilv:.), 26b (Gra«
ben teilw.), 269 (Graben teil*.)
Hur 16: 9o/2 (Graben teilw.), 113 (Graben teilw.),
122/1, 122 / 2 , 348/1 (Graben teilw.),
124/4, 124/5, T24/6, 349/2 (Graben),
35o (Graben), 351/2 (Graben), 139 / 4 ,
139/5, 1.58/5, 136/4, 136/5, 135/1 ,
132/1, 142, 143, 1 (Graben teilw.),
4 (Graben teilw.), 6 (Groben teilw.),
7 (Lahnstraße), 141/1, 14 0 /4 (Graben),
1W5, 138/8, 138/7, 2o3/3, 2o3/1, 2 o 3 A ,
2o5/1, 2o1/2, 2o1/1, 2o1/3, 2 o 1 / 4 , 2oo/2,
2oo/3, 2o8, 2o9/1, 21o/ 4 , 21 0 / 5 , 328/1
(Lahnstraße), 198, 197 , 196 , 195 , 194 ,
193, 192, 191 , 19o, 189, -53, 211, 212 ,
213, 214, 215, 216/1, 216/2, 217, 215,
219/1, 221, 222, B (T.'eg teilw.), 9 (Gra*
ben), 52, 12/1, 12/2 (teilw.), 11 (Gra=
ben teilw.), 327/1
Flur 17: 93/2 (Heckenwiesenstraße), 54/4, 55/1,
55/2, 56/1, 57/4, 57 / 3 , 57 / 2 , 58/1,
54/3 (Birkenweg), 53/2, 53 / 1 , 52/2,
52/1, 51/3, 49 / 2 , 47/1
Das Plangebiet wird im groben wie folgt umgrenzt: im Norden von dem Anschluß -Bebauungsplan „Auf der Schla "
im Osten von der L 327
im Süden von dem Anschluß-Bebauungsplan „Gewerbegebiet" und dem in westlicher Richtung verlaufenden Wiesental im Westen von dem Feldweg als Fortsetzung der Südstraße und dem Gambachtal.
5431 Niederelbert, 1. Juni 1982 Hübinger, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Vollzug dei Güterkraftverkehrjgewtze»
NAHZONENBESCHREIBUNG DER STÄDTE UND GEMEiN- DEN DES WESTERWALDKREISES Mit dieser Veröffentlichung werden die Nahzonenbereiche beschrieben. Sie geben die jeweiligen Randgemeinden innerhalb und außerhalb der 50 km-Zone, gerechnet von dem jeweiligen Ortsmittelpunkt an.
Der Güternahverkehrsunternehmer kann somit bei Zweifelsfragen erkennen, ob von seinem Standort aus die entsprechende Gemeinde noch im Nahverkehr bedient werden kann. Der Standort im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes ist in der Regel dort , wo der Unternehmer seinen Betriebssitz und , auch seinen Lastkraftwagen angemeldet hat. Werden Transporte außerhalb der 50 km Zone durchgeführt, ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich (allgemeiner Güterfernverkehr) Gemeinde Niederelbert mit den Ortsteilen
Ortsmittelpunkt: Koordinatenwerte Gauß-Krüger
Rathausplatz R 34 15 582
H 55 86 520
Randgemeinden, deren Ortsmittelpunkt bzw. ein bezirk I. OMP innerhalb der Nahzone liegt
Niederfischbach
Siegen
Wilnsdorf
Haiger
Dillenburg
Herborn
Mittenaar
Sinn
Ehringshausen
Aßlar
Braunfels
Schöffengrund
Waldsolms
Usingen
Neu-Anspach
Schmitten
Kelkheim
Eppstein
Niedernhausen
Wiesbaden
Walluf
Buden heim
Eltville
Geisenheim
Rüdesheim
Bingen
Daxweiler
Altweidelbach
Neuerkirch
Randgemeinden, deren Ortsmittelpunkt bzw. alle bezirkl.OMP außerhalb der Nahzone liegen
Freudenberg
Eschenburg
Siegbach
Bischoffen
Hohenahr
Biebertal
Lahnau
Wetzlar
Hüttenberg
Butzbach
Wehrheim
Bad Homburg v.d.H.
Hof he im
Heidesheim
Weiler
Seibersbach
Argenthal
Mutterschied
Külz
Michelbach
Mastershausen
Altstrimmig
Bruttig-Fankel
Illerich
Kaisersesch
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Grafschaft
Wachtberg
Kön igswinter
Ruppichteroth

